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[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen

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Goldene Vier:
Und hier eine kleine Anfrage zum Familienergänzungszuschlag aus dem Landtag

https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_05000/03001-03500/19-03455.pdf

ChRosFw:
Diese Anfrage ist eine absolute Unverschämtheit:

Die Frage der Gesetzesfolgenabschätzung hätte man sich damals als Abgeordneter der Regierungskoalition bereits selbst beantworten sollen. Zumindest, wenn man denn selbst für das Gesetz gestimmt haben sollte.


Unabhängig davon, dass es ein Skandal ist, dass der jetzige Finanzminster sich damals ausdrücklich gegen das Gesetz ausgesprochen hat und nun offensichtlich wider besseren Wissens in Untätigkeit verharrt, ist es genauso ein Skandal, ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz, so insbesondere auch der juristische Dienst des Landtages, mit zu verabschieden und nun vollkommen "unbeteiligt" als vermeintliches Unschuldslamm eine solche Anfrage zu stellen, die keine weitere Intention beherbergt, als den politischen Gegner vorzuführen.

Mitnichten kann sich die CDU hier als Partei der Beamten aufspielen. Auf sie gehen die eklatantesten Einschnitte in der Besoldung in der Vergangenheit zurück.

Es liegt hier m.E. der Verdacht nahe, dass man mit der Verordnungsermächtigung der Nachfolgeregierung bewusst ein "Geschenk" hinterlassen wollte. Für die Beamten wollte man nichts tun.

Marco Lorenz:
@ ChRosFw

auch wenn manche Punkte, die Du schreibst, durchaus richtig sind, gibt es für diese Anfrage doch noch eine andere Intention:

Ich hatte mich in dieser Angelegenheit an die Mitglieder des Finanzausschusses gewandt, da mit das Finanzministerium die Antwort auf meine Nachfragen verweigert und immer nur mitteilt, dass die Verordnung "aufgrund der Komplexität der Materie" noch in Vorbereitung sei.

Auf meine Nachfrage hatten sich der Ausschutzvorsitzende Björn Thümler und die Abgeordnete Melanie Reinecke bei mir gemeldet und mir angeboten, eine kleine Anfrage zu stellen. Allerdings ist diese Anfrage extrem verkürzt, da ich folgende Fragen gestellt habe:

-   Wann ist mit der Festsetzung und Veröffentlichung des Familienergänzungszuschlags gem. § 36a NBesG für die
    Zeit ab dem, 01.01.2023 zu rechnen?
-   Warum ist diese Festsetzung trotz Gesetzesvorbehalt nicht - wie in Bremen und Schleswig-Holstein - direkt im
     Besoldungsgesetz erfolgt?
-    Weshalb war es - anders als bspw. in Bremen und Schleswig-Holstein - nicht möglich, zeitnah zur
     Verabschiedung der Änderung des NBesG die daraus resultierenden Maßnahmen zu veranlassen?
-    Wird bei dieser Verzögerung zumindest die Erhöhung der Regelsätze nach dem SGB II bei der Berechnung des
     Zuschlags berücksichtigt, damit das Abstandsgebot gewahrt bleibt? Wo ist die der Festsetzung         
     zugrundeliegende Berechnung einzusehen?
-    Wie werden die betroffenen Beamtinnen und Beamten für die verzögerte Zahlung entschädigt (Verzugszinsen
      etc.)
-    Wer übernimmt die politische Verantwortung für die Aufrechterhaltung eines verfassungswidrigen Zustandes
      und eine Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber den Beamtinnen und Beamten, und welche Konsequenzen 
      zieht diese Person?

Neben Herrn Thümler und Frau Reinecke haben sich auch noch das Büro des Abgeordneten meines Wahlkreises, Eike Holsten (CDU), sowie die Ausschussmitglieder Peer Lilienthal (AFD) Sina Beckmann (Grüne) zurückgemeldet und mit versprochen, in der Sache nachzufragen. Frau Beckmann hat mit indem Zusammenhang vorab noch mitgeteilt, "dass die Befassung des Kabinetts mit dem Verordnungsentwurf zur Freigabe der Verbandsbeteiligung ist im 1. Quartal 2024 zu erwarten ist".

Die übrigen Abgeordneten haben es nicht für nötig erachtet, zu antworten. Insbesondere kein Abgeordneter der SPD, während von allen anderen Fraktionen zumindest ein Abgeordneter geantwortet hat.

Goldene Vier:

--- Zitat von: Marco Lorenz am 12.02.2024 22:23 ---@ ChRosFw

auch wenn manche Punkte, die Du schreibst, durchaus richtig sind, gibt es für diese Anfrage doch noch eine andere Intention:

Ich hatte mich in dieser Angelegenheit an die Mitglieder des Finanzausschusses gewandt, da mit das Finanzministerium die Antwort auf meine Nachfragen verweigert und immer nur mitteilt, dass die Verordnung "aufgrund der Komplexität der Materie" noch in Vorbereitung sei.

Auf meine Nachfrage hatten sich der Ausschutzvorsitzende Björn Thümler und die Abgeordnete Melanie Reinecke bei mir gemeldet und mir angeboten, eine kleine Anfrage zu stellen. Allerdings ist diese Anfrage extrem verkürzt, da ich folgende Fragen gestellt habe:

-   Wann ist mit der Festsetzung und Veröffentlichung des Familienergänzungszuschlags gem. § 36a NBesG für die
    Zeit ab dem, 01.01.2023 zu rechnen?
-   Warum ist diese Festsetzung trotz Gesetzesvorbehalt nicht - wie in Bremen und Schleswig-Holstein - direkt im
     Besoldungsgesetz erfolgt?
-    Weshalb war es - anders als bspw. in Bremen und Schleswig-Holstein - nicht möglich, zeitnah zur
     Verabschiedung der Änderung des NBesG die daraus resultierenden Maßnahmen zu veranlassen?
-    Wird bei dieser Verzögerung zumindest die Erhöhung der Regelsätze nach dem SGB II bei der Berechnung des
     Zuschlags berücksichtigt, damit das Abstandsgebot gewahrt bleibt? Wo ist die der Festsetzung         
     zugrundeliegende Berechnung einzusehen?
-    Wie werden die betroffenen Beamtinnen und Beamten für die verzögerte Zahlung entschädigt (Verzugszinsen
      etc.)
-    Wer übernimmt die politische Verantwortung für die Aufrechterhaltung eines verfassungswidrigen Zustandes
      und eine Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber den Beamtinnen und Beamten, und welche Konsequenzen 
      zieht diese Person?

Neben Herrn Thümler und Frau Reinecke haben sich auch noch das Büro des Abgeordneten meines Wahlkreises, Eike Holsten (CDU), sowie die Ausschussmitglieder Peer Lilienthal (AFD) Sina Beckmann (Grüne) zurückgemeldet und mit versprochen, in der Sache nachzufragen. Frau Beckmann hat mit indem Zusammenhang vorab noch mitgeteilt, "dass die Befassung des Kabinetts mit dem Verordnungsentwurf zur Freigabe der Verbandsbeteiligung ist im 1. Quartal 2024 zu erwarten ist".

Die übrigen Abgeordneten haben es nicht für nötig erachtet, zu antworten. Insbesondere kein Abgeordneter der SPD, während von allen anderen Fraktionen zumindest ein Abgeordneter geantwortet hat.

--- End quote ---


Prinzipiell wäre ja auch mal interessant, ob die genannten MDL´s auch eine Meinung zu den starken Anpassungen in Sachen haben

Kalimochero:
Das Problem ist insbesondere in Niedersachsen die fehlende Mietenstufe. In NRW Kommilitone von mir (Kinder, Stufe etc, alles gleich) 400€ mehr. Das ist schon heftig.
Müsste ja auch Thema in West Niedersachsen sein, aufgrund der nrw Nähe. Wenn ich die Besoldungsrechner durchspiele, sind wir in Niedersachsen schlusslicht...Das Gesetz von 2022 zur amtsangemessenen A. ist nur Augenwischerei.
Ich sehe auch keine Partei die das aktiv angeht.





--- Zitat von: Goldene Vier am 10.02.2024 13:49 ---Interessant ist mal ein Blick nach Sachsen, siehe auch hier im Forum….

Vorausgeschickt alle Reglungen der Länder sind am gleichen verfassungsmäßigen Maßstab zu messen

In Sachsen sind bereits bei einer Besoldung A11, Endstufe verheiratet schon jetzt   Monatlich rd. 170 € brutto mehr auf dem Gehaltszettel… bei A16, Endstufe, verheiratet sogar schon rd. 260 € brutto monatlich….

Jetzt sollen zusätzlich zu den 200,- €  monatliche Erhöhung (ab 01.1.24), die in Sachsen in einen Prozentuale Erhöhung umgerechnet wird (4,76%), ab dem 01.01.2024 zusätzlich 4,1% monatlich als Sonderzahlung (unbefristet) für den verfassungsmäßigen Abstand sorgen… die Qualifizierung als Sonderzahlung soll deutlich machen, dass es sich hierbei um die Zahlung zur Einhaltung des Abstandsgebotes handelt……

Insgesamt soll das davon wie hier beschrieben aussehen:

https://www.sbb.de/aktuelles/news/ergebnis-der-tarifuebertragung/

Dann würde sich der Abstand zu NIedersachsen noch weiter zum Lasten der niedersächsischen Beamten verschlechtern… Offenbar sind die Gewerkschaftsvertreter dort engagierter als in NIedersachsen…

--- End quote ---

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