Autor Thema: [NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen  (Read 55615 times)

heikre

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 14
Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #105 am: 02.02.2024 10:58 »
Die Auszahlung im Februar gilt meines Erachtens für die Tarifbeschäftigten.
Die Beamten bekommen die Gelder mit der Aprilauszahlung (4 x 120,- = 480,-) + 1.800,- = 2.280,- bei einer Vollzeitkraft.

Monodon

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 31
Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #106 am: 02.02.2024 12:17 »
Besten Dank:)

Goldene Vier

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 98
Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #107 am: 02.02.2024 13:57 »
Steht auch nicht auf der Tagesordnung der Plenarsitzungen vom 07.02.- 09.02.24…… also dann frühestens im Landtag vom 13.03. - 15.03.24……

Studienrat

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 248
Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #108 am: 03.02.2024 13:28 »
Die Auszahlung im Februar gilt meines Erachtens für die Tarifbeschäftigten.
Die Beamten bekommen die Gelder mit der Aprilauszahlung (4 x 120,- = 480,-) + 1.800,- = 2.280,- bei einer Vollzeitkraft.

Ja Mensch, da sind selbst wir in Mecklenburg euch weit voraus;)

Keating

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 31
Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #109 am: 05.02.2024 21:55 »
Steht auch nicht auf der Tagesordnung der Plenarsitzungen vom 07.02.- 09.02.24…… also dann frühestens im Landtag vom 13.03. - 15.03.24……
Bevor das nicht durch ist, mache ich mir keinen Sekt auf. Man sieht ja schon bei den anderen Ländern, wie die "Vorgaben" übernommen werden.... Nicht.

Goldene Vier

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 98
Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #110 am: 05.02.2024 22:11 »
Steht auch nicht auf der Tagesordnung der Plenarsitzungen vom 07.02.- 09.02.24…… also dann frühestens im Landtag vom 13.03. - 15.03.24……
Bevor das nicht durch ist, mache ich mir keinen Sekt auf. Man sieht ja schon bei den anderen Ländern, wie die "Vorgaben" übernommen werden.... Nicht.

Es wird zunächst nur die IAP geregelt…. Rest erst später im Jahr… vermutlich warten sie die Klatsche aus Karlsruhe ab

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,863
Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #111 am: 06.02.2024 09:02 »
Kommt die Klatsche aus Karlsruhe in den nächsten Monaten?

Hans Werner Mangold

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 69
Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #112 am: 06.02.2024 09:50 »
Kommt die Klatsche aus Karlsruhe in den nächsten Monaten?


Das kann nur Ulrich Maidowski beantworten!

Hans Werner Mangold

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 69
Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #113 am: 06.02.2024 09:52 »
Ich warte täglich auf dieses Urteil!!! Seit 2011 stelle ich jährlich einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation. Willkommen im Jahr 2024!  >:(

Goldene Vier

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 98
Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #114 am: 06.02.2024 11:23 »
Im Hinblick auf die Berliner Verfahren, die auch zu den bisher in den Jahresübersichten als Entscheidungen des jeweiligen Jahres aufgeführt wurden kommt wohl deutliche Bewegung

https://www.berliner-besoldung.de/bverfg-fordert-stellungnahmen-ein-hpr-kann-liefern/

insoweit wird es immer wahrscheinlicher, dass zeitnah eine Befassung durch das BVerfG erfolgt....

Goldene Vier

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 98
Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #115 am: 10.02.2024 13:49 »
Interessant ist mal ein Blick nach Sachsen, siehe auch hier im Forum….

Vorausgeschickt alle Reglungen der Länder sind am gleichen verfassungsmäßigen Maßstab zu messen

In Sachsen sind bereits bei einer Besoldung A11, Endstufe verheiratet schon jetzt   Monatlich rd. 170 € brutto mehr auf dem Gehaltszettel… bei A16, Endstufe, verheiratet sogar schon rd. 260 € brutto monatlich….

Jetzt sollen zusätzlich zu den 200,- €  monatliche Erhöhung (ab 01.1.24), die in Sachsen in einen Prozentuale Erhöhung umgerechnet wird (4,76%), ab dem 01.01.2024 zusätzlich 4,1% monatlich als Sonderzahlung (unbefristet) für den verfassungsmäßigen Abstand sorgen… die Qualifizierung als Sonderzahlung soll deutlich machen, dass es sich hierbei um die Zahlung zur Einhaltung des Abstandsgebotes handelt……

Insgesamt soll das davon wie hier beschrieben aussehen:

https://www.sbb.de/aktuelles/news/ergebnis-der-tarifuebertragung/

Dann würde sich der Abstand zu NIedersachsen noch weiter zum Lasten der niedersächsischen Beamten verschlechtern… Offenbar sind die Gewerkschaftsvertreter dort engagierter als in NIedersachsen…

AVP

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 142
Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #116 am: 11.02.2024 00:26 »
Interessant ist mal ein Blick nach Sachsen, siehe auch hier im Forum….

Vorausgeschickt alle Reglungen der Länder sind am gleichen verfassungsmäßigen Maßstab zu messen

In Sachsen sind bereits bei einer Besoldung A11, Endstufe verheiratet schon jetzt   Monatlich rd. 170 € brutto mehr auf dem Gehaltszettel… bei A16, Endstufe, verheiratet sogar schon rd. 260 € brutto monatlich….

Jetzt sollen zusätzlich zu den 200,- €  monatliche Erhöhung (ab 01.1.24), die in Sachsen in einen Prozentuale Erhöhung umgerechnet wird (4,76%), ab dem 01.01.2024 zusätzlich 4,1% monatlich als Sonderzahlung (unbefristet) für den verfassungsmäßigen Abstand sorgen… die Qualifizierung als Sonderzahlung soll deutlich machen, dass es sich hierbei um die Zahlung zur Einhaltung des Abstandsgebotes handelt……

Insgesamt soll das davon wie hier beschrieben aussehen:

https://www.sbb.de/aktuelles/news/ergebnis-der-tarifuebertragung/

Dann würde sich der Abstand zu NIedersachsen noch weiter zum Lasten der niedersächsischen Beamten verschlechtern… Offenbar sind die Gewerkschaftsvertreter dort engagierter als in NIedersachsen…

Gleiche Besoldungsgruppe, gleiches Amt, gleiche Anzahl Kinder, gleiche Mietstufe, gleiches Berufserfahrung hätte ich im Bund (ab März), in Thüringen, in Hessen, in NRW (also alle örtlich relativ nah gelegenen Länder) jährlich zwischen 8.000 und 10.000€ brutto mehr. Sind ca. 500€ netto weniger im Monat. Da scheint mir dein beschriebener Abstand zu Sachsen noch recht human

Goldene Vier

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 98
Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #117 am: 11.02.2024 01:38 »
Interessant ist mal ein Blick nach Sachsen, siehe auch hier im Forum….

Vorausgeschickt alle Reglungen der Länder sind am gleichen verfassungsmäßigen Maßstab zu messen

In Sachsen sind bereits bei einer Besoldung A11, Endstufe verheiratet schon jetzt   Monatlich rd. 170 € brutto mehr auf dem Gehaltszettel… bei A16, Endstufe, verheiratet sogar schon rd. 260 € brutto monatlich….

Jetzt sollen zusätzlich zu den 200,- €  monatliche Erhöhung (ab 01.1.24), die in Sachsen in einen Prozentuale Erhöhung umgerechnet wird (4,76%), ab dem 01.01.2024 zusätzlich 4,1% monatlich als Sonderzahlung (unbefristet) für den verfassungsmäßigen Abstand sorgen… die Qualifizierung als Sonderzahlung soll deutlich machen, dass es sich hierbei um die Zahlung zur Einhaltung des Abstandsgebotes handelt……

Insgesamt soll das davon wie hier beschrieben aussehen:

https://www.sbb.de/aktuelles/news/ergebnis-der-tarifuebertragung/

Dann würde sich der Abstand zu NIedersachsen noch weiter zum Lasten der niedersächsischen Beamten verschlechtern… Offenbar sind die Gewerkschaftsvertreter dort engagierter als in NIedersachsen…

Gleiche Besoldungsgruppe, gleiches Amt, gleiche Anzahl Kinder, gleiche Mietstufe, gleiches Berufserfahrung hätte ich im Bund (ab März), in Thüringen, in Hessen, in NRW (also alle örtlich relativ nah gelegenen Länder) jährlich zwischen 8.000 und 10.000€ brutto mehr. Sind ca. 500€ netto weniger im Monat. Da scheint mir dein beschriebener Abstand zu Sachsen noch recht human

Das mag sein, aber in Sachsen gibt es ab 01.01.2024 auch noch 4,1% on top zur Vereinbarung TV-L


ChRosFw

  • Gast
Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #119 am: 12.02.2024 10:15 »
Die Verordnung wird wohl allem unmittelbar nach Erlass hoffentlich direkt nach §47 Abs. 6 VwGO zum OVG gehen.