Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg

<< < (15/109) > >>

websgeisti:
Also diese Ankündigung ist ja schon eine Frechheit. Von linearen Erhöhungen profitieren generell immer diejenigen mit einer höheren Besoldung (vom prozentualen her und der allgemeinen Steigerung beim Brutto/Netto). Ich verstehe auch nicht wie man hier platt mit dem Abstandsgebot argumentiert. Der Sockelbetrag lässt die Abstande gleich und auch nicht abschmelzen. Eher steigen danach durch die lineare Erhöherung die oberen BesGr noch stärker an und vermutlich will man das nicht.

Hoffe mal, dass kein anderes Bundesland sich daran ein Beispiel nimmt. Denn so wird aus einem „Ok“-Abschluss ein mieser Abschluss. Bayern hat ja eine systemkomforme und zeitgleiche Übernahme angekündigt. Hoffentlich hält man sein Wort und spart nicht wieder am mittleren/gehobenen Dienst.

Johnsmith:

--- Zitat von: websgeisti am 15.12.2023 13:32 ---Der Sockelbetrag lässt die Abstande gleich und auch nicht abschmelzen.
--- End quote ---

Kannst Du das erläutern?

Mit der linearen Erhöhung von 3,6% liegt das vertikale Spannungsverhältnis (Verhältnis Endamt A7 und A16) bei 244%.

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/a/2024/a/kennzahlen.html

Die Analyse für BW mit pauschal 200€ kann ich nicht mehr finden. Hier lag der Wert jedoch bei deutlich unter 240% (meiner Erinnerung nach 236%), sodass es m.E. definitiv ein weiteres Abschmelzen gegeben hätte.

Der Königsweg wäre für 2024 daher wohl eine lineare Erhöhung um 7,3% gewesen. Dann hätte es im Eingangsamt A7 die 200€ gegeben und dem Abstandsgebot wäre Rechnung getragen worden. War aber wohl zu teuer…

Im Übrigen hat BW im Ländervergleich bereits jetzt schon ein extrem niedriges vertikales Spannungsverhältnis.

BY und BE liegen bei 280%.

Vor dem 4-Säulen-Modell waren es in BW immerhin noch 264%.

LehrerBW:
Naja...im Prinzip hat er wegen des Abstandsgebotes schon Recht.
Die Frage ist halt ob man es nun so macht, dass der Großteil der Beamten dumm dasteht.

Die Wurzel allen Übels ist in meinen Augen der Sockelbetrag...denn den zu übertragen lädt zu allerelei Trickserei ein.
Ich weiß auch nachwievor nicht wie es zu diesem Betrag von 3,6% kommt.
Wenn ich nen Tabellenmittelwert nehme zwischen A7/1 und A16/10 komme ich bei den 200 Euro Sockel nämlich auf 4,84% anstatt 3,6% was ein wesentlich angemessenerer Prozentsatz wäre!

Dann wär die Tabelle auch nicht nur oben rechts grünlastig sondern es wäre ein gesunder Mittelwert.

blauesviereck:
BLV empfiehlt doch noch Widerspruch zum Jahresende, gem. Mail Justiziar vom 11.12.23 an die Verbandsbeauftragten bzw. siehe Homepage.
Es gibt 4 Mustervarianten (normal, normal mit dritten Kind, Kostendämpfungspauschale und noch eine). Bezugspunkt jeweils 4-Säulen Modell vs. beide Abstandsgebote.
Habe trotzdem die 13-seitige vom Richterverein BW genommen und R durch A ersetzt.

LehrerBW:

--- Zitat von: blauesviereck am 15.12.2023 14:55 ---BLV empfiehlt doch noch Widerspruch zum Jahresende, gem. Mail Justiziar vom 11.12.23 an die Verbandsbeauftragten bzw. siehe Homepage.
Es gibt 4 Mustervarianten (normal, normal mit dritten Kind, Kostendämpfungspauschale und noch eine). Bezugspunkt jeweils 4-Säulen Modell vs. beide Abstandsgebote.
Habe trotzdem die 13-seitige vom Richterverein BW genommen und R durch A ersetzt.

--- End quote ---

Wo findet man denn die Mustervorlagen?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version