[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg

Begonnen von LehrerBW, 10.12.2023 17:12

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HABICHThatzweiH

Zitat von: LaBeVe am 24.01.2024 12:50
Das kannst jetzt sehen wie du willst  ;) Aber 2022 war es ja glaub ähnlich...
Denkst du, dass erst geprüft wird, wie weit man mit den verkündeten 3,6 % und 5,6 % unter den 115 % liegt, um dann irgendwelche kinderbezogenen Zuschläge (wie wäre es mit Kinderweihnachtsgeld? ;D) für A7 bis A9 zu beschließen?
Diese Zuschläge tangieren dann ja natürlich nicht das Abstandsgebot. Dass der gehobene und höhere Dienst leer ausgeht, ist in BaWü ja schon fast eine Gesetzmäßigkeit.

ohjeee

Interessant.
Sachsen geht einen ähnlichen Weg wie BaWü, allerdings mit 4,76% + 5,5%-Erhöhung anstatt 3,6% + 5,6%-Erhöhung.
Das ist zwar immer noch ab Mitte A11 abwärts negativer, aber nicht so negativ wie wie die BaWü-Lösung (komplett A12 negativer und fast bis Endstufe A13 negativer im ersten Schritt).

Das zeigt ja auch wieder, dass irgendjemand die Werte würfelt.

axum705

Wenn die 3,6% so kommen, überholt uns Sachsen in der Besoldung bei 40h pro Woche und einer Flatrate bei der Kostendämpfungspauschale von 40 € statt unserem gestaffelten System. Ich bin daher auf die Gesetzesbegründungen gespannt, welche Maßstäbe bei der Umrechnung des 200 € Sockels herangezogen werden und warum dieser zwischen den Bundesländern abweichen kann.

VaPi

Der Selbstbehalt von 40€ wurde in Sachsen zum 1.1.2024 abgeschafft und der Beihilfebemessungssatz der eigenen PKV bei einem Kind auf 70% und bei 2 Kindern auf 90% angehoben.

ohjeee

Zitat von: VaPi am 26.01.2024 13:07
Der Selbstbehalt von 40€ wurde in Sachsen zum 1.1.2024 abgeschafft und der Beihilfebemessungssatz der eigenen PKV bei einem Kind auf 70% und bei 2 Kindern auf 90% angehoben.

Ernsthaft? Bei 2 Kindern 90% Beihilfe und ohne Kostendämpfungspauschale? Wow!
Und BaWü als Geberland hat scheinbar kein Geld über um weder anständig zu besolden, noch um beihilferechtlich Familien zu entlasten.
Sauber.

VaPi

ZitatUnd BaWü als Geberland hat scheinbar kein Geld über um weder anständig zu besolden, noch um beihilferechtlich Familien zu entlasten.
Sauber.

Sachsen war/ist der Meinung mit dieser Maßnahme die verfassungskonforme Besoldung hergestellt zu haben. Freiwillig würde die gar nix zahlen wollen.

Bauernopfer

Zitat von: ohjeee am 26.01.2024 13:25
Zitat von: VaPi am 26.01.2024 13:07
Der Selbstbehalt von 40€ wurde in Sachsen zum 1.1.2024 abgeschafft und der Beihilfebemessungssatz der eigenen PKV bei einem Kind auf 70% und bei 2 Kindern auf 90% angehoben.

Ernsthaft? Bei 2 Kindern 90% Beihilfe und ohne Kostendämpfungspauschale? Wow!
Und BaWü als Geberland hat scheinbar kein Geld über um weder anständig zu besolden, noch um beihilferechtlich Familien zu entlasten.
Sauber.
Fürs abgelaufene Jahr gibt Ba-Wü nur 4,5 Milliarden €, Sachsen erhält 3,4 Milliarden €  >:(

Ozymandias

https://www.bverwg.de/suche?lim=10&start=1&db=t&q=BVerwG+5+C+5.22

BVerwG 5 C 5.22 21. März 2024, 10:00 Uhr

Bezüglich Kostendämpfungspauschale, wer noch Widerspruch einlegen will oder warten will diesbezüglich.

MrPlatin

Hallo liebe User,

weiß eigentlich jemand wann der Referentenentwurf im Landtag zur Debatte ist.

LG

LaBeVe

Zitat von: MrPlatin am 29.01.2024 08:29
Hallo liebe User,

weiß eigentlich jemand wann der Referentenentwurf im Landtag zur Debatte ist.

LG

Die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung wird Ende März gezahlt im Vorgriff auf die gesetzliche Umsetzung.

HABICHThatzweiH

Habe gerade das neue BBW Magazin bekommen.
Puh, hmm. Viel Neues gibt es nicht zu berichten.
Einerseits teile ich manche Auffassungen und Erklärungen, andererseits glaube ich nicht, dass diese Taktik aufgehen wird.

- der BBW ist tatsächlich offensiv in die Verhandlungen gegangen, mit dem Ziel, dass der 200 € Sockel umgerechnet wird wegen des Abstandsgebots (ist grundsätzlich zu befürworten wenn man von verfassungsgemäß redet und einfordert, wie wir es hier auch dauernd tun)
- bei der Umrechnung auf die 3,6 % wird aber tatsächlich von kostenneutral gesprochen, sodass das Land nichts im Vergleich zum Sockel einspart. Das wiederum kann ich leider beim besten Willen nicht glauben. So viele Leute im höheren Dienst gibt es einfach nicht, dass man kostenneutral auf 3,6 % kommt.
- die Taktik ist wohl, dass bei der Überprüfung zur Grundsicherung die Verletzung aufgrund der mickrigen 3,6 % Erhöhung möglichst groß ist, um mit Verweis auf das Abstandsgebot eine größtmögliche prozentuale Erhöhung für alle Besoldungsgruppe rauszuholen. Mir fehlt nur der Glaube, dass diese Taktik auch wirklich aufgeht und das Land das mitmacht. Ich denke eher, dass das Land sich eine weitere Krücke einfallen lässt.
- laut eines Vertreters des Ministeriums wird wohl gerade der Mindestabstand zur Grundsicherung überprüft. Steuerrechtliche und sozialrechtliche Neuerungen würden dabei berücksichtigt. Was auch immer das heißt... Vielleicht ja die fiktive Annahme eines Partnergehalts  :P
Sollte das Mindestabstandsgebot nicht eingehalten werden, seien keine Fortführung des 4 Säulen Modells und keine weitere Erhöhung der Kinderzuschläge geplant. Was auch immer auch das genau heißen mag. Wie immer, alles schön schwammig.


Solify2

Zitat von: HABICHThatzweiH am 05.02.2024 16:26
Habe gerade das neue BBW Magazin bekommen.
Puh, hmm. Viel Neues gibt es nicht zu berichten.
Einerseits teile ich manche Auffassungen und Erklärungen, andererseits glaube ich nicht, dass diese Taktik aufgehen wird.

- der BBW ist tatsächlich offensiv in die Verhandlungen gegangen, mit dem Ziel, dass der 200 € Sockel umgerechnet wird wegen des Abstandsgebots (ist grundsätzlich zu befürworten wenn man von verfassungsgemäß redet und einfordert, wie wir es hier auch dauernd tun)
- bei der Umrechnung auf die 3,6 % wird aber tatsächlich von kostenneutral gesprochen, sodass das Land nichts im Vergleich zum Sockel einspart. Das wiederum kann ich leider beim besten Willen nicht glauben. So viele Leute im höheren Dienst gibt es einfach nicht, dass man kostenneutral auf 3,6 % kommt.
- die Taktik ist wohl, dass bei der Überprüfung zur Grundsicherung die Verletzung aufgrund der mickrigen 3,6 % Erhöhung möglichst groß ist, um mit Verweis auf das Abstandsgebot eine größtmögliche prozentuale Erhöhung für alle Besoldungsgruppe rauszuholen. Mir fehlt nur der Glaube, dass diese Taktik auch wirklich aufgeht und das Land das mitmacht. Ich denke eher, dass das Land sich eine weitere Krücke einfallen lässt.
- laut eines Vertreters des Ministeriums wird wohl gerade der Mindestabstand zur Grundsicherung überprüft. Steuerrechtliche und sozialrechtliche Neuerungen würden dabei berücksichtigt. Was auch immer das heißt... Vielleicht ja die fiktive Annahme eines Partnergehalts  :P
Sollte das Mindestabstandsgebot nicht eingehalten werden, seien keine Fortführung des 4 Säulen Modells und keine weitere Erhöhung der Kinderzuschläge geplant. Was auch immer auch das genau heißen mag. Wie immer, alles schön schwammig.

LehrerBW

Zitat von: HABICHThatzweiH am 05.02.2024 16:26
Habe gerade das neue BBW Magazin bekommen.
Puh, hmm. Viel Neues gibt es nicht zu berichten.
Einerseits teile ich manche Auffassungen und Erklärungen, andererseits glaube ich nicht, dass diese Taktik aufgehen wird.

- der BBW ist tatsächlich offensiv in die Verhandlungen gegangen, mit dem Ziel, dass der 200 € Sockel umgerechnet wird wegen des Abstandsgebots (ist grundsätzlich zu befürworten wenn man von verfassungsgemäß redet und einfordert, wie wir es hier auch dauernd tun)
- bei der Umrechnung auf die 3,6 % wird aber tatsächlich von kostenneutral gesprochen, sodass das Land nichts im Vergleich zum Sockel einspart. Das wiederum kann ich leider beim besten Willen nicht glauben. So viele Leute im höheren Dienst gibt es einfach nicht, dass man kostenneutral auf 3,6 % kommt.
- die Taktik ist wohl, dass bei der Überprüfung zur Grundsicherung die Verletzung aufgrund der mickrigen 3,6 % Erhöhung möglichst groß ist, um mit Verweis auf das Abstandsgebot eine größtmögliche prozentuale Erhöhung für alle Besoldungsgruppe rauszuholen. Mir fehlt nur der Glaube, dass diese Taktik auch wirklich aufgeht und das Land das mitmacht. Ich denke eher, dass das Land sich eine weitere Krücke einfallen lässt.
- laut eines Vertreters des Ministeriums wird wohl gerade der Mindestabstand zur Grundsicherung überprüft. Steuerrechtliche und sozialrechtliche Neuerungen würden dabei berücksichtigt. Was auch immer das heißt... Vielleicht ja die fiktive Annahme eines Partnergehalts  :P
Sollte das Mindestabstandsgebot nicht eingehalten werden, seien keine Fortführung des 4 Säulen Modells und keine weitere Erhöhung der Kinderzuschläge geplant. Was auch immer auch das genau heißen mag. Wie immer, alles schön schwammig.

Ist denn das neue Magazin für Februar schon draußen?
Online ist es leider nicht zu finden. Gibt es einen Link dazu?

DrStrange

Zitat von: Bauernopfer am 26.01.2024 14:38
Fürs abgelaufene Jahr gibt Ba-Wü nur 4,5 Milliarden €, Sachsen erhält 3,4 Milliarden €  >:(

Und?

Geometer

Hallo zusammen,

die GDP BW ist mit der geplanten Umsetzung nicht zufrieden und macht was!!


https://www.gdp.de/gdp/gdpbw.nsf/id/DE_Kundgebung-20-02-2024?open&ccm=000