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[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen

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Koi:

--- Zitat von: Goldene Vier am 22.02.2024 23:11 ---Hier mal die Begründung aus Brandenburg……zur frühzeitigen Anpassung

--- End quote ---

Was ist das denn für eine Idee mit den Sonderzuschlägen? Da gibt man dann an dass man den Dienstherrn wechseln möchte und bekommt dann zur Verhinderung dieses behaupteten Vorhabens einen Zuschlag?

loustead:
Es fehlt den Politikern (nicht nur in Niedersachsen!) an Fach- und Sachkompetenz. Das Vorgehen des Landes Brandenbrug, aber auch des Landes Sachsen ist vorbildhaft, wenn sie sich auch erst nach Beschluss des BVG (vom 22. Juni 2023 - 2 C 4.22) richtig orientieren.
Der Sockelbetrag von 200 € kann gar nicht rechtskonform sein, von den praktischen Nullrunden 2023 und 2024 ganz zu schweigen. Dennoch scheint man u.a. in Bayern da eine andere Meinung zu haben. Falls sich unsere Politiker in Niedersaschsen darauf verlassen, am Ende nur denen, die einen Widerspruch gegen ihre Alimentation für das Jahr 2023 eingereicht haben (Bestätigung kam bei mir gestern) einen Ausgleich zahlen zu müssen, so hoffe ich, dass sie mit dieser schäbigen Vorgehensweise scheitern mögen.


Altoran:

--- Zitat von: Kirk40 am 23.02.2024 09:28 ---Moin
Brandenburg wäre das zweite mitteldeutsche Bundesland, was mit solch einem Schritt den Vorgaben des Herrn Voßkuhle annähert. Fehlt noch Thüringen. Aber aufgrund der Wahlen, dürfte es auch dort es nicht mehr lange dauern bis ein entsprechender Gesetzentwurf in den Landtag kommt.

Die nächsten Wahlen in Niedersachsen finden ja erst in 2027 statt. Insofern hat der Herr Heere ja noch ein bißchen Zeit. Allerdings fehlt mir daran der Glaube. Siehe auch seine Äußerungen zur Allimentation vor den und nach der letzten Landtagswahl.
Die Niedersachsen und die Bremer haben sich letzten Jahren nicht so sehr um das Wohlergehen ihrer Beamten gekümmert. Und das ist noch sehr wohlwollend formuliert. Aber nach 20 jahren in der Bremer und der niedersächsischen Finanzverwaltung hat man leider keine Illusionen mehr.

--- End quote ---

Thüringen hatte bereits ab 1.1.23 alle Tabellenwerte um 3,25 Prozent erhöht. Da dies aber wohl im Vorfeld der Besoldungsrunde 2023 stattfand, wird es hier https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/ nicht berücksichtigt.

Kirk40:
Ja, stimmt bitte um Nachsicht.

Goldene Vier:
Da aber in Thgüringen die Erhöhung mit der aktuellen Anpassung verrechnet wird, steht Thüringen auch nicht anders da als NI

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