Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
MitleserBW:
--- Zitat von: LehrerBW am 17.03.2024 14:18 ---
--- Zitat von: Goldene Vier am 17.03.2024 13:55 ---
--- Zitat von: LehrerBW am 17.03.2024 10:46 ---
--- Zitat von: MitleserBW am 17.03.2024 09:31 ---Ich habe irgendwo gelesen, dass BW hingegangen ist und die 200 Euro Sockel genommen hat, die daraus resultierenden Ausgaben errechnet hat und diese dann in % umgewandelt hat, was zu den 3,6 % geführt hat.
--- End quote ---
Und genau das ist unglaubwürdig, denn der Kipppunkt ist bei A13/7
Kann mir keiner erzählen, dass genauso viele oberhalb wie unterhalb A13/7 verbeamtet sind.
--- End quote ---
Genau das was Sie schreiben kann ja gar nicht zutreffen… Allenfalls ist die Belastung des Landes am dem Kipppunkt gleich hoch, aufgrund der höheren Besoldung ab A13 und gleichen prozentualen Steigerungen müssen es ja zwingend weniger Beamte sein…
--- End quote ---
O.k. anders ausgedrückt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzierungsvolumen oberhalb und unterhalb von A13/9 (A13/7 war falsch) gleich ist.
Sogar bis A14/5 wird mit den 3,6% schlechtergestellt als mit drm Sockel.
Wir werden doch nach Strich und Faden verarscht...und der BBW klatscht dazu noch Applaus.
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Gibt ja noch andere Besoldungsgruppen, wie B,R und W. Ist ja leider nicht nachvollziehbar...
Warten wir mal wie man die Lücke schließen will.
LehrerBW:
Gibts nicht irgendwo ne Statistik aus der man die Verteilung der Beamten herauslesen kann?
BVerfGBeliever:
Siehe beispielsweise im 2024er Monitor auf Seite 15:
https://www.dbb.de/mediathek/fachpublikationen-und-flyer.html
MitleserBW:
Info DGB BW:
In regelmäßigen Abständen treffen sich der DG Bund seine Mitgliedsgewerkschaften mit den
Landtagsfraktionen, um sich über die Themen des Öffentlichen Dienstes und der Beamtenpolitik
auszutauschen. Anfang März fand ein solches Treffen mit Vertreter*innen der CDU-Landtagsfraktion
statt. Einigkeit bei der Besoldung Hauptthema des Gesprächs waren die aktuellen Entwicklungen bei der Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamt*innen im Land. Dabei war beiden Seiten schnell klar, dass die Übertragung
der Tarifergebnisse auf die Besoldung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
komplexer und die Gestaltungsspielräume für den Gesetzgeber kleiner wurden.
Aber sowohl die CDU als auch der DGB sehen in der aktuellen Debatte gute Gründe, statt einer linearen
Erhöhung in Höhe von 3,6 Prozent im November 2024 doch den Sockelbetrag von 200
Euro zu übertragen. Die rechtliche Grundlage dafür ist aufgrund der Rechtsprechung von 2020
gegeben und andere Bundesländer haben bereits vorgemacht, wie ein entsprechendes Gesetz
dazu aussieht. Neben der Übertragung der Tarifergebnisse ging es auch um die Amtsangemessene Alimentation.
Aufgrund des fehlenden Sockelbetrages ergibt sich hier ein größerer Handlungsbedarf. Diesem
soll mit Einmalzahlungen gestaffelt nach Besoldungsgruppen begegnet werden. Aus Sicht des
DGB wäre dies sicher besser als Nichts, allerdings ist fraglich, ob die ständige „Flickschusterei“
am Ende tatsächlich zielführend ist oder ob es nicht sinnvoll wäre systematische und dauerhafte
Lösungen für die Problematik des Abstandsgebotes zu finden.
flohafa:
--- Zitat von: MitleserBW am 18.03.2024 08:51 ---Info DGB BW:
In regelmäßigen Abständen treffen sich der DG Bund seine Mitgliedsgewerkschaften mit den
Landtagsfraktionen, um sich über die Themen des Öffentlichen Dienstes und der Beamtenpolitik
auszutauschen. Anfang März fand ein solches Treffen mit Vertreter*innen der CDU-Landtagsfraktion
statt. Einigkeit bei der Besoldung Hauptthema des Gesprächs waren die aktuellen Entwicklungen bei der Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamt*innen im Land. Dabei war beiden Seiten schnell klar, dass die Übertragung
der Tarifergebnisse auf die Besoldung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
komplexer und die Gestaltungsspielräume für den Gesetzgeber kleiner wurden.
Aber sowohl die CDU als auch der DGB sehen in der aktuellen Debatte gute Gründe, statt einer linearen
Erhöhung in Höhe von 3,6 Prozent im November 2024 doch den Sockelbetrag von 200
Euro zu übertragen. Die rechtliche Grundlage dafür ist aufgrund der Rechtsprechung von 2020
gegeben und andere Bundesländer haben bereits vorgemacht, wie ein entsprechendes Gesetz
dazu aussieht. Neben der Übertragung der Tarifergebnisse ging es auch um die Amtsangemessene Alimentation.
Aufgrund des fehlenden Sockelbetrages ergibt sich hier ein größerer Handlungsbedarf. Diesem
soll mit Einmalzahlungen gestaffelt nach Besoldungsgruppen begegnet werden. Aus Sicht des
DGB wäre dies sicher besser als Nichts, allerdings ist fraglich, ob die ständige „Flickschusterei“
am Ende tatsächlich zielführend ist oder ob es nicht sinnvoll wäre systematische und dauerhafte
Lösungen für die Problematik des Abstandsgebotes zu finden.
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Interessant. Also eventuell kommt doch der Sockelbetrag. Dann frage ich mich, wie die "Einmalzahlungen gestaffelt nach Besoldungsgruppen" aussehen sollen. Folgerichtig wäre ja dann, dass die höheren Besoldungsgruppen auch deutlich höhere Einmalzahlungen erhalten, wie z.B. jemand in A8. Da ist doch nur neuer Streit vorprogrammiert...
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