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[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
Keating:
--- Zitat von: Bastel am 24.02.2024 13:18 ---Was denkst du wohl, wer die Vorgaben macht? Der Beamte?
--- End quote ---
Was denkst du wohl, was ich mit "der Rest ist Beratung" meine? Danke, dass du dich so gut in mein Bild fügst.
@loustead: "Als Politiker wird eine Person bezeichnet, die ein politisches Amt[1] oder Mandat innehat oder in sonstiger Weise politisch wirkt.[2] Politiker sind meist Mitglied einer Partei.[1]" aus Wikipedia: Politiker. (letzter Aufruf: 24.2.24)
Da von "Politikern" die Rede war, brauchen wir keine Erklärung von Politik. Auch dein Beitrag passt wieder in mein Bild.
Meine Beiträge leider auch.
Können wir uns jetzt darauf konzentrieren, was die Landesregierung macht und wie wir Einfluss auf diese nehmen können?
loustead:
--- Zitat von: loustead am 23.02.2024 10:13 ---Es fehlt den Politikern (nicht nur in Niedersachsen!) an Fach- und Sachkompetenz.
--- End quote ---
--- Zitat von: Keating am 24.02.2024 13:07 ---Das hat doch herzlich wenig mit Politik zu tun.
--- End quote ---
Wer schwenkte also begrifflich von den Personen (Politikern) auf den allg. Begriff Politik?
Bastel hat die richtige Frage gestellt - Punkt.
BeamteNI:
Der Finanzminister wird sich nicht direkt mit der genauen Ausgestaltung der Besoldung beschäftigen. Das sind wirklich mehr die Staatssekretäre und Referatsleiter. Die Politik gibt natürlich die Richtlinien vor.
Von daher habt ihr alle ein bisschen Recht und wir können uns wieder darauf konzentrieren, das die Besoldung in Niedersachsen nicht ganz abfällt. Ich möchte irgendwann ein Haus kaufen, der studierte bei Simens nebenan verdient nur mittlerweile das doppelte Brutto von mir.
Marco Lorenz:
Die Antwort der Landesregierung, in Form des Finanzministeriums auf die kleine Anfrage der CDU bzgl. des Familienergänzungszuschlags ist zwischenzeitlich eingegangen:
Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung
gemäß § 46 Abs. 2 GO LT
mit Antwort der Landesregierung [/b]
Anfrage der Abgeordneten Melanie Reinecke und Dr. h.c. Björn Thümler (CDU)
Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung
Familienergänzungszuschlag gem. § 36 a NBesG
Anfrage der Abgeordneten Melanie Reinecke und Dr. h. c. Björn Thümler (CDU), eingegangen am
08.02.2024 - Drs. 19/3455,
an die Staatskanzlei übersandt am 09.02.2024
Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 26.02.2024
Vorbemerkung der Abgeordneten:
Mit dem Niedersächsischen Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation vom 23. September 2022
(Nds. GVBl. Nr. 33/2022, S. 611 ff.) ist vor dem Hintergrund konkretisierender Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts zur zwingenden Einhaltung eines Mindestabstandes zur sozialen Grundsicherung und zur Gewährleistung einer ausreichenden Alimentation von alleinverdienenden Beamtinnen und Beamten mit Familie bei mehr als zwei Kindern § 36 a in das Niedersächsische Besoldungsgesetz eingefügt worden, der bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen einen Anspruch auf Familienergänzungszuschlag begründet.
Die Änderung trat zum 1. Januar 2023 in Kraft. In § 36 a Abs. 6 Satz 2 NBesG wurde die Landesregierung ermächtigt, die jeweils maßgebliche Höhe des Familienergänzungszuschlags sowie die Einzelheiten des Verfahrens durch Verordnung zu regeln. Eine solche Verordnung ist bis heute nicht erlassen worden. Das für Besoldung zuständige Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung kündigt auf seiner Homepage unverändert an: „Nähere Informationen dazu werden zu gegebener Zeit auf unserer Internetseite veröffentlicht werden“.
1. Welche konkreten Hinderungsgründe rechtfertigen angesichts von Gesetzeszweck und Adressatenkreis der Regelung, dass die Landesregierung ein Jahr nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung, mehr als 15 Monate nach Verabschiedung des Niedersächsischen Gesetzes zur amtsangemessenen Alimentation und anderthalb Jahre nach Einbringung des korrespondierenden Gesetzentwurfes durch die Landesregierung von der Ermächtigung in § 36 a Abs. 6 Satz 2 NBesG bisher keinen Gebrauch gemacht hat?
Mit der Erstellung des Verordnungsentwurfs wurde zeitnah nach der Verabschiedung des Niedersächsischen Gesetzes zur amtsangemessenen Alimentation durch den Landtag begonnen. Im weiteren Verlauf galt es vielfältige Fragestellungen zu klären. Insbesondere hinsichtlich der Berechnung des Grundsicherungsniveaus, das entsprechend der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung über die Regelbedarfsstufensätze hinaus weitere landesspezifische Komponenten beinhaltet, waren detaillierte Recherchen erforderlich. Ein ausführlicher Abstimmungsprozess mit der Arbeitsgruppe Normprüfung konnte bereits erfolgreich beendet werden, die Ressortbeteiligung steht kurz vor ihrem Abschluss.
Wegen zwischenzeitlich vorliegender aktuellerer Daten im Bereich des Grundsicherungsniveaus für das Kalenderjahr 2023 ist eine erneute Nachberechnung der bereits ermittelten Familienergänzungszuschlagsbeträge erforderlich. Der Verordnungsentwurf soll deshalb spätestens im April zur Verbandsbeteiligung freigegeben werden.
2. Welche haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen wird der Erlass der ausstehenden Verordnung nach Einschätzung der Landesregierung in den Haushaltsjahren 2024 und 2025
ff. auslösen (bitte aufgeschlüsselt nach Zahl der betroffenen Mehrkinderhaushalte, Besoldungsgruppen der Empfänger, Nach- und laufenden Zahlungen sowie mutmaßlich unterschiedlicher Betragshöhe infolge der Erhöhung der Regelsätze nach SGB II)?
Für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 liegen noch keine Hochrechnungen vor. Darüber hinaus ist
die Aufschlüsselung mangels Kenntnis über die Anzahl der betroffenen Haushalte noch nicht möglich, weshalb diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden kann.
3. Wie werden die betroffenen Beamtinnen und Beamten für die verzögerte Zahlung entschädigt?
Die zustehenden Familienergänzungszuschlagsbeträge werden rückwirkend ab dem 1. Januar 2023
ausgezahlt. Eine darüber hinausgehende Entschädigung für etwaige Zinsverluste ist im Besoldungsrecht nicht vorgesehen.
Rukh:
Ich bin ja maximal naiv. April Verbandsbeteiligung und dann? Über welchen Zeithorizont reden wir da?
Sobald die Verbandsbeteiligung erfolgt bekommt man die Öffentlichkeit die konkrete Ausgestaltung der Verordnung zu sehen?
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