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[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Jackson1336:
--- Zitat von: Versuch am 19.02.2024 11:14 ---
--- Zitat von: BW123 am 19.02.2024 10:48 ---Info der DPolG:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Landes-Finanzministerium teilte am Mittwoch (14.2.) mit, die im „Tarifvertrag Inflationsausgleich“ vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen würden am 28. März 2024 an alle Tarifbeschäftigten des Landes ausgezahlt. Das umfasst eine einmalige Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1800 Euro sowie die bis dahin angefallenen monatlichen Inflationsausgleichszahlungen von jeweils 120 Euro
(Auszubildende: einmalig 1000 Euro beziehungsweise monatlich 50 Euro). Die Inflationsausgleichszahlungen für die Monate Januar bis einschließlich Oktober 2024 von jeweils 120 Euro (Auszubildende jeweils 50 Euro) würden entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen am Ende des jeweiligen Bezugsmonats ausbezahlt.
Das bedeutet, dass zum 28. März 2024 nicht nur die Zahlung von 1800 Euro erfolgt, sondern auch die noch nicht ausgezahlten monatlichen Zahlungen von 120 Euro.
D.h. es erfolgt eine Auszahlung in Höhe von 2160 Euro.
…………….
Das Landes-Finanzministerium teilte am Mittwoch (14.2.) ferner mit, dass bei den Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern entsprechend vorgegangen werden soll.
Für eine systemgerechte Übertragung des Tarifvertrags Inflationsausgleich ist ein Gesetzgebungsverfahren notwendig.
Nachdem dieses Gesetzgebungsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen wird, soll die Auszahlung des Inflationsausgleich im Vorgriff auf die
noch zu treffende gesetzliche Regelung erfolgen. Die Befassung des Kabinetts ist bereits erfolgt.
Die Befassung des Finanzausschusses des Landtags ist noch im Februar vorgesehen.
…………….
[...]
--- End quote ---
Müssten aber 480 Euro mehr sein.
Im März wird nämlich die April-Besoldung ausgezahlt.
Kein Wunder bekommen wir so schlechte Tarifergebnisse....die Gewerkschaften/Verbände können nicht einmal einfache Grundrechenarten.
Sorry die Spitze müsste sein.
--- End quote ---
Moin, möchte hier kurz die Gewerkschaft verteidigen: Diese Info der DPolG bezog sich im oberen Abschnitt, auf den du dich beziehst, auf Angestellte und nicht auf Beamte.
LaBeVe:
--- Zitat von: Bauernopfer am 20.02.2024 17:50 ---
--- Zitat von: Kat95 am 19.02.2024 13:41 ---
--- Zitat von: HABICHThatzweiH am 19.02.2024 12:45 ---
--- Zitat von: BW123 am 19.02.2024 10:48 ---Bisher war nach einer Information des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 22. Dezember 2023 geplant, anstatt eines Sockelbetrags von 200 Euro eine prozentuale Erhöhung um 3,6% zum 1. November 2024 vorzunehmen. Diese Verfahrensweise hätte dazu geführt, dass in den unteren Besoldungsgruppen bei einer reinen Netto-Betrachtung der Sockelbetrag unterschritten wurde.
Aktueller Verhandlungsstand ist der, dass man jetzt bei all denjenigen die den Sockelbetrag nicht erreichen, einen Ausgleich schafft, so dass es zu keinen Nachteilen kommt.
Überdies gehen wir davon aus, dass es u.a. aufgrund des Abstandsgebotes zusätzlich zur Übernahme des Tarifergebnisses zu weiteren Besoldungsanpassungen (Zahlungen) kommt.
Wie immer sind wir dabei, in den Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen eine Einigung zur Übernahme des Tarifergebnisses zu erreichen.
Ziel ist es, dass keine Besoldungsgruppen weniger als 200 Euro Sockelbetrag zum 1.11.2024 und alle Besoldungsgruppen mindestens eine Erhöhung von 340 Euro erhalten.
Das ist unser Verständnis zu einer system- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses vom Dezember 2023.
--- End quote ---
Das würde in einfachen Worten ja bedeuten, dass jemand A7 Stufe 1 ca. 7,2 % mehr Gehalt ab 01.11.2024 bekommen müsste, weil das wären dann ca. 200 € brutto mehr. Bei Beachtung des Abstandsgebots müsste dann jeder 7,2 % mehr bekommen.
So ganz glaube ich allerdings erst daran, wenn das Geld auf meinem Konto sein sollte. Mal schauen, wie lange man für den Gesetzentwurf braucht. So schwierig ist das eigentlich nicht.
--- End quote ---
Das wäre schön, wird aber so nicht kommen. Geplant sind Ausgleichzahlungen oder Sonderzahlungen nur für die, die die 200€ als Sockel nicht erreichen. Die werden aber so verpackt, dass Sie das Abstandsgebot nicht tangieren.
--- End quote ---
Nach Sachsen scheint mit dem Land Brandenburg ein weiteres "Finanzausgleichs-Nehmerland" seine Bediensteten mehr wertzuschätzen als das in Ba-Wü der Fall ist. Im Parallel-Thread wird der DBB Brandenburg bezüglich der Planungen einer amtsangemessenen Besoldung wie folgt zitiert:
"Der Gesetzentwurf der Landesregierung eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2024 im Land Brandenburg sieht vor, dass im Rahmen der amtsangemessenen Alimentation die erste Erhöhungsstufe vom 01.11.2024 auf den 01.01.2024 vorgezogen wird. Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung von 4,76 Prozent vor, dies gilt sowohl für die Beamtinnen und Beamte, als auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Das Land Brandenburg hat hierbei (genau wie z.B. auch die Länder Sachsen und Thüringen) nicht die Erhöhung von 200 EURO in der ersten Stufe gewählt, sondern die von den Tarifparteien im Tarifvertrag festgelegte lineare Erhöhung in Höhe von 4.76 Prozent. Hierdurch werde das Abstandsgebot gewahrt. Die Anwärterbezüge werden am 01.01.2024 um 100 EURO erhöht.
Daneben werden die Familienzuschläge für das erste und zweite Kind ab 01.01.2024 auf 357,36 EURO erhöht, für das dritte und jedes weitere Kind auf 841,76 EURO.
Ab dem 01.07.2024 erfolgt die für den 01.02.2025 vereinbarte Erhöhung um 5,54 Prozent, wobei die Abweichung des Prozentwertes der linearen Anpassung in Hohe von 0,04 Prozent gegenüber dem Tarifergebnis sich aus der systemgerechten Übertragung des im Tarifergebnis vom 9. Dezember 2023 vereinbarten Mindesterhöhungsbetrages von 340 Euro durch Umrechnung in eine allgemeine lineare Erhöhung ergibt. Auch hier wurde die lineare Variante im Hinblick auf das Abstandsgebot gewählt. Die Anwärterbezüge steigen um weitere 50 EURO, die Familienzuschläge werden ebenfalls um 5,54 Prozent erhöht."
--- End quote ---
Also sorry da muss BW einfach nachziehen. Alles andere wäre lächerlich. Bin gespannt wie das im Entwurf wieder schön gerechnet wird...
Versuch:
--- Zitat von: Jackson1336 am 20.02.2024 20:58 ---
--- Zitat von: Versuch am 19.02.2024 11:14 ---
--- Zitat von: BW123 am 19.02.2024 10:48 ---Info der DPolG:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Landes-Finanzministerium teilte am Mittwoch (14.2.) mit, die im „Tarifvertrag Inflationsausgleich“ vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen würden am 28. März 2024 an alle Tarifbeschäftigten des Landes ausgezahlt. Das umfasst eine einmalige Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1800 Euro sowie die bis dahin angefallenen monatlichen Inflationsausgleichszahlungen von jeweils 120 Euro
(Auszubildende: einmalig 1000 Euro beziehungsweise monatlich 50 Euro). Die Inflationsausgleichszahlungen für die Monate Januar bis einschließlich Oktober 2024 von jeweils 120 Euro (Auszubildende jeweils 50 Euro) würden entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen am Ende des jeweiligen Bezugsmonats ausbezahlt.
Das bedeutet, dass zum 28. März 2024 nicht nur die Zahlung von 1800 Euro erfolgt, sondern auch die noch nicht ausgezahlten monatlichen Zahlungen von 120 Euro.
D.h. es erfolgt eine Auszahlung in Höhe von 2160 Euro.
…………….
Das Landes-Finanzministerium teilte am Mittwoch (14.2.) ferner mit, dass bei den Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern entsprechend vorgegangen werden soll.
Für eine systemgerechte Übertragung des Tarifvertrags Inflationsausgleich ist ein Gesetzgebungsverfahren notwendig.
Nachdem dieses Gesetzgebungsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen wird, soll die Auszahlung des Inflationsausgleich im Vorgriff auf die
noch zu treffende gesetzliche Regelung erfolgen. Die Befassung des Kabinetts ist bereits erfolgt.
Die Befassung des Finanzausschusses des Landtags ist noch im Februar vorgesehen.
…………….
[...]
--- End quote ---
Müssten aber 480 Euro mehr sein.
Im März wird nämlich die April-Besoldung ausgezahlt.
Kein Wunder bekommen wir so schlechte Tarifergebnisse....die Gewerkschaften/Verbände können nicht einmal einfache Grundrechenarten.
Sorry die Spitze müsste sein.
--- End quote ---
Moin, möchte hier kurz die Gewerkschaft verteidigen: Diese Info der DPolG bezog sich im oberen Abschnitt, auf den du dich beziehst, auf Angestellte und nicht auf Beamte.
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O.k., dann sorry.
Trotzdem peinlich was die Verbände/Gewerkschaften im so einem reichen Bundesland wie bw fordern/machen
ohjeee:
--- Zitat von: Bauernopfer am 20.02.2024 17:50 ---
--- Zitat von: Kat95 am 19.02.2024 13:41 ---
--- Zitat von: HABICHThatzweiH am 19.02.2024 12:45 ---
--- Zitat von: BW123 am 19.02.2024 10:48 ---Bisher war nach einer Information des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 22. Dezember 2023 geplant, anstatt eines Sockelbetrags von 200 Euro eine prozentuale Erhöhung um 3,6% zum 1. November 2024 vorzunehmen. Diese Verfahrensweise hätte dazu geführt, dass in den unteren Besoldungsgruppen bei einer reinen Netto-Betrachtung der Sockelbetrag unterschritten wurde.
Aktueller Verhandlungsstand ist der, dass man jetzt bei all denjenigen die den Sockelbetrag nicht erreichen, einen Ausgleich schafft, so dass es zu keinen Nachteilen kommt.
Überdies gehen wir davon aus, dass es u.a. aufgrund des Abstandsgebotes zusätzlich zur Übernahme des Tarifergebnisses zu weiteren Besoldungsanpassungen (Zahlungen) kommt.
Wie immer sind wir dabei, in den Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen eine Einigung zur Übernahme des Tarifergebnisses zu erreichen.
Ziel ist es, dass keine Besoldungsgruppen weniger als 200 Euro Sockelbetrag zum 1.11.2024 und alle Besoldungsgruppen mindestens eine Erhöhung von 340 Euro erhalten.
Das ist unser Verständnis zu einer system- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses vom Dezember 2023.
--- End quote ---
Das würde in einfachen Worten ja bedeuten, dass jemand A7 Stufe 1 ca. 7,2 % mehr Gehalt ab 01.11.2024 bekommen müsste, weil das wären dann ca. 200 € brutto mehr. Bei Beachtung des Abstandsgebots müsste dann jeder 7,2 % mehr bekommen.
So ganz glaube ich allerdings erst daran, wenn das Geld auf meinem Konto sein sollte. Mal schauen, wie lange man für den Gesetzentwurf braucht. So schwierig ist das eigentlich nicht.
--- End quote ---
Das wäre schön, wird aber so nicht kommen. Geplant sind Ausgleichzahlungen oder Sonderzahlungen nur für die, die die 200€ als Sockel nicht erreichen. Die werden aber so verpackt, dass Sie das Abstandsgebot nicht tangieren.
--- End quote ---
Nach Sachsen scheint mit dem Land Brandenburg ein weiteres "Finanzausgleichs-Nehmerland" seine Bediensteten mehr wertzuschätzen als das in Ba-Wü der Fall ist. Im Parallel-Thread wird der DBB Brandenburg bezüglich der Planungen einer amtsangemessenen Besoldung wie folgt zitiert:
"Der Gesetzentwurf der Landesregierung eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2024 im Land Brandenburg sieht vor, dass im Rahmen der amtsangemessenen Alimentation die erste Erhöhungsstufe vom 01.11.2024 auf den 01.01.2024 vorgezogen wird. Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung von 4,76 Prozent vor, dies gilt sowohl für die Beamtinnen und Beamte, als auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Das Land Brandenburg hat hierbei (genau wie z.B. auch die Länder Sachsen und Thüringen) nicht die Erhöhung von 200 EURO in der ersten Stufe gewählt, sondern die von den Tarifparteien im Tarifvertrag festgelegte lineare Erhöhung in Höhe von 4.76 Prozent. Hierdurch werde das Abstandsgebot gewahrt. Die Anwärterbezüge werden am 01.01.2024 um 100 EURO erhöht.
Daneben werden die Familienzuschläge für das erste und zweite Kind ab 01.01.2024 auf 357,36 EURO erhöht, für das dritte und jedes weitere Kind auf 841,76 EURO.
Ab dem 01.07.2024 erfolgt die für den 01.02.2025 vereinbarte Erhöhung um 5,54 Prozent, wobei die Abweichung des Prozentwertes der linearen Anpassung in Hohe von 0,04 Prozent gegenüber dem Tarifergebnis sich aus der systemgerechten Übertragung des im Tarifergebnis vom 9. Dezember 2023 vereinbarten Mindesterhöhungsbetrages von 340 Euro durch Umrechnung in eine allgemeine lineare Erhöhung ergibt. Auch hier wurde die lineare Variante im Hinblick auf das Abstandsgebot gewählt. Die Anwärterbezüge steigen um weitere 50 EURO, die Familienzuschläge werden ebenfalls um 5,54 Prozent erhöht."
--- End quote ---
Das ist mMn auch der einzig richtige Umgang, direkt die prozentuale Erhöhung durchzuführen. Anstatt einer tariflichen Erhöhung die Inflationsausgleichsprämie zu verwenden, widerspricht im Grunde dem Zweck derselbigen. Diese sollte on top kommen und nicht stattdessen, insbesondere bei laufenden Tarifen und nicht bei Neuverhandlungen. Bei Neuverhandlungen muss eigentlich die Inflation entsprechend berücksichtigt werden. Die Inflationsabmilderungsprämie war eigentlich gedacht, um kurzfristig und schnell auf die hohe Inflationsraten reagieren zu können, wäre also anfang 2022 oder 2023 nötig gewesen.
Kat95:
Erst Sachsen, jetzt Brandenburg, es tut sich was und das freut mich sehr für die Kollegen.
Nur fehlt mir der Glaube, dass das auch für uns einen positiven Effekt bringt.
Ich bin gespannt, was sich das FM einfallen lässt, warum BW als Geberland das nicht stemmen kann.
Kreativ sind sie dort ja ::)
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