Autor Thema: [NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen  (Read 135932 times)


oat98

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #196 am: 18.03.2024 18:08 »
Erfolgt bei euch die Auszahlung der IAP tatsächlich mit den April-Bezügen? Wir haben heute unsere Bezüge-Mitteilung für April erhalten - nichts zu sehen davon...  >:(

N8

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #197 am: 18.03.2024 19:01 »
Erfolgt bei euch die Auszahlung der IAP tatsächlich mit den April-Bezügen? Wir haben heute unsere Bezüge-Mitteilung für April erhalten - nichts zu sehen davon...  >:(
wir bekommen die bezügemitteilung aus aurich erfahrungsgemäß einen monat nach auszahlung. können also viele wahrscheinlich noch nichts zu sagen

Erpelente

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #198 am: 18.03.2024 19:28 »
Habe heute mal in der Bezügestelle nachgefragt, weil ich dort eh anrufen musste. Dort gab es erst am Freitag die Mitteilung und Zahllauf ist heute, von daher erst mit den Bezügen für Mai.

Grandia

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #199 am: 18.03.2024 19:54 »
Die bekommen es nicht hin in 13 Tagen eine abzugsfreie Zusatzzahlung zu veranlassen? Mit anderen Worten: Besoldung + 2280€ ist wohl zu heftig.

Tyrion

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #200 am: 18.03.2024 21:38 »
Also das NLBV zahlt die Inflationsausgleichssonderzahlung für die Beamten mit den April-Bezügen in der nächsten Woche aus:

https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/zahlungen-nach-dem-nds-inflationsausgleichssonderzahlungsgesetz-niszg-fur-den-besoldungs-und-versorgungsbereich-229297.html

Goldene Vier

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #201 am: 18.03.2024 21:42 »
So wie ich gehört habe, zahlt Landeshauptstadt für Jan.-April 2024 480 ,- mit April Bezügen (im Vorgriff), 1800,- aber erst im Mai 2024

Goldene Vier

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #202 am: 19.03.2024 12:36 »
Hier mal eine Stellungnahme aus der Richterschaft zum Gesetzentwurf aus Brandenburg, die bei diesen Feststellungen nahezu ausnahmslos in allen Ländern gelten dürfte (Hervorhebungen durch Thread-Ersteller):

https://www.neuerichter.de/1900-2/

„ Unabhängig davon besteht grundlegender Veränderungsbedarf schließlich deshalb, weil ansonsten in Zukunft jede Besoldungsanpassung nach altem Muster mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Karlsruhe landen und mit zeitlichem Abstand immer wieder zu Nachzahlungen in Größenordnungen führen wird.

Das ist unbefriedigend, birgt ungeahnte Haushaltsrisiken und ist auch für die Bediensteten unzumutbar.

Die darin zum Ausdruck kommende Missachtung widerspricht nicht nur der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, sondern degradiert den gesamten öffentlichen Dienst zu einem notwendigen Übel.

Der mangelnde Respekt durch den Haushaltsgesetzgeber wiederum trägt zu einer Erosion der Anerkennung des öffentlichen Dienstes insgesamt bei, die es den betroffenen Bediensteten erheblich erschwert, ihren Aufgaben gerecht zu werden.

Alimentation ist im Vertrauen darauf zu gewähren, dass die Empfänger sich ihrer würdig erweisen und ihre Aufgaben bestmöglich erfüllen werden. Eine Alimentation allein nach dem derzeitigen Sparsamkeitsprinzip setzt eine Abwärtsspirale in Gang, die der Bedeutung des öffentlichen Dienstes für das rechtsstaatliche Gemeinwesen nicht gerecht wird und damit im Ergebnis kontraproduktiv ist.“

KarloSchlau

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #203 am: 21.03.2024 10:28 »
Nach Rücksprache mit dem NLBV wird nächste Woche die IAP wie "versprochen" fließen.

Das NLBV hat die Bezugsart im System.

Goldene Vier

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #204 am: 28.03.2024 20:16 »
Bei der Frage der Diäten ist der Landtag mal wieder großzügig, da spielt auch die vermeintlich leere Landeskasse gar keine Rolle:

Niedersachsens Abgeordnete können sich auf üppige Diätenerhöhung freuen

Die Diäten der Abgeordneten im niedersächsischen Landtag sollen zum 1. Juli um 6,2 Prozent steigen. Der Landtag hatte vor Jahren einen Automatismus eingeführt, hält sich daran aber nur bei auch steigenden Löhnen. Der Bund der Steuerzahler kritisierte die Pläne.
 
Hannover. Die Diäten der 146 Abgeordneten im niedersächsischen Landtag sollen zum 1. Juli um 6,2 Prozent von jetzt 7635 Euro auf dann 8108 Euro steigen. Das ergibt sich nach Angaben des Landtags aus dem sogenannten Nominallohnindex, den das Landesamt für Statistik für das vergangene Jahr berechnet hat. Die Landtagsfraktionen signalisierten bereits ihre Zustimmung zu der üppigen Anhebung.

Die Diätenerhöhung folgt einem Automatismus, den der Landtag vor einigen Jahren eingeführt hat. Die Abgeordneten waren es leid, jährlich ihr Gehalt selbst festzulegen und die Angemessenheit rechtfertigen zu müssen. Für den Automatismus wurde die Bezahlung der Abgeordneten an die Vergütung von Beamten in der höchsten Stufe der A-16-Besoldung geknüpft. Seitdem richtet sich die Grundentschädigung nach der Entwicklung der Löhne.

Bestätigung ist Formsachse

Auch die Aufwandsentschädigung, mit der die Abgeordneten ihre Wahlkreisbüros und Material finanzieren, soll steigen. Der Zuschuss soll um 5 Prozent von 1635,88 Euro auf 1717,67 Euro angehoben werden. Landtagssprecher Jan-Thede Domeyer verwies darauf, dass es bisher nur eine Unterrichtung der Abgeordneten über die Lohn- und Preisentwicklung gebe. Für eine Diätensteigerung bedürfe es „einer Bestätigung durch den Landtag“. Das ist aber seit Jahren Formsache.

2020, im ersten Corona-Jahr, verzichteten die Abgeordneten auf eine Erhöhung – und ernteten Applaus. Auch im zweiten Jahr „verzichteten“ sie. Allerdings hätte der Automatismus zu einer Senkung der Diäten geführt. Im vergangenen Jahr wich der Landtag wieder ab. Statt der 2,4 nach Lohnentwicklung gönnte er sich 4,3 Prozent – um den Verzicht aus der Corona-Zeit nachzuholen.

Fraktionen verteidigen Anhebung

„Dass Abgeordnete als einzige Gruppe ihre Einkünfte selbst festlegen, wird in der Öffentlichkeit mitunter kritisch diskutiert“, sagte Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Volker Bajus dieser Redaktion. Das Bundesverfassungsgericht sehe die Entscheidung darüber, wie hoch die Anhebung ausfalle, aber allein bei den jeweiligen Parlamenten. In Niedersachsen überprüfe zudem eine Diätenkommission regelmäßig die Höhe der Bezüge. „Sie hat die Angemessenheit zuletzt im vergangenen Jahr bestätigt“, sagte Bajus.

„Der Vorschlag zur Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung kommt nicht von den Abgeordneten selbst, sondern von der unabhängigen Diätenkommission“, sagte CDU-Fraktionssprecher Ralph Makolla. Ihr Vorschlag richte sich nach einem Index, der zu Beginn jeder Wahlperiode überprüft werde. Die Abgeordneten seien gut beraten, dieser Empfehlung zu folgen.

Kritik vom Steuerzahlerbund

Die AfD erklärte, dass sie der Diätenkommission vertraue. „Jedem Parlamentarier, dem ein Diätenzuwachs unangemessen erscheint, steht es zudem frei, die Gelder zu spenden“, sagte der finanzpolitische Sprecher der Fraktion, Peer Lilienthal. AfD-Abgeordnete hätten dies in der Vergangenheit bereits getan. „Die wiederkehrende Diskussion über Abgeordnetendiäten zeigt aber auch, wie wichtig es ist, endlich eine grundsätzliche Parlamentsreform anzugehen“, sagte Lilienthal. „Ein verschlankter Landtag wäre nicht nur leistungsfähiger, sondern auch kostengünstiger.“ Als Beispiel nannte er die „fünf gut bezahlten Landtagsvizepräsidenten“ der Altparteien.

Die SPD-Fraktion erklärte, sie habe das Thema gesehen, sich aber noch nicht damit beschäftigt.

Der Bund der Steuerzahler in Niedersachsen kritisiert unterdessen die Pläne. „Andere Arbeitnehmer mussten mit guten Argumenten für ihre Tarifanpassungen streiten“, sagte Vorstand Jan Vermöhlen der „Bild“-Zeitung. Die Landtagsabgeordneten entschieden selbst über ihre Gehaltserhöhung. „Das ist aber kein Muss.“


AVP

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #205 am: 29.03.2024 22:23 »
Finde die Orientierung an A16 für einen Abgeordneten ehrlich gesagt in Ordnung. Das passt vom Verhältnis schon. Und nach dieser Erhöhung wäre das auch noch im Lot (A16 Endstufe ist in Nds. derzeit 8.000€.)


In der Realität müsste aber A16 eigentlich auch deutlich höher liegen (die amtsangemessene Alimentation zieht sich ja durch alle Besoldungsgruppen), somit müssten auch die Abgeordnetendiäten eigentlich noch höher.

Goldene Vier

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #206 am: 29.03.2024 22:57 »
Finde die Orientierung an A16 für einen Abgeordneten ehrlich gesagt in Ordnung. Das passt vom Verhältnis schon. Und nach dieser Erhöhung wäre das auch noch im Lot (A16 Endstufe ist in Nds. derzeit 8.000€.)


In der Realität müsste aber A16 eigentlich auch deutlich höher liegen (die amtsangemessene Alimentation zieht sich ja durch alle Besoldungsgruppen), somit müssten auch die Abgeordnetendiäten eigentlich noch höher.

Betrachtet man aber die A 16 in der Endstufe wäre die in Aussicht gestellte Apassung in Höhe von 200,-  eine Erhöhung um 2,55%….. das wäre ja deutlich weniger als 6,2% … mal ganz abgesehen von en Zeitpunkten einmal ab November, einmal ab Juli….

Aber vielleicht gilt die Steigerungsrate, die ermittelt wurde auch für die Beamten … ds Gestz zur Anpassung ab November liegt ja noch nciht vor

Jutta1899

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« Antwort #207 am: 03.04.2024 10:24 »
Hat schon jemand in Erfahrung bringen können, wie es sich nun tatsächlich mit den Personen verhält, die am 09.12.2023 in Elternzeit waren? Gibt es die 1800€ für diesen Personenkreis?

heikre

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #208 am: 10.04.2024 11:08 »
Laut Auskunft aus dem Ministerium soll der Verordnungsentwurf bzgl. des Familienergänzungszuschlages nach
§ 36a NBesG nächste Woche zur Freigabe für die Verbandsbeteiligung durchs Kabinett. Man darf gespannt sein, wie sich die Verbände äußern und wie die ggf. vorgetragenen Einwendungen prozedural entkräftet werden. Ich hoffe es geht genauso schnell vor das BVerfG wie in Schleswig-Holstein.

Malkav

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« Antwort #209 am: 10.04.2024 11:17 »
Ich hoffe es geht genauso schnell vor das BVerfG wie in Schleswig-Holstein.

Das dürfte noch viel schneller gehen, da eine Verordnung gar nicht zum BVerfG muss, sondern gem. 47 VwGO das OVG direkt entscheiden kann, ob solch eine Verordnung verfassungswidrig ist.

Das OVG-Verfahren dürfte dann ordentlich Munition liefern.

Die Länder, welche diese Ergänzungszuschläge "schlauerweise" (und aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes auch korrekterweise) direkt ins Gesetz geschrieben haben, werden sich bei Niedersachsen noch bedanken. Eventuell macht sich das OVG jedoch auch einen schmalen Fuß und nimmt gar keine inhaltliche Wertung vor, sondern kippt die VO allein wegen des Verstoßes gegen den Wesentlichkeitsgrundsatz