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[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
AVP:
Finde die Orientierung an A16 für einen Abgeordneten ehrlich gesagt in Ordnung. Das passt vom Verhältnis schon. Und nach dieser Erhöhung wäre das auch noch im Lot (A16 Endstufe ist in Nds. derzeit 8.000€.)
In der Realität müsste aber A16 eigentlich auch deutlich höher liegen (die amtsangemessene Alimentation zieht sich ja durch alle Besoldungsgruppen), somit müssten auch die Abgeordnetendiäten eigentlich noch höher.
Goldene Vier:
--- Zitat von: AVP am 29.03.2024 22:23 ---Finde die Orientierung an A16 für einen Abgeordneten ehrlich gesagt in Ordnung. Das passt vom Verhältnis schon. Und nach dieser Erhöhung wäre das auch noch im Lot (A16 Endstufe ist in Nds. derzeit 8.000€.)
In der Realität müsste aber A16 eigentlich auch deutlich höher liegen (die amtsangemessene Alimentation zieht sich ja durch alle Besoldungsgruppen), somit müssten auch die Abgeordnetendiäten eigentlich noch höher.
--- End quote ---
Betrachtet man aber die A 16 in der Endstufe wäre die in Aussicht gestellte Apassung in Höhe von 200,- eine Erhöhung um 2,55%….. das wäre ja deutlich weniger als 6,2% … mal ganz abgesehen von en Zeitpunkten einmal ab November, einmal ab Juli….
Aber vielleicht gilt die Steigerungsrate, die ermittelt wurde auch für die Beamten … ds Gestz zur Anpassung ab November liegt ja noch nciht vor
Jutta1899:
Hat schon jemand in Erfahrung bringen können, wie es sich nun tatsächlich mit den Personen verhält, die am 09.12.2023 in Elternzeit waren? Gibt es die 1800€ für diesen Personenkreis?
heikre:
Laut Auskunft aus dem Ministerium soll der Verordnungsentwurf bzgl. des Familienergänzungszuschlages nach
§ 36a NBesG nächste Woche zur Freigabe für die Verbandsbeteiligung durchs Kabinett. Man darf gespannt sein, wie sich die Verbände äußern und wie die ggf. vorgetragenen Einwendungen prozedural entkräftet werden. Ich hoffe es geht genauso schnell vor das BVerfG wie in Schleswig-Holstein.
Malkav:
--- Zitat von: heikre am 10.04.2024 11:08 ---Ich hoffe es geht genauso schnell vor das BVerfG wie in Schleswig-Holstein.
--- End quote ---
Das dürfte noch viel schneller gehen, da eine Verordnung gar nicht zum BVerfG muss, sondern gem. 47 VwGO das OVG direkt entscheiden kann, ob solch eine Verordnung verfassungswidrig ist.
Das OVG-Verfahren dürfte dann ordentlich Munition liefern.
Die Länder, welche diese Ergänzungszuschläge "schlauerweise" (und aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes auch korrekterweise) direkt ins Gesetz geschrieben haben, werden sich bei Niedersachsen noch bedanken. Eventuell macht sich das OVG jedoch auch einen schmalen Fuß und nimmt gar keine inhaltliche Wertung vor, sondern kippt die VO allein wegen des Verstoßes gegen den Wesentlichkeitsgrundsatz
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