Das ist eine interessante Frage.
Grundsätzlich würde ich nein sagen, weil die L-Bank ja für das Elterngeld zuständig ist.
ABER...
Meine Frau ist Seit Juni 23 in Elternzeit, also auch am besagten Stichtag im Dezember 23 und sie hat eine anteilige IAP i.H.v. 642,86 minus 199 Überbezahlung bekommen.
Sie hat vor der Elternzeit 36% gearbeitet A12.
Ich habe die Rechnung nicht nachvollziehen können, aber erfreulich war es, weil wir bei ihr nicht mit einer Zahlung gerechnet haben.
Ob es in den kommenden Monaten was gibt, ich bezweifle es.