Autor Thema: [Allg] Elternunterhalt wegen hoher Nachzahlung  (Read 1390 times)

InternetistNeuland

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Sollte es irgendwann zu hohen Nachzahlungen aufgrund der angemessenen Alimentation kommen, so kann es ja durchaus passieren, dass im Jahr der Nachzahlung das Einkommen über 100.000 € liegt. Dadurch wäre man automatisch Elternunterhaltspflichtig.

Wäre die Besoldung hingegen jedes Jahr korrekt ausgezahlt worden, so hätte man in keinem Jahr über 100.000 € erhalten.

Kann man hier irgendwelche Ansprüche gegen den Dienstherren geltend machen? Muss der Dienstherr den entstandenen finanziellen Schaden ausgleichen?
« Last Edit: 09.11.2024 19:53 von Admin »

LehrerInNRW

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Antw:Elternunterhalt wegen hoher Nachzahlung
« Antwort #1 am: 09.11.2024 12:40 »
Gilt da nicht das Zuflussprinzip?

InternetistNeuland

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Antw:Elternunterhalt wegen hoher Nachzahlung
« Antwort #2 am: 09.11.2024 12:58 »
Gilt da nicht das Zuflussprinzip?

Würde ich auch sagen. Da eine Nachzahlung ja womöglich auf einen Schlag erfolgt, wird somit in einem Jahr die Grenze von 100.000 € gerissen. Für dieses Jahr wäre man elternunterhaltspflichtig.

Kleeblatt

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Antw:Elternunterhalt wegen hoher Nachzahlung
« Antwort #3 am: 09.11.2024 17:59 »
Was wird denn hier für eine sinnlose Diskussion eröffnet?
Was wäre , wenn....?
Who knows?
Ein Blick in das Gesetz und schon wäre das Thema nicht aufgekommen.
Grundsätzlich gilt die gesetzliche Vermutung, dass das EK des pflichtigen Kindes unter 100k EUR liegt.
Des weiteren sind Freibeträge abzuziehen.
Und wenn doch zu leisten wäre?
Die Eltern sind gut auf Staatskosten untergebracht und versorgt,
da kann das Kind locker einmal ein paar Euro zahlen.

InternetistNeuland

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Antw:Elternunterhalt wegen hoher Nachzahlung
« Antwort #4 am: 09.11.2024 18:48 »
Was wird denn hier für eine sinnlose Diskussion eröffnet?
Was wäre , wenn....?
Who knows?
Ein Blick in das Gesetz und schon wäre das Thema nicht aufgekommen.
Grundsätzlich gilt die gesetzliche Vermutung, dass das EK des pflichtigen Kindes unter 100k EUR liegt.
Des weiteren sind Freibeträge abzuziehen.
Und wenn doch zu leisten wäre?
Die Eltern sind gut auf Staatskosten untergebracht und versorgt,
da kann das Kind locker einmal ein paar Euro zahlen.

Es geht um fünfstellige Beträge die nicht zu leisten wären, würde der Arbeitgeber dem Grundgesetz folgen.

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Elternunterhalt wegen hoher Nachzahlung
« Antwort #5 am: 09.11.2024 20:35 »
Ich weiß nicht ob es hilft oder man etwas herleiten kann. Ich habe diese Frage mit Bezug auf Kindesunterhalt beim RA gestellt. Auskunft war, dass die Nachzahlungen seitens des Dienstherrn für die einzelnen Jahre und evtl auch monatlich aufgeschlüsselt werden dürften. Man müsste dann jedes Jahr einzeln betrachten. Und sollte man zu dem betreffenden Jahr noch nicht getrennt gewesen sein (oder die Eltern noch nicht unterhaltsberechtigt), dann würde das Jahr gar keine Rolle spielen. Ich vermute, dass Unterhalt gleich Unterhalt ist. Egal ob Scheidungs-, Kindes- oder Elternunterhalt. Wobei Kinder im der Rangfolge immer an erster Stelle stehen dürften.

InternetistNeuland

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Antw:[Allg] Elternunterhalt wegen hoher Nachzahlung
« Antwort #6 am: 09.11.2024 22:31 »
Ich weiß nicht ob es hilft oder man etwas herleiten kann. Ich habe diese Frage mit Bezug auf Kindesunterhalt beim RA gestellt. Auskunft war, dass die Nachzahlungen seitens des Dienstherrn für die einzelnen Jahre und evtl auch monatlich aufgeschlüsselt werden dürften. Man müsste dann jedes Jahr einzeln betrachten. Und sollte man zu dem betreffenden Jahr noch nicht getrennt gewesen sein (oder die Eltern noch nicht unterhaltsberechtigt), dann würde das Jahr gar keine Rolle spielen. Ich vermute, dass Unterhalt gleich Unterhalt ist. Egal ob Scheidungs-, Kindes- oder Elternunterhalt. Wobei Kinder im der Rangfolge immer an erster Stelle stehen dürften.

Danke für die Info. Hat dein RA auch Gesetzesgrundlagen benannt für die Aufschlüsselung?

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Elternunterhalt wegen hoher Nachzahlung
« Antwort #7 am: 09.11.2024 22:48 »
Das mit der Aufschlüsselung hatte der RA nur vermutet. Wenn es nicht so gekommen wäre, hätte ich die Summe durch die Monate aufteilen sollen. Allerdings habe ich anschließend tatsächlich für 2022 und 2023 eine Nachzahlung erhalten, die dann auf den Bezügemitteilungen für jeden Monat aufgeschlüsselt waren. In Hamburg war die Nachzahlung für das dritte Kind und mehr per Gesetz geregelt. Da wurden dann monatlich die Beträge ausgewiesen, die das Gesetz nachträglich vorgesehen hatte. Das dürfte mit PC und Software relativ einfach gewesen sein. Ich weiß nicht, wie es gelaufen wäre, wenn es prozentuale Nachzahlungen gewesen wären. Da kenne ich mich null aus.