Autor Thema: [BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg  (Read 129159 times)

ohjeee

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #255 am: 23.01.2024 10:58 »
Also irgendwas scheine ich nicht mitbekommen zu haben in den letzten Jahren. Herr Silberbach spricht hier von zwei Rekordtarifabschlüssen  :o
Vielleicht ist es aber auch an mir vorbeigegangen und jemand kann mich erläuchten  ;D

https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/beamtenbund-chef-silberbach-ohne-lebenszeitprinzip-finden-wir-keine-beamten/?utm_campaign=Content%20Sharing&utm_source=Email

außer in der Überschrift sehe ich im Interview nichts von Rekordabschluss.
Außer einem Negativrekord, 2 Nullrunden in Zeiten einer Hochinflationsphase, kann ich keinen Rekord erkennen. Denn auch zum letzten Tarif-Abschluss 2021 fielen im November schon Inflationszahlen von 7-8% nach der Corona-Phase, tatsächlich waren es dann um die 5%, und dann kam die Ukraine.

Und dann lässt man sich beklatschen, ob des "guten" Abschlusses, und Prämien, die als Zusatz gedacht waren (Corona, Inflationsausgleich) werden einem als Lohnerhöhung verkauft.
Das ist mehr als beschämend. Insbesondere deshalb, weil ja grundsätzlich Geld da ist. Es ist dem Land nur nicht das eigene Personal wert. Wer in einer Kommune mit KiTa-Gebühren lebt, hat zum Jahreswechsel als 4-köpfige Familie mit kleinen Kindern Bürgergeldempfänger eine Netto(!)-"Lohnerhöhung" von 2022-2024 von über 500€ Netto erhalten (alleinstehend 449->563€, Kinder U6 von 258->357 €), zzgl. Übernahme von KiTa- und Essensgebühren, ggf. Mieterhöhungen, Heizkosten, etc.
Ich möchte keine Neiddebatte oder Grundsatzdiskussion beginnen, sondern nur mal die (ausgebliebene) Besoldungserhöhung ins Verhältnis zu setzen. Unsere KiTa-Beiträge (inkl. Essen) sind pro Kind etwa 50€ gestiegen. Das wird bspw. im Bürgergeld komplett übernommen und stellt für die Personenkreise, welche die Kosten übernommen bekommen, zusätzlich eine Netto-Lohnerhöhung dar (zusätzlich zum Regelbedarf), genauso wie jede Mietanpassung oder Heizkostensteigerung, welche direkt vom Amt übernommen wird.
Aber beim eigenen Personal gibts mal wieder eine Nullrunde und man ist zu geizig, 200€ brutto zu gewähren. Wir ham's ja. Das einzige was ich habe, ist ein Jahrelanger Reallohnverlust und mittlerweile ein Motivationsproblem. Nur arbeite ich nicht fürs Land, sondern für eine Kommune, und die kann nichts für den Umgang der Landesregierung mit ihren Beamten, als dass ich nur noch Dienst nach Vorschrift machen würde. Im Landesdienst würde ich das jetzt tun.

Danke für Nichts, es ist nicht nur beschämend sondern regelrecht asozial, wie mit dem eigenen Personal umgegangen wird!
Und anstatt sich ehrlich zu machen und eine angemessene Besoldungserhöhung zu beschließen, gibt es eine Besoldungsreform und der mittlere Dienst wird einfach so angehoben, was uns im gehobenen Dienst (als Dienstherr) massive Probleme bereitet.

Bauernopfer

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #256 am: 23.01.2024 11:18 »
Also irgendwas scheine ich nicht mitbekommen zu haben in den letzten Jahren. Herr Silberbach spricht hier von zwei Rekordtarifabschlüssen  :o
Vielleicht ist es aber auch an mir vorbeigegangen und jemand kann mich erläuchten  ;D

https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/beamtenbund-chef-silberbach-ohne-lebenszeitprinzip-finden-wir-keine-beamten/?utm_campaign=Content%20Sharing&utm_source=Email

Er meint damit den Abschluss für die Bundesbeamten einerseits und den Abschluss für die Landesbeamten andererseits.
Mich irritiert an dem Interview, dass man beim Beamtenbund der Meinung ist, dass bis auf den Bund alle Dienstherren, zumindest bis zu letzten Bürgergelderhöhung, amtsangemessen alimentierten. Desweiteren scheint es Dissonanzen mit dem Ba-Wü-Beamtenbund zu geben, die durch das Ausscheren bei der Umsetzung des Tarifergebnisses befeuert werden ("Wenn die Kolleginnen und Kollegen das gut finden" klingt nach "selbst schuld, wenn ihr euch verarsch. ...lässt").
Ach ja, Baden-Württemberg ist man wieder Zweitbester....als Zahlmeister im Finanzausgleich.

Admin

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #257 am: 23.01.2024 13:59 »
Der Referentenentwurf zum Gesetz zur Regelung von Sonderzahlungen zur Inflationsabmilderung in der Besoldung im Jahr 2024 (InflAbmilBG 2024) liegt nun vor:
https://oeffentlicher-dienst.info/g/bw-inflabmilbg-2024

vielen Dank dem Einsender!

Malkav

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden–Württemberg
« Antwort #258 am: 23.01.2024 14:58 »
Mich irritiert an dem Interview, dass man beim Beamtenbund der Meinung ist, dass bis auf den Bund alle Dienstherren, zumindest bis zu letzten Bürgergelderhöhung, amtsangemessen alimentierten.

Das irritierte mich auch gewaltig.

Viele Landesbünde des dbb (I'm looking at you Thüringen und SH!) trommeln ja ganz gewaltig hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit der Landesgesetze. Irgendwie scheint hier die Abstimmung zwischen den Ebenen verbesserungswürdig zu sein. Das kennt man ja aber aus der Politik zu genüge, dass die Landesverbände nicht immer uneingeschränkt die Positionen der Bundespartei teilen (insbesondere, wenn man auf einer Ebene regiert und auf der anderen opponiert).

ohjeee

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #259 am: 23.01.2024 16:15 »
Der Referentenentwurf zum Gesetz zur Regelung von Sonderzahlungen zur Inflationsabmilderung in der Besoldung im Jahr 2024 (InflAbmilBG 2024) liegt nun vor:
https://oeffentlicher-dienst.info/g/bw-inflabmilbg-2024

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genau mein Humor:
Nullrunde beschließen, aber Beamte "erhalten zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1 800 Euro. (...)"
Also entweder muss etwas an der Besoldung gemacht werden, damit die gestiegenen Verbrauchspreise abgefangen werden, dann ist eine Nullrunde eine Frechheit (die sie eh ist), oder es ist alles in Ordnung, dann brauchts auch keine Inflationsabmilderungszahlung. Als würden die 120 € netto im Monat auch nur ansatzweise die INflation ausgleichen oder wesentlich abmildern.

Dass dieser eklatante Widerspruch weder von der Landesregierung noch vom Beamtenbund gesehen wird, ist wahlweise erschütternd oder absolut lächerlich und in beiden Fällen verarsche pur für die Bediensteten.

Der Obelix

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #260 am: 23.01.2024 16:31 »
absolute Zustimmung.

Das Erwachen und die Ohnmacht, sobald die neuesten Entscheidungen des BVerfG anstehen, wird für ein gewaltiges Rauschen sorgen.

Mit den bisherigen Entscheidungen der "Inflationsjahre" seit 2021 hat mich sich nur noch weiter in jedem Bundesland in eine bedenkliche Situation manövriert.....

HABICHThatzweiH

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #261 am: 23.01.2024 16:59 »
absolute Zustimmung.

Das Erwachen und die Ohnmacht, sobald die neuesten Entscheidungen des BVerfG anstehen, wird für ein gewaltiges Rauschen sorgen.

Mit den bisherigen Entscheidungen der "Inflationsjahre" seit 2021 hat mich sich nur noch weiter in jedem Bundesland in eine bedenkliche Situation manövriert.....

Ich hoffe, dass du Recht hast ;-)
Ist nur die Frage, wann man mit den nächsten Urteilen rechnen kann...

Taigawolf

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« Antwort #262 am: 23.01.2024 17:11 »
Der Referentenentwurf zum Gesetz zur Regelung von Sonderzahlungen zur Inflationsabmilderung in der Besoldung im Jahr 2024 (InflAbmilBG 2024) liegt nun vor:
https://oeffentlicher-dienst.info/g/bw-inflabmilbg-2024

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genau mein Humor:
Nullrunde beschließen, aber Beamte "erhalten zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1 800 Euro. (...)"
Also entweder muss etwas an der Besoldung gemacht werden, damit die gestiegenen Verbrauchspreise abgefangen werden, dann ist eine Nullrunde eine Frechheit (die sie eh ist), oder es ist alles in Ordnung, dann brauchts auch keine Inflationsabmilderungszahlung. Als würden die 120 € netto im Monat auch nur ansatzweise die INflation ausgleichen oder wesentlich abmildern.

Dass dieser eklatante Widerspruch weder von der Landesregierung noch vom Beamtenbund gesehen wird, ist wahlweise erschütternd oder absolut lächerlich und in beiden Fällen verarsche pur für die Bediensteten.

Vor allem finde ich es vor dem Hintergrund der Rechtssprechung des BVerfG bedenklich, wenn ein Besoldungsgesetzgeber eine einmalige Sonderzahlung "zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise" bezahlt. Für den TV-Bereich beschlossen und einfach so auf den Beamtenbereich übernommen, was eigentlich sich so nicht gebietet.

Damit gibt man meiner Meinung nach ja indirekt zu, dass man eben nicht für den aktuellen Bedarf auskömmlich alimentiert hat. Man sagt quasi im Nachhinein "sorry, habens nicht schneller gebacken bekommen, deshalb bekommt ihr das jetzt nachträglich auf einmal".

Im Gegensatz dazu verlangt man von den Beamten aber, dass sie ihre Ansprüche immer zeitnah geltend machen. Ich fände es daher schön, wenn die Besoldungsgesetzgeber auch endlich mal dazu verdonnert werden würden, sich zeitnah um eine amtsangemessene Alimentation zu kümmern. Wenn das Haushaltsjahr vorbei ist, dann reden wir hier nicht mehr über zeitnah. So wie bei unseren Widersprüchen eben auch. Also haben die Besoldungsgesetzgeber aus meiner Sicht -wenn man die Verpflichtung ernst nehmen würde- immer jährlich unter Berücksichtigung der aktuellen Parameter wie Inflation, Verbraucherpreisentwicklung etc. zu schauen, ob amtsangemessen alimentiert wurde. Zwei- oder de facto dreijährige "Laufzeiten" sind meiner Meinung nach nicht ausreichend. Aber man koppelt sich halt gerne an die TV-Verhandlungen. Spart Geld.

Ozymandias

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #263 am: 23.01.2024 17:26 »
Zitat
14. Kann der Arbeitgeber eine Sonderleistung (zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld),
auf die der Arbeitnehmer bereits einen Anspruch hat, in eine steuerfreie IAP „umwidmen“?
Nein. Die Leistung muss zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise und zusätzlich zum
ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/FAQ-IAP.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Tja, der ohnehin geschuldete Arbeitslohn wird aber unterschritten und diese Zahlung dürfte nach gesetzlicher Lage auch nicht zum Alimentationslöcher stopfen verwendet werden, wird sie aber.

LaBeVe

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« Antwort #264 am: 24.01.2024 12:29 »
Der Referentenentwurf zum Gesetz zur Regelung von Sonderzahlungen zur Inflationsabmilderung in der Besoldung im Jahr 2024 (InflAbmilBG 2024) liegt nun vor:
https://oeffentlicher-dienst.info/g/bw-inflabmilbg-2024

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genau mein Humor:
Nullrunde beschließen, aber Beamte "erhalten zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1 800 Euro. (...)"
Also entweder muss etwas an der Besoldung gemacht werden, damit die gestiegenen Verbrauchspreise abgefangen werden, dann ist eine Nullrunde eine Frechheit (die sie eh ist), oder es ist alles in Ordnung, dann brauchts auch keine Inflationsabmilderungszahlung. Als würden die 120 € netto im Monat auch nur ansatzweise die INflation ausgleichen oder wesentlich abmildern.

Dass dieser eklatante Widerspruch weder von der Landesregierung noch vom Beamtenbund gesehen wird, ist wahlweise erschütternd oder absolut lächerlich und in beiden Fällen verarsche pur für die Bediensteten.

Denke das BVAnp-ÄG 2024 wird dann noch extra verhandelt, vllt kommt bis Sommer der erste Entwurf...

MitleserBW

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« Antwort #265 am: 24.01.2024 12:48 »
Ist das ironisch gemeint oder weißt du das?  :)

LaBeVe

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« Antwort #266 am: 24.01.2024 12:50 »
Das kannst jetzt sehen wie du willst  ;) Aber 2022 war es ja glaub ähnlich...

MitleserBW

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #267 am: 24.01.2024 13:06 »
ich wäre erstmal froh wenn das BVerfG entscheiden würde, dass das was BW gemacht hat verfassungswidrig ist. Erst dann sehe ich Chancen auf ein BVAnp-ÄG 2024, aber dann wohl eher 2034  ;D

Ozymandias

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« Antwort #268 am: 24.01.2024 13:13 »
ich wäre erstmal froh wenn das BVerfG entscheiden würde, dass das was BW gemacht hat verfassungswidrig ist. Erst dann sehe ich Chancen auf ein BVAnp-ÄG 2024, aber dann wohl eher 2034  ;D
Es gibt gar keine Verfahren in BW, die auch nur in Reichweite des BVerfG anhängig sind.
Gibt nur die Musterklagen des DRB BW, die aber nur den Zeitraum ab 2022 betreffen und noch ganz am Anfang in der 1. Instanz stecken.

LaBeVe

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« Antwort #269 am: 24.01.2024 13:15 »
ich wäre erstmal froh wenn das BVerfG entscheiden würde, dass das was BW gemacht hat verfassungswidrig ist. Erst dann sehe ich Chancen auf ein BVAnp-ÄG 2024, aber dann wohl eher 2034  ;D

Das was verfassungswidrig war ?

Ein BVAnp-ÄG 2024 wird schon kommen dieses Jahr, das Tarifergebnis "muss" ja iwie übertragen werden und dafür braucht es ein Gesetz. Nur noch die Frage wie.