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[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg

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MitleserBW:

--- Zitat von: flohafa am 18.03.2024 09:24 ---
--- Zitat von: MitleserBW am 18.03.2024 08:51 ---Info DGB BW:

In regelmäßigen Abständen treffen sich der DG Bund seine Mitgliedsgewerkschaften mit den
Landtagsfraktionen, um sich über die Themen des Öffentlichen Dienstes und der Beamtenpolitik
auszutauschen. Anfang März fand ein solches Treffen mit Vertreter*innen der CDU-Landtagsfraktion
statt. Einigkeit bei der Besoldung Hauptthema des Gesprächs waren die aktuellen Entwicklungen bei der Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamt*innen im Land. Dabei war beiden Seiten schnell klar, dass die Übertragung
der Tarifergebnisse auf die Besoldung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
komplexer und die Gestaltungsspielräume für den Gesetzgeber kleiner wurden.
Aber sowohl die CDU als auch der DGB sehen in der aktuellen Debatte gute Gründe, statt einer linearen
Erhöhung in Höhe von 3,6 Prozent im November 2024 doch den Sockelbetrag von 200
Euro zu übertragen. Die rechtliche Grundlage dafür ist aufgrund der Rechtsprechung von 2020
gegeben und andere Bundesländer haben bereits vorgemacht, wie ein entsprechendes Gesetz
dazu aussieht. Neben der Übertragung der Tarifergebnisse ging es auch um die Amtsangemessene Alimentation.
Aufgrund des fehlenden Sockelbetrages ergibt sich hier ein größerer Handlungsbedarf. Diesem
soll mit Einmalzahlungen gestaffelt nach Besoldungsgruppen begegnet werden. Aus Sicht des
DGB wäre dies sicher besser als Nichts, allerdings ist fraglich, ob die ständige „Flickschusterei“
am Ende tatsächlich zielführend ist oder ob es nicht sinnvoll wäre systematische und dauerhafte
Lösungen für die Problematik des Abstandsgebotes zu finden.

--- End quote ---

Interessant. Also eventuell kommt doch der Sockelbetrag. Dann frage ich mich, wie die "Einmalzahlungen gestaffelt nach Besoldungsgruppen" aussehen sollen. Folgerichtig wäre ja dann, dass die höheren Besoldungsgruppen auch deutlich höhere Einmalzahlungen erhalten, wie z.B. jemand in A8. Da ist doch nur neuer Streit vorprogrammiert...

--- End quote ---

Ich denke das Gegenteil soll aktuell der Fall sein. Die Sonderzahlungen sollen die jenigen auf 200 Euro Sockel lupfen, die ihn mit den 3,6 % nicht erreichen. Das dürfte bei den oberen Besoldungsgruppen nicht der Fall sein, bzw. ab A13.

axum705:
Denke ich auch, die Staffelung der Einmalzahlungen wird in höheren Besoldungsgruppen natürlich abnehmen. Dazu wird sicher eine kreative Begründung geben, warum diese nicht auf das Binnen-Abstandsgebot angerechnet wird. Wir erinnern uns: Die lineare Umrechnung des Sockelbetrags erfolgte ja gerade aus Sorgen um das Binnen-Abstandsgebot. Flickschusterei at its best...

Weiterer Vorteil: Bei bestimmten Gestaltungen, so z. B. über die Kinderzuschläge, kann man sich zudem die Anrechnung auf das Ruhegehalt sparen.

HABICHThatzweiH:

--- Zitat von: axum705 am 18.03.2024 09:51 ---Denke ich auch, die Staffelung der Einmalzahlungen wird in höheren Besoldungsgruppen natürlich abnehmen. Dazu wird sicher eine kreative Begründung geben, warum diese nicht auf das Binnen-Abstandsgebot angerechnet wird. Wir erinnern uns: Die lineare Umrechnung des Sockelbetrags erfolgte ja gerade aus Sorgen um das Binnen-Abstandsgebot. Flickschusterei at its best...

Weiterer Vorteil: Bei bestimmten Gestaltungen, so z. B. über die Kinderzuschläge, kann man sich zudem die Anrechnung auf das Ruhegehalt sparen.

--- End quote ---
Besser hätte es man nicht beschreiben können.
Könnte mir auch vorstellen, dass man mit einem Gesetzentwurf so lange wartet, bis die meisten anderen Bundesländer einen vorgelegt haben. Dann setzt man einen Betrag x für jede Besoldungsgruppe ein und sagt dann, dass man im Vergleich zu den anderen Bundesländern ganz gut dasteht. Kann mir keiner sagen, dass die Berechnung so kompliziert ist. Man spielt einfach auf Zeit.

LehrerBW:
Das dürfte doch kaum ein gangbarer Weg sein, da wie der Name schon sagt, Einmalzahlungen nicht tabellenwirksam sind. Nach der Einmalzahlung ist die Schlechterstellung immer noch gegeben. Oder es gibt für die nächsten Jahre immer diese Einmalzahlungen....aber so dreist offensichtlich verfassungswidrig wären sie hoffentlich dann doch nicht.

Zum Sockel können sie auch nicht wieder zurück, nachdem sie zuvor groß rumgetönt haben, dass er verfassungswidrig ist. Wobei es schon witzig wär weil dann der Rosenberger, dieses Äquivalent eines rückgratlosen Jubelpersers, mit runtergelassenen Hosen dastehen würde.
Der Ausweg und wünschenswert wäre, dass es zu einer prozentualen Erhöhung wie in Sachsen kommt.

Richtig ekelhaft ist zu sehen wie sich hier auch der DGB im ein klares Bekenntnis zur amtsangemessenen Alimentation herummogelt.

Es hat eine prozentuale, abstandsgebotwahrende Erhöhung zu erfolgen. Und keine Flickschusterei mit abschmelzenden Beträgen.

Versuch:
DGB zum Kotzen...warum werden die eigenen Mitglieder nicht vertreten und ein offensichtlicher Verfassungsbruch schon geredet?

Sofort alle raus aus diesen Verbänden!

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