Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
AVP:
--- Zitat von: Kalimochero am 14.02.2024 15:53 ---2 Kinder, nicht verheiratet, A13, Stufe 9.
NRW 4684€
Nds 4232€
452€ im Monat (5.424€/Jahr) und NRW hat das vor zwei Jahren angepasst.
Nach Bayern brauchen wir gar nicht erst schauen...
--- End quote ---
Das sieht in Hessen, Thüringen, Sachsen -Anhalt, Hamburg, ab März beim Bund, BaWü etc. nicht groß anders aus.
Mittlerweile ist das Amt gar nicht mehr entscheidend, sondern der Dienstherr. Eine A13 Stufe 9 entspricht in Hessen halt nur einer A11 Stufe 7 (4.226€ bei 2 Kindern).
Ich kann nur empfehlen sich mal beim Abgeordneten des eigenen Wahlkreises mit entsprechenden Beispielrechnungen zu melden und auf die eklatanten Unterschiede aufmerksam zu machen, vielen ist dies wohl gar nicht bekannt.
Oder man wechselt zum Bund, aktuell und die nächsten Jahre wird sowieso überall händerringend nach Personal gesucht
Librarian:
Ich erhielt heute die Eingangsbestätigung für meinen Widerspruch gegen die mir gewährte Besoldung für das Jahr 2023 (ich habe den Mustertext der GEW nachgenutzt). Interessant dabei empfinde ich folgende Stelle, die letztes Jahr noch ganz anders klang:
--- Zitat ---Abschließend weise ich darauf hin, dass gemäß § 4 Abs. 7 des NBesG Ansprüche auf Besoldung, die über die in diesem Gesetz vorgesehene Besoldung hinausgehen, grundsätzlich in jedem Haushaltsjahr, für das die zusätzliche Besoldung verlangt wird, schriftlich gegenüber dem Dienstherrn geltend zu machen sind.
--- End quote ---
In der Eingangsbestätigung für meinen Widerspruch bzgl. 2022 hieß es noch deutlich, ich solle darauf verzichten, jedes Jahr erneut Widerspruch einzulegen :o Nun gut, mir soweit egal, da ich ohnehin jedes Jahr Widerspruch einlege 8)
Jimbo:
--- Zitat von: Librarian am 20.02.2024 10:48 ---Ich erhielt heute die Eingangsbestätigung für meinen Widerspruch gegen die mir gewährte Besoldung für das Jahr 2023 (ich habe den Mustertext der GEW nachgenutzt). Interessant dabei empfinde ich folgende Stelle, die letztes Jahr noch ganz anders klang:
--- Zitat ---Abschließend weise ich darauf hin, dass gemäß § 4 Abs. 7 des NBesG Ansprüche auf Besoldung, die über die in diesem Gesetz vorgesehene Besoldung hinausgehen, grundsätzlich in jedem Haushaltsjahr, für das die zusätzliche Besoldung verlangt wird, schriftlich gegenüber dem Dienstherrn geltend zu machen sind.
--- End quote ---
In der Eingangsbestätigung für meinen Widerspruch bzgl. 2022 hieß es noch deutlich, ich solle darauf verzichten, jedes Jahr erneut Widerspruch einzulegen :o Nun gut, mir soweit egal, da ich ohnehin jedes Jahr Widerspruch einlege 8)
--- End quote ---
Das ist allerdings nichts Neues, es wurde erst vor Kurzem entschieden dass dieser Widerspruch wieder jährlich gemacht werden muss.
Goldene Vier:
Pressemitteilung vom 20.02.204:
Sonderzahlung zum Ausgleich der Inflation für Beamtinnen und Beamte - Gesetz geht nach Abschluss der Verbandsbeteiligung an den Niedersächsischen Landtag
Nach Abschluss der Verbandsbeteiligung hat die Niedersächsische Landesregierung am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf beschlossen, der für die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie vorsieht. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden Gewerkschaften und Verbände beteiligt und deren Anregungen zum Teil aufgegriffen.
Der Gesetzentwurf wird nun in den Landtag eingebracht, verbunden mit der Bitte um sofortige Ausschussüberweisung. Das würde einen Beschluss im März-Plenum ermöglichen. Sollte der Landtag im März zustimmen, können im Anschluss die Auszahlungen in die Wege geleitet werden.
Die Beamtinnen und Beamten könnten so voraussichtlich mit der Besoldung für April 2024 eine einmalige Inflationsausgleichsauszahlung von 1.800 Euro erhalten. Außerdem sind für die Monate Januar bis Oktober 2024 monatliche Zahlungen in Höhe von 120 Euro vorgesehen, wobei die Beträge für Januar bis März in die Aprilzahlung einbezogen werden sollen. Im April käme es damit zu einer Ausgleichszahlung von 2.280 Euro.
Die Sonderzahlungen gehen an die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in Höhe ihres individuellen Versorgungssatzes sowie an die Altersgeldempfängerinnen und -empfänger in Höhe ihres individuellen Anteilssatzes.
Mit dem vom Kabinett auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf wird der erste Teil des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 9. Dezember 2023 übernommen. Die Übertragung der ebenfalls in den Tarifverhandlungen vereinbarten Entgeltsteigerung soll in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt werden, da sie wesentlich komplexer ist als eine Sonderzahlung. Die Landesregierung hat sich für das stufenweise Vorgehen entschieden, um den Inflationsausgleich möglichst schnell auszahlen zu können.
Die Tarifbeschäftigten sollen die erste Sonderzahlung zusammen mit den Februarbezügen am Ende des Monats erhalten. Hierfür ist kein Beschluss des Landtages nötig.
Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mf.niedersachsen.de
Kalimochero:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/die-bundesregierung-will-beim-personal-auf-keinen-fall-sparen-19502694.html#void
Da bleibt für uns nicht mehr viel übrig.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version