Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen

<< < (34/67) > >>

Malkav:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 01.03.2024 08:24 ---All diese Fragen werden sich dann sicherlich sachgerecht vor dem OVG klären lassen, da die Landesregierung ja ihr Handeln bis zum Abschluss ihrer Arbeit an der Rechtsverordnung sachgerecht dokumentiert hat, diese Dokumente  also ins Feld geführt werden können, um so das eigene Handeln transparent zu machen. Denn dazu sind die an Recht und Gesetz und darin weisungsgebundenen Behörden ja verpflichtet, transparent zu arbeiten.

--- End quote ---

Lese ich leichten Sarkasmus?

Das OVG wird selbstverständlich zeitnah und unmittelbar Rechtsschutz gewähren und dabei volllumfänglich über die inhaltliche Zulässigkeit eines solchen einkommensabhängigen Zuschlags befinden. Keinesfalls käme man auf die Idee diese Frage als entscheidungsunerheblich offen zu lassen, da bereits die Ermächtigung einen Verstoß gegen das Wesentlichkeitsgebot darstellen würde.  ;)

Wenn Richter etwas nicht entscheiden wollen, finden sie immer einen Weg  ::)

SwenTanortsch:
Sarkasmus? Aber doch nicht in Niedersachsen, Malkav: Das Land und seine hier seit 2005 vollzogene Besoldungsgesetzgebung bieten doch ganz bestimmt keinen Anlass dazu, wie sicherlich auch der Zweite Senat das in den anstehenden Entscheidungen so feststellen wird... Es ist alles im Lot auf dem Riverboat und jetzt fahren wir los nach Cuxhaven (oder war es nach Karlsruhe?).

Erpelente:
Ich bin nicht so 100% im Bild, aber ständig heißt es, die Entscheidung würde bald getroffen werden.

Das lese ich jetzt schon seit locker einem Jahr.

Wo kann man denn etwas zum aktuellen Stand lesen?

KarloSchlau:
Im Netz kann man dazu wenig finden. ich bin zumindest nicht fündig geworden...

Aber in Niedersachsen kannst du dir sicher sein, dass alles in Bezug auf Besoldung/ amtsangemessene Alimentation so lange aufgeschoben wird wie nur irgends möglich.

Andere Bundesländer sind da schon weiter...:
Brandenburg zieht die Besoldungserhöhung auf den 01.01.2024 vor und erhöht um 4,76 % und
in einem weiteren Schritt zum 01.07.2024 um weitere 5,54%.
Sachsen zahlt ab dem 01.01.2024 eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von 4,1 %, ab dem
01.11.2024 eine Erhöhung von 4,76 % und ab dem 01.02.2025 eine Erhöhung von 5,5 % aus.
Schleswig-Holstein erhöht ab dem 01.11.2024 die Besoldung um den Sockelbetrag von 200
Euro und um 5,5%. Ferner werden pro Kind Sonderzahlungen in Höhe von je 250 Euro für die
Jahre 2023 und 2024 ausgezahlt.

Rukh:
Das wäre ja mal ein ganz guter Maßstab für unseren Dienstherren.
Man darf ja noch träumen - bin mal gespannt wann es den ersten Durchstich dieser hoch geheimen Nachberechnung gibt.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version