Autor Thema: [NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen  (Read 55649 times)

AVP

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #135 am: 20.02.2024 10:35 »
2 Kinder, nicht verheiratet, A13, Stufe 9.
NRW 4684€
Nds 4232€

452€ im Monat (5.424€/Jahr) und NRW hat das vor zwei Jahren angepasst.

Nach Bayern brauchen wir gar nicht erst schauen...

Das sieht in Hessen, Thüringen, Sachsen -Anhalt, Hamburg, ab März beim Bund, BaWü etc. nicht groß anders aus.

Mittlerweile ist das Amt gar nicht mehr entscheidend, sondern der Dienstherr. Eine A13 Stufe 9 entspricht in Hessen halt nur einer A11 Stufe 7 (4.226€ bei 2 Kindern).

Ich kann nur empfehlen sich mal beim Abgeordneten des eigenen Wahlkreises mit entsprechenden Beispielrechnungen zu melden und auf die eklatanten Unterschiede aufmerksam zu machen, vielen ist dies wohl gar nicht bekannt.
Oder man wechselt zum Bund, aktuell und die nächsten Jahre wird sowieso überall händerringend nach Personal gesucht


Librarian

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #136 am: 20.02.2024 10:48 »
Ich erhielt heute die Eingangsbestätigung für meinen Widerspruch gegen die mir gewährte Besoldung für das Jahr 2023 (ich habe den Mustertext der GEW nachgenutzt). Interessant dabei empfinde ich folgende Stelle, die letztes Jahr noch ganz anders klang:

Zitat
Abschließend weise ich darauf hin, dass gemäß § 4 Abs. 7 des NBesG Ansprüche auf Besoldung, die über die in diesem Gesetz vorgesehene Besoldung hinausgehen, grundsätzlich in jedem Haushaltsjahr, für das die zusätzliche Besoldung verlangt wird, schriftlich gegenüber dem Dienstherrn geltend zu machen sind.

In der Eingangsbestätigung für meinen Widerspruch bzgl. 2022 hieß es noch deutlich, ich solle darauf verzichten, jedes Jahr erneut Widerspruch einzulegen  :o Nun gut, mir soweit egal, da ich ohnehin jedes Jahr Widerspruch einlege  8)

Jimbo

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #137 am: 20.02.2024 11:01 »
Ich erhielt heute die Eingangsbestätigung für meinen Widerspruch gegen die mir gewährte Besoldung für das Jahr 2023 (ich habe den Mustertext der GEW nachgenutzt). Interessant dabei empfinde ich folgende Stelle, die letztes Jahr noch ganz anders klang:

Zitat
Abschließend weise ich darauf hin, dass gemäß § 4 Abs. 7 des NBesG Ansprüche auf Besoldung, die über die in diesem Gesetz vorgesehene Besoldung hinausgehen, grundsätzlich in jedem Haushaltsjahr, für das die zusätzliche Besoldung verlangt wird, schriftlich gegenüber dem Dienstherrn geltend zu machen sind.

In der Eingangsbestätigung für meinen Widerspruch bzgl. 2022 hieß es noch deutlich, ich solle darauf verzichten, jedes Jahr erneut Widerspruch einzulegen  :o Nun gut, mir soweit egal, da ich ohnehin jedes Jahr Widerspruch einlege  8)

Das ist allerdings nichts Neues, es wurde erst vor Kurzem entschieden dass dieser Widerspruch wieder jährlich gemacht werden muss.

Goldene Vier

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #138 am: 20.02.2024 12:37 »
Pressemitteilung vom 20.02.204:

Sonderzahlung zum Ausgleich der Inflation für Beamtinnen und Beamte - Gesetz geht nach Abschluss der Verbandsbeteiligung an den Niedersächsischen Landtag
 

Nach Abschluss der Verbandsbeteiligung hat die Niedersächsische Landesregierung am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf beschlossen, der für die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie vorsieht. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden Gewerkschaften und Verbände beteiligt und deren Anregungen zum Teil aufgegriffen.

Der Gesetzentwurf wird nun in den Landtag eingebracht, verbunden mit der Bitte um sofortige Ausschussüberweisung. Das würde einen Beschluss im März-Plenum ermöglichen. Sollte der Landtag im März zustimmen, können im Anschluss die Auszahlungen in die Wege geleitet werden.

Die Beamtinnen und Beamten könnten so voraussichtlich mit der Besoldung für April 2024 eine einmalige Inflationsausgleichsauszahlung von 1.800 Euro erhalten. Außerdem sind für die Monate Januar bis Oktober 2024 monatliche Zahlungen in Höhe von 120 Euro vorgesehen, wobei die Beträge für Januar bis März in die Aprilzahlung einbezogen werden sollen. Im April käme es damit zu einer Ausgleichszahlung von 2.280 Euro.

Die Sonderzahlungen gehen an die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in Höhe ihres individuellen Versorgungssatzes sowie an die Altersgeldempfängerinnen und -empfänger in Höhe ihres individuellen Anteilssatzes.

Mit dem vom Kabinett auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf wird der erste Teil des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 9. Dezember 2023 übernommen. Die Übertragung der ebenfalls in den Tarifverhandlungen vereinbarten Entgeltsteigerung soll in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt werden, da sie wesentlich komplexer ist als eine Sonderzahlung. Die Landesregierung hat sich für das stufenweise Vorgehen entschieden, um den Inflationsausgleich möglichst schnell auszahlen zu können.

Die Tarifbeschäftigten sollen die erste Sonderzahlung zusammen mit den Februarbezügen am Ende des Monats erhalten. Hierfür ist kein Beschluss des Landtages nötig.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mf.niedersachsen.de



Pukki

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #140 am: 20.02.2024 16:49 »
Was hat denn die Personalsituation beim Bund mit der aktuellen Besoldungsrunde in Niedersachsen zu tun?

Goldene Vier

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #141 am: 22.02.2024 15:18 »
Hier der aktuelle Link im Nilas zum Vorgang - Inflationsausgleichzahlung mit offiziellem Gesetzentwurf

https://www.nilas.niedersachsen.de/portala/vorgang/V-466665

Keating

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #142 am: 22.02.2024 22:38 »
Hier der aktuelle Link im Nilas zum Vorgang - Inflationsausgleichzahlung mit offiziellem Gesetzentwurf

https://www.nilas.niedersachsen.de/portala/vorgang/V-466665

Vielen Dank.

Ich bin gespannt, was mit Erhöhung Ende des Jahres passiert. Mit jedem Monat, der verstreicht, hoffe ich auf mehr Nachbarländer, die nicht den besprochenen, sondern den besseren Weg gehen.
Der erste "falsche" Schritt wurde mit diesem Gesetz gemacht. Und trotzdem können sich wieder alle in NDS. auf die Schulter klopfen....

Goldene Vier

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #143 am: 22.02.2024 23:11 »
Hier mal die Begründung aus Brandenburg……zur frühzeitigen Anpassung

Kirk40

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #144 am: 23.02.2024 09:28 »
Moin
Brandenburg wäre das zweite mitteldeutsche Bundesland, was mit solch einem Schritt den Vorgaben des Herrn Voßkuhle annähert. Fehlt noch Thüringen. Aber aufgrund der Wahlen, dürfte es auch dort es nicht mehr lange dauern bis ein entsprechender Gesetzentwurf in den Landtag kommt.

Die nächsten Wahlen in Niedersachsen finden ja erst in 2027 statt. Insofern hat der Herr Heere ja noch ein bißchen Zeit. Allerdings fehlt mir daran der Glaube. Siehe auch seine Äußerungen zur Allimentation vor den und nach der letzten Landtagswahl.
Die Niedersachsen und die Bremer haben sich letzten Jahren nicht so sehr um das Wohlergehen ihrer Beamten gekümmert. Und das ist noch sehr wohlwollend formuliert. Aber nach 20 jahren in der Bremer und der niedersächsischen Finanzverwaltung hat man leider keine Illusionen mehr.

Koi

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #145 am: 23.02.2024 09:48 »
Hier mal die Begründung aus Brandenburg……zur frühzeitigen Anpassung

Was ist das denn für eine Idee mit den Sonderzuschlägen? Da gibt man dann an dass man den Dienstherrn wechseln möchte und bekommt dann zur Verhinderung dieses behaupteten Vorhabens einen Zuschlag?

loustead

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #146 am: 23.02.2024 10:13 »
Es fehlt den Politikern (nicht nur in Niedersachsen!) an Fach- und Sachkompetenz. Das Vorgehen des Landes Brandenbrug, aber auch des Landes Sachsen ist vorbildhaft, wenn sie sich auch erst nach Beschluss des BVG (vom 22. Juni 2023 - 2 C 4.22) richtig orientieren.
Der Sockelbetrag von 200 € kann gar nicht rechtskonform sein, von den praktischen Nullrunden 2023 und 2024 ganz zu schweigen. Dennoch scheint man u.a. in Bayern da eine andere Meinung zu haben. Falls sich unsere Politiker in Niedersaschsen darauf verlassen, am Ende nur denen, die einen Widerspruch gegen ihre Alimentation für das Jahr 2023 eingereicht haben (Bestätigung kam bei mir gestern) einen Ausgleich zahlen zu müssen, so hoffe ich, dass sie mit dieser schäbigen Vorgehensweise scheitern mögen.



Altoran

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #147 am: 23.02.2024 10:14 »
Moin
Brandenburg wäre das zweite mitteldeutsche Bundesland, was mit solch einem Schritt den Vorgaben des Herrn Voßkuhle annähert. Fehlt noch Thüringen. Aber aufgrund der Wahlen, dürfte es auch dort es nicht mehr lange dauern bis ein entsprechender Gesetzentwurf in den Landtag kommt.

Die nächsten Wahlen in Niedersachsen finden ja erst in 2027 statt. Insofern hat der Herr Heere ja noch ein bißchen Zeit. Allerdings fehlt mir daran der Glaube. Siehe auch seine Äußerungen zur Allimentation vor den und nach der letzten Landtagswahl.
Die Niedersachsen und die Bremer haben sich letzten Jahren nicht so sehr um das Wohlergehen ihrer Beamten gekümmert. Und das ist noch sehr wohlwollend formuliert. Aber nach 20 jahren in der Bremer und der niedersächsischen Finanzverwaltung hat man leider keine Illusionen mehr.

Thüringen hatte bereits ab 1.1.23 alle Tabellenwerte um 3,25 Prozent erhöht. Da dies aber wohl im Vorfeld der Besoldungsrunde 2023 stattfand, wird es hier https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/ nicht berücksichtigt.

Kirk40

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« Antwort #148 am: 23.02.2024 11:24 »
Ja, stimmt bitte um Nachsicht.

Goldene Vier

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« Antwort #149 am: 23.02.2024 11:32 »
Da aber in Thgüringen die Erhöhung mit der aktuellen Anpassung verrechnet wird, steht Thüringen auch nicht anders da als NI