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[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
ProfDrKlettmann:
Wo findet man einen passenden Musterwiderspruch?
ohjeee:
--- Zitat von: Versuch am 16.02.2024 14:40 ---
--- Zitat von: ohjeee am 16.02.2024 13:45 ---
--- Zitat von: Versuch am 16.02.2024 13:34 ---
--- Zitat von: ohjeee am 16.02.2024 10:55 ---
--- Zitat von: Kat95 am 15.02.2024 15:32 ---Dann lies dir mal das Editorial im neuen BBW Magazin durch, in dem Herr Rosenberger mitteilt, dass er die Beschwerde-Mails an Finanzministerium oder auch an das BBW nicht so prickelnd findet und wir doch bitte Verständnis haben sollen. Er ist doch der Forderung nachgekommen, keinen Sockel zu akzeptieren und hat krasse 3,6% rausgeholt. Und wir sollen ja auch daran denken, dass es eine Stellenhebung gab und uns jetzt nicht so haben, dass die 3,6% weniger als die 200€ Sockel sind. Außerdem sind wir ja das einzige Bundesland welches 5,6 und nicht 5,5% erhält und das nur, weil er das mit dem Finanzministerium verhandelt hat. Und außerdem wird ja durch die nur 3,6% Erhöhung der Druck auf die Landesregierung jetzt so erhöht, endlich zusätzliche einkommenssteigernde Maßnahmen für eine Verfassungskonforme Alimentation. ::)
--- End quote ---
fairerweise hat er da schon einen Punkt.
Die Besoldungsgruppen des mittleren Dienstes haben ja zu der Tarifrunde auch noch jeweils 1 Besoldungsgruppe Erhöhung bekommen, das sind dann halt auch nochmal im Schnitt über 100€ netto.
Blöderweise hat man bei A10 mit der Besoldungsreform aufgehört. Die 3,6% zzgl. 1 Besoldungsgruppe on top sind dann schon nicht so verkehrt und deutlich besser, als 200€ Brutto-Sockel. Das haben die Kollegen im mD wohl schon wieder vergessen.
Für den gehobenen Dienst bis A12 ist halt blöd ohne Sockel. Und gerade der gehobene Dienst steht eh vergleichsweise richtig bescheiden da.
--- End quote ---
Nein, das ist kein Punkt, da dieser Herr sagte, über A10 wäre es dann zwar verfassungskonform, aber für das Land ja nicht bezahlbar....setzen 6.
--- End quote ---
Die Aussage ging doch über den mittleren Dienst? Und durch die Stellenanhebung fand ja schon eine Besoldungserhöhung irgendwas um die 3% statt. Das ist doch Fakt!
Ich habe vor deinem Post auf HABICHThatzweiH beschrieben, was ich davon halte. Nichts destotrotz hat der mD faktisch eine Lohnerhöhung durch die allgemeine Stellenanhebung erhalten. Die Begründung ist zunächst einmal zweitrangig, die betroffenen Beamten hatten danach um die 100€ mehr netto auf dem Konto.
--- End quote ---
Sorry das ist Quatsch, da auch dadurch noch keine amtsangemessene Besoldung da war .
Lasst euch nicht verarschen...!
--- End quote ---
Es geht nicht um die Bewertung, ob nun eine amtsangemessene, verfassungskonforme Alimentation erreicht wurde, sondern um die Aussage, dass der mittlere Dienst außerhalb der aktuellen Lohnrunde bereits eine Lohnerhöhung erhalten hat.
Und diese Aussage ist wahr.
Ob das ausreichend ist, ob das verfassungskonform ist, ob das gerecht anderen Laufbahngruppen gegenüber ist, spielt für die Bewertung der Aussage, es hat (durch die allg. Stellenanhebung) bereits eine Lohnerhöhung für den mD gegeben, keine Rolle. Fakt ist, es hat Erhöhungen zwischen im schlechtesten Fall 3,56% A6 St. 2 in A7St. 2, zzgl. Wegfall der Stufen 1/2, also nochmal mind. 2,5% und im Maximum von A9 St. 11 zu A10 St. 11 mit 11.69% gegeben!
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2021/a/erhoehungswerte.html
Schön, dass du das einfach ignorierst. Der Grund für die Erhöhung ist zunächst egal, bei den Kollegen ist zwischen 6% und fast 12% mehr Lohn angekommen!
Versuch:
--- Zitat von: ohjeee am 19.02.2024 09:57 ---
--- Zitat von: Versuch am 16.02.2024 14:40 ---
--- Zitat von: ohjeee am 16.02.2024 13:45 ---
--- Zitat von: Versuch am 16.02.2024 13:34 ---
--- Zitat von: ohjeee am 16.02.2024 10:55 ---
--- Zitat von: Kat95 am 15.02.2024 15:32 ---Dann lies dir mal das Editorial im neuen BBW Magazin durch, in dem Herr Rosenberger mitteilt, dass er die Beschwerde-Mails an Finanzministerium oder auch an das BBW nicht so prickelnd findet und wir doch bitte Verständnis haben sollen. Er ist doch der Forderung nachgekommen, keinen Sockel zu akzeptieren und hat krasse 3,6% rausgeholt. Und wir sollen ja auch daran denken, dass es eine Stellenhebung gab und uns jetzt nicht so haben, dass die 3,6% weniger als die 200€ Sockel sind. Außerdem sind wir ja das einzige Bundesland welches 5,6 und nicht 5,5% erhält und das nur, weil er das mit dem Finanzministerium verhandelt hat. Und außerdem wird ja durch die nur 3,6% Erhöhung der Druck auf die Landesregierung jetzt so erhöht, endlich zusätzliche einkommenssteigernde Maßnahmen für eine Verfassungskonforme Alimentation. ::)
--- End quote ---
fairerweise hat er da schon einen Punkt.
Die Besoldungsgruppen des mittleren Dienstes haben ja zu der Tarifrunde auch noch jeweils 1 Besoldungsgruppe Erhöhung bekommen, das sind dann halt auch nochmal im Schnitt über 100€ netto.
Blöderweise hat man bei A10 mit der Besoldungsreform aufgehört. Die 3,6% zzgl. 1 Besoldungsgruppe on top sind dann schon nicht so verkehrt und deutlich besser, als 200€ Brutto-Sockel. Das haben die Kollegen im mD wohl schon wieder vergessen.
Für den gehobenen Dienst bis A12 ist halt blöd ohne Sockel. Und gerade der gehobene Dienst steht eh vergleichsweise richtig bescheiden da.
--- End quote ---
Nein, das ist kein Punkt, da dieser Herr sagte, über A10 wäre es dann zwar verfassungskonform, aber für das Land ja nicht bezahlbar....setzen 6.
--- End quote ---
Die Aussage ging doch über den mittleren Dienst? Und durch die Stellenanhebung fand ja schon eine Besoldungserhöhung irgendwas um die 3% statt. Das ist doch Fakt!
Ich habe vor deinem Post auf HABICHThatzweiH beschrieben, was ich davon halte. Nichts destotrotz hat der mD faktisch eine Lohnerhöhung durch die allgemeine Stellenanhebung erhalten. Die Begründung ist zunächst einmal zweitrangig, die betroffenen Beamten hatten danach um die 100€ mehr netto auf dem Konto.
--- End quote ---
Sorry das ist Quatsch, da auch dadurch noch keine amtsangemessene Besoldung da war .
Lasst euch nicht verarschen...!
--- End quote ---
Es geht nicht um die Bewertung, ob nun eine amtsangemessene, verfassungskonforme Alimentation erreicht wurde, sondern um die Aussage, dass der mittlere Dienst außerhalb der aktuellen Lohnrunde bereits eine Lohnerhöhung erhalten hat.
Und diese Aussage ist wahr.
Ob das ausreichend ist, ob das verfassungskonform ist, ob das gerecht anderen Laufbahngruppen gegenüber ist, spielt für die Bewertung der Aussage, es hat (durch die allg. Stellenanhebung) bereits eine Lohnerhöhung für den mD gegeben, keine Rolle. Fakt ist, es hat Erhöhungen zwischen im schlechtesten Fall 3,56% A6 St. 2 in A7St. 2, zzgl. Wegfall der Stufen 1/2, also nochmal mind. 2,5% und im Maximum von A9 St. 11 zu A10 St. 11 mit 11.69% gegeben!
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2021/a/erhoehungswerte.html
Schön, dass du das einfach ignorierst. Der Grund für die Erhöhung ist zunächst egal, bei den Kollegen ist zwischen 6% und fast 12% mehr Lohn angekommen!
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Du hast gesagt, der Herr vom Beamtenbund hat hier einen Punkt und recht.
Das hat er für mich nicht
Dieser Herr ist mehr als untragbar.
BW123:
Info der DPolG:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Landes-Finanzministerium teilte am Mittwoch (14.2.) mit, die im „Tarifvertrag Inflationsausgleich“ vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen würden am 28. März 2024 an alle Tarifbeschäftigten des Landes ausgezahlt. Das umfasst eine einmalige Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1800 Euro sowie die bis dahin angefallenen monatlichen Inflationsausgleichszahlungen von jeweils 120 Euro
(Auszubildende: einmalig 1000 Euro beziehungsweise monatlich 50 Euro). Die Inflationsausgleichszahlungen für die Monate Januar bis einschließlich Oktober 2024 von jeweils 120 Euro (Auszubildende jeweils 50 Euro) würden entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen am Ende des jeweiligen Bezugsmonats ausbezahlt.
Das bedeutet, dass zum 28. März 2024 nicht nur die Zahlung von 1800 Euro erfolgt, sondern auch die noch nicht ausgezahlten monatlichen Zahlungen von 120 Euro.
D.h. es erfolgt eine Auszahlung in Höhe von 2160 Euro.
…………….
Das Landes-Finanzministerium teilte am Mittwoch (14.2.) ferner mit, dass bei den Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern entsprechend vorgegangen werden soll.
Für eine systemgerechte Übertragung des Tarifvertrags Inflationsausgleich ist ein Gesetzgebungsverfahren notwendig.
Nachdem dieses Gesetzgebungsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen wird, soll die Auszahlung des Inflationsausgleich im Vorgriff auf die
noch zu treffende gesetzliche Regelung erfolgen. Die Befassung des Kabinetts ist bereits erfolgt.
Die Befassung des Finanzausschusses des Landtags ist noch im Februar vorgesehen.
…………….
Bei den Versorgungsbeziehern soll, nach Mitteilung des Finanzministeriums, die Übertragung systemgerecht unter Anwendung des individuellen Ruhegehalts- sowie Hinterbliebenensatzes erfolgen.
In der Anlage fügen wir einen „inoffiziellen“ Ressortentwurf zum Gesetz zur Regelung von Sonderzahlungen zur Inflationsabmilderung in der Besoldung im Jahr 2024 (InflAbmilBG 2024) bei.
WICHTIG: Die Entscheidung zur weiteren Übernahme des Tarifergebnisses ab November 2024 steht noch aus.
Hierzu wird es ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren geben.
Bisher war nach einer Information des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 22. Dezember 2023 geplant, anstatt eines Sockelbetrags von 200 Euro eine prozentuale Erhöhung um 3,6% zum 1. November 2024 vorzunehmen. Diese Verfahrensweise hätte dazu geführt, dass in den unteren Besoldungsgruppen bei einer reinen Netto-Betrachtung der Sockelbetrag unterschritten wurde.
Aktueller Verhandlungsstand ist der, dass man jetzt bei all denjenigen die den Sockelbetrag nicht erreichen, einen Ausgleich schafft, so dass es zu keinen Nachteilen kommt.
Überdies gehen wir davon aus, dass es u.a. aufgrund des Abstandsgebotes zusätzlich zur Übernahme des Tarifergebnisses zu weiteren Besoldungsanpassungen (Zahlungen) kommt.
Wie immer sind wir dabei, in den Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen eine Einigung zur Übernahme des Tarifergebnisses zu erreichen.
Ziel ist es, dass keine Besoldungsgruppen weniger als 200 Euro Sockelbetrag zum 1.11.2024 und alle Besoldungsgruppen mindestens eine Erhöhung von 340 Euro erhalten.
Das ist unser Verständnis zu einer system- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses vom Dezember 2023.
LaBeVe:
--- Zitat von: BW123 am 19.02.2024 10:48 ---Info der DPolG:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Landes-Finanzministerium teilte am Mittwoch (14.2.) mit, die im „Tarifvertrag Inflationsausgleich“ vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen würden am 28. März 2024 an alle Tarifbeschäftigten des Landes ausgezahlt. Das umfasst eine einmalige Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1800 Euro sowie die bis dahin angefallenen monatlichen Inflationsausgleichszahlungen von jeweils 120 Euro
(Auszubildende: einmalig 1000 Euro beziehungsweise monatlich 50 Euro). Die Inflationsausgleichszahlungen für die Monate Januar bis einschließlich Oktober 2024 von jeweils 120 Euro (Auszubildende jeweils 50 Euro) würden entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen am Ende des jeweiligen Bezugsmonats ausbezahlt.
Das bedeutet, dass zum 28. März 2024 nicht nur die Zahlung von 1800 Euro erfolgt, sondern auch die noch nicht ausgezahlten monatlichen Zahlungen von 120 Euro.
D.h. es erfolgt eine Auszahlung in Höhe von 2160 Euro.
…………….
Das Landes-Finanzministerium teilte am Mittwoch (14.2.) ferner mit, dass bei den Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern entsprechend vorgegangen werden soll.
Für eine systemgerechte Übertragung des Tarifvertrags Inflationsausgleich ist ein Gesetzgebungsverfahren notwendig.
Nachdem dieses Gesetzgebungsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen wird, soll die Auszahlung des Inflationsausgleich im Vorgriff auf die
noch zu treffende gesetzliche Regelung erfolgen. Die Befassung des Kabinetts ist bereits erfolgt.
Die Befassung des Finanzausschusses des Landtags ist noch im Februar vorgesehen.
--- End quote ---
Hatte ich ja bereits geschrieben..
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