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[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg

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HABICHThatzweiH:

--- Zitat von: LehrerBW am 08.01.2024 12:46 ---
--- Zitat von: HABICHThatzweiH am 08.01.2024 11:49 ---Gibt es denn inzwischen irgendwelche genaueren Neuigkeiten, wie der angebliche Zuschlag zu den 3,6 % aussehen soll?
Über die Strukturzulage wird es wohl kaum gehen, ohne dass es zu viel kostet ;-)
Wahrscheinlich grübelt man noch darüber, wie die Zulage aussehen könnte, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
- möglichst nur für die untersten Besoldungsgruppen
- muss in die Gesamtalimentation reinzählen, sodass genügend Abstand zum Grundsicherungsniveau ist.
- am besten sollte diese Zulage nicht an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen teilnehmen.
- die Zulage darf natürlich nicht dem Abstandsgebot widersprechen.
Dass das alles zusammen nicht geht, dürfte jedem klar sein, aber irgendeine Begrifflichkeit und Begründung wird das Finanzministerium schon finden. Dauert wahrscheinlich nur seeeehr lange. Aber natürlich nur, weil man alle Beamten verfassungsgemäß besolden möchte;-)

--- End quote ---

Summa summarum...die 3,6% sind schlichtweg zu wenig.
Und einen Zuschlag speziell für die unteren Gruppen darf es nicht geben...eben wegen des Abstandsgebotes, welches sie bemüht haben um den Sockel nicht ausbezahlen zu müssen.

--- End quote ---
Ich würde eine Wette abschließen, dass es einen Zuschlag nur für bestimmte Besoldungsgruppen geben wird. Die Frage ist eher, bis zu welcher Besoldungsgruppe sie sich durchringen können, einen Zuschlag zu gewähren. Irgendeine Begründung werden sie schon finden, dass der Zuschlag das Abstandsgebot nicht verletzt, mag sie noch so hirnrissig sein. Oder es wird einfach behauptet, dass der Zuschlag das Abstandsgebot nicht verletzt, ohne eine spezielle Begründung.

RagnarDanneskjoeld:
Ich könnte mir vorstellen, dass man

- die Höhe der Kostendämpfungspauschale modifiziert
- die 22 freiwilligen Euro Beihilfezuschlag reduziert
- anstatt der pauschalen 25 Euro Zuzahlung zum Deutschlandticket eine "Mobilitätszulage" einführt

wobei dies in allen Fällen jeweils nach Besoldungsgruppe gestaffelt wird.

Das wird natürlich nicht die Differenz 3,6% vs. 200 Euro ausgleichen, aber zumindest abmildern.

Archivsekretärin:

[/quote]
Ich würde eine Wette abschließen, dass es einen Zuschlag nur für bestimmte Besoldungsgruppen geben wird. Die Frage ist eher, bis zu welcher Besoldungsgruppe sie sich durchringen können, einen Zuschlag zu gewähren
[/quote]

Du bist da was ganz heißem auf der Spur  ;)

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/nachhaken-des-bbw-zeitigt-erfolg-erste-signale-fuer-einen-zuschlag/

HABICHThatzweiH:
Habe mir mal die Mühe gemacht den 200 € Sockel auf alle Besoldungstabellen (A, B, C, R und W; ausgenommen Anwärtertabelle) mit allen Erfahrungsstufen umzurechnen.
Geht man in der Berechnung davon aus, dass in allen Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen überall genau gleich viele Leute sitzen, kommt man auf einen Durchschnitt von 3,72 %. Ähnlich wird wohl auch das Finanzministerium vorgegangen sein.
Dass diese Berechnungsmethode völlig an der Realität vorbeigeht ist offensichtlich. Ich habe keine genauen Zahlen, aber ich würde mal schätzen, dass bestimmt mind. 70 % der Beamten in BW der A-Besoldung zugeordnet sind. Oder hat hier jemand genauere Daten? In dieser Tabelle würde die durchschnittliche Erhöhung übrigens 4,7 % betragen. Dass bei der Sockelumrechnung von einer kostenneutralen Umrechnung gesprochen wird, ist für mich daher eine bewusste Täuschung. Dass der Beamtenbund diese Umrechnung öffentlich nicht mal hinterfragt, tut sein übriges.

Bauernopfer:

--- Zitat von: HABICHThatzweiH am 08.01.2024 11:49 ---Gibt es denn inzwischen irgendwelche genaueren Neuigkeiten, wie der angebliche Zuschlag zu den 3,6 % aussehen soll?
Über die Strukturzulage wird es wohl kaum gehen, ohne dass es zu viel kostet ;-)
Wahrscheinlich grübelt man noch darüber, wie die Zulage aussehen könnte, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
- möglichst nur für die untersten Besoldungsgruppen
- muss in die Gesamtalimentation reinzählen, sodass genügend Abstand zum Grundsicherungsniveau ist.
- am besten sollte diese Zulage nicht an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen teilnehmen.
- die Zulage darf natürlich nicht dem Abstandsgebot widersprechen.
Dass das alles zusammen nicht geht, dürfte jedem klar sein, aber irgendeine Begrifflichkeit und Begründung wird das Finanzministerium schon finden. Dauert wahrscheinlich nur seeeehr lange. Aber natürlich nur, weil man alle Beamten verfassungsgemäß besolden möchte;-)

--- End quote ---
"die Zulage darf natürlich nicht dem Abstandsgebot (zwischen den Besoldungsgruppen) widersprechen" und
"möglichst nur für die untersten Besoldungsgruppen" schließen sich gegenseitig aus. Wie ich schon mal erwähnt hatte, sitzt derzeit vermutlich ein bemitleidenswerter Beamter des geh. D. im Neuen Schloß und versucht sich vergebens an der Quadratur des Kreises:
Modifizierte Kostendämpfungspauschale - nicht jeder Beamte reicht Beihilfebelege ein 
Reduzierung der 22 € freiwilliger Beihilfezuschlag - ist selbstredend freiwillig, hat nicht jeder Beamte abgeschlossen
anstatt der pauschalen 25 Euro Zuzahlung zum Deutschlandticket eine "Mobilitätszulage" einführen - betrifft nur Ticketinhaber, Versorgungsempfänger sind nicht berücksichtigt
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