Es fehlt den Politikern (nicht nur in Niedersachsen!) an Fach- und Sachkompetenz. Das Vorgehen des Landes Brandenbrug, aber auch des Landes Sachsen ist vorbildhaft, wenn sie sich auch erst nach Beschluss des BVG (vom 22. Juni 2023 - 2 C 4.22) richtig orientieren.
Der Sockelbetrag von 200 € kann gar nicht rechtskonform sein, von den praktischen Nullrunden 2023 und 2024 ganz zu schweigen. Dennoch scheint man u.a. in Bayern da eine andere Meinung zu haben. Falls sich unsere Politiker in Niedersaschsen darauf verlassen, am Ende nur denen, die einen Widerspruch gegen ihre Alimentation für das Jahr 2023 eingereicht haben (Bestätigung kam bei mir gestern) einen Ausgleich zahlen zu müssen, so hoffe ich, dass sie mit dieser schäbigen Vorgehensweise scheitern mögen.