Autor Thema: [BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg  (Read 129230 times)

LehrerBW

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #210 am: 24.12.2023 14:53 »

Beim Lehramt wurde ja nun auch das Eingangsamt auf A13 für alle Schulformen eingeführt, gleichzeitig gibt es aber immer weniger Beförderungsmöglichkeiten.

Nein, Grundschullehrer steigen immer noch mit A12 ein.Und die älteren Hauptschullehrer haben auch noch A12.

Taigawolf

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #211 am: 25.12.2023 00:55 »

Beim Lehramt wurde ja nun auch das Eingangsamt auf A13 für alle Schulformen eingeführt, gleichzeitig gibt es aber immer weniger Beförderungsmöglichkeiten.

Nein, Grundschullehrer steigen immer noch mit A12 ein.Und die älteren Hauptschullehrer haben auch noch A12.

Es ist vollkommen egal, wer wo einsteigt. Fakt ist, dass das BVerfG festgestellt hat, dass ein Beamter im einfachen Dienst als Alleinverdiener eine vierköpfige Familie 15% über Sozialhilfeniveau ernähren können muss. Und gleichzeitig ist das Abstandsgebot zu beachten.

Wie gesagt wird inzwischen sogar dem gD in manchen Fällen empfohlen, doch Wohngeld zu beantragen.

Das sagt doch alles, wo wir inzwischen angelangt sind. Und was liest man dann pünktlich zu Weihnachten?
Sowas: https://www.fr.de/wirtschaft/ampel-will-offenbar-bei-beamten-gehaeltern-sparen-haushalt-2024-zr-92739208.html

Offensichtlich reicht die Erinnerung nicht bis 2020 zurück. Ist zu lange her. Stattdessen packt man die bekannten Spielchen wieder aus. Ich als Staatsdiener fühle mich so langsam nicht mehr an meinen Treueeid gebunden. Der Staat fühlt sich nämlich offensichtlich auch null an sein dafür im Gegenzug gewährtes Alimentationsversprechen mir und meiner Familie gegenüber gebunden.

Grundrechtseinschränkungen ohne eine Gegenleistung? Nein danke.

websgeisti

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #212 am: 25.12.2023 10:51 »
Dann muss eben solange geklagt werden, bis das BVerfG das Abstandsgebot zur Grundsicherung so stark konkretisiert hat, das keine Möglichkeit mehr für Interpretationen besteht

Bruce Springsteen

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #213 am: 26.12.2023 16:53 »
Jetzt mal die Kirche im Dorf lassen. Der mittlere Dienst in BW endet mit der geplanten Besoldungsanpassunf derzeit bei 4.660€ Brutto (A10/9). Der gehobene Dienst (3. QE) endet bei A13 mit 6.300€ Brutto. Da ist noch genug Abstand. Es ist bei weitem nicht so, dass hier der mittlere Dienst z.B. nur 200€ drunter liegt. Dann würde ich den Aufschrei verstehen.

Stimmt so nicht ganz. Der m.D in BW bietet auch A10 mit Zulage. Damit habe ich und andere schon mehr verdient als manch A11er.


Bauernopfer

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #214 am: 26.12.2023 18:39 »
Jetzt mal die Kirche im Dorf lassen. Der mittlere Dienst in BW endet mit der geplanten Besoldungsanpassunf derzeit bei 4.660€ Brutto (A10/9). Der gehobene Dienst (3. QE) endet bei A13 mit 6.300€ Brutto. Da ist noch genug Abstand. Es ist bei weitem nicht so, dass hier der mittlere Dienst z.B. nur 200€ drunter liegt. Dann würde ich den Aufschrei verstehen.

Stimmt so nicht ganz. Der m.D in BW bietet auch A10 mit Zulage. Damit habe ich und andere schon mehr verdient als manch A11er.
G. D. A 13 mit 6.300 €. Welche Zulagen außer Strukturzulage und Verheiratetenzuschlag?

Bruce Springsteen

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« Antwort #215 am: 26.12.2023 19:36 »
Ich spreche von A11, nicht von A13...

Bauernopfer

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« Antwort #216 am: 26.12.2023 20:20 »
Ich spreche von A11, nicht von A13...
Du schriebst A13 mit 6.300 €, ich fragte, welche Zulagen du zum Grundgehalt A13 dazugerechnet hast?

Bruce Springsteen

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« Antwort #217 am: 26.12.2023 20:38 »
websgeisti
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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #181 am: 22.12.2023 20:30 »

schrieb das. Frag den.

Bauernopfer

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #218 am: 26.12.2023 21:37 »
websgeisti
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« Antwort #181 am: 22.12.2023 20:30 »

schrieb das. Frag den.
O. K.......mit der geplanten "Besoldungsanpassung". Vermutlich  ab 02/2025.  ;D

websgeisti

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #219 am: 27.12.2023 21:23 »
Ja, sorry das hab ich aus der BW-Prognose entnommen.

Bauernopfer

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #220 am: 27.12.2023 22:02 »
Ja, sorry das hab ich aus der BW-Prognose entnommen.
Da bin ich aber erleichtert. Ich hatte schon befürchtet, daß ich unteralimentiert bin. ;)

clarion

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #221 am: 28.12.2023 08:55 »
Keine Sorge, unteralimentiert bist Du.

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #222 am: 28.12.2023 09:09 »
Keine Sorge, unteralimentiert bist Du.
Das kann ich nicht glauben, mein Dienstherr ist doch das Land Baden-Württemberg ;D

HABICHThatzweiH

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #223 am: 08.01.2024 11:49 »
Gibt es denn inzwischen irgendwelche genaueren Neuigkeiten, wie der angebliche Zuschlag zu den 3,6 % aussehen soll?
Über die Strukturzulage wird es wohl kaum gehen, ohne dass es zu viel kostet ;-)
Wahrscheinlich grübelt man noch darüber, wie die Zulage aussehen könnte, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
- möglichst nur für die untersten Besoldungsgruppen
- muss in die Gesamtalimentation reinzählen, sodass genügend Abstand zum Grundsicherungsniveau ist.
- am besten sollte diese Zulage nicht an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen teilnehmen.
- die Zulage darf natürlich nicht dem Abstandsgebot widersprechen.
Dass das alles zusammen nicht geht, dürfte jedem klar sein, aber irgendeine Begrifflichkeit und Begründung wird das Finanzministerium schon finden. Dauert wahrscheinlich nur seeeehr lange. Aber natürlich nur, weil man alle Beamten verfassungsgemäß besolden möchte;-)

LehrerBW

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #224 am: 08.01.2024 12:46 »
Gibt es denn inzwischen irgendwelche genaueren Neuigkeiten, wie der angebliche Zuschlag zu den 3,6 % aussehen soll?
Über die Strukturzulage wird es wohl kaum gehen, ohne dass es zu viel kostet ;-)
Wahrscheinlich grübelt man noch darüber, wie die Zulage aussehen könnte, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
- möglichst nur für die untersten Besoldungsgruppen
- muss in die Gesamtalimentation reinzählen, sodass genügend Abstand zum Grundsicherungsniveau ist.
- am besten sollte diese Zulage nicht an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen teilnehmen.
- die Zulage darf natürlich nicht dem Abstandsgebot widersprechen.
Dass das alles zusammen nicht geht, dürfte jedem klar sein, aber irgendeine Begrifflichkeit und Begründung wird das Finanzministerium schon finden. Dauert wahrscheinlich nur seeeehr lange. Aber natürlich nur, weil man alle Beamten verfassungsgemäß besolden möchte;-)

Summa summarum...die 3,6% sind schlichtweg zu wenig.
Und einen Zuschlag speziell für die unteren Gruppen darf es nicht geben...eben wegen des Abstandsgebotes, welches sie bemüht haben um den Sockel nicht ausbezahlen zu müssen.