Autor Thema: [NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen  (Read 135932 times)

Marco Lorenz

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #210 am: 11.04.2024 23:11 »
Laut Auskunft aus dem Ministerium soll der Verordnungsentwurf bzgl. des Familienergänzungszuschlages nach
§ 36a NBesG nächste Woche zur Freigabe für die Verbandsbeteiligung durchs Kabinett. Man darf gespannt sein, wie sich die Verbände äußern und wie die ggf. vorgetragenen Einwendungen prozedural entkräftet werden. Ich hoffe es geht genauso schnell vor das BVerfG wie in Schleswig-Holstein.

Weiß irgendjemand, wann die Kabinettssitzung stattfindet bzw. wo man das nachschauen könnte?

FrauBlume

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #211 am: 13.04.2024 19:43 »
Hat schon jemand in Erfahrung bringen können, wie es sich nun tatsächlich mit den Personen verhält, die am 09.12.2023 in Elternzeit waren? Gibt es die 1800€ für diesen Personenkreis?

Also ich hab nichts bekommen

Goldene Vier

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #212 am: 14.04.2024 11:48 »
Hat schon jemand in Erfahrung bringen können, wie es sich nun tatsächlich mit den Personen verhält, die am 09.12.2023 in Elternzeit waren? Gibt es die 1800€ für diesen Personenkreis?

Also ich hab nichts bekommen

Haben die aktiven Beamten die Prämie erhalten? Bei der LHH z.B. haben sie (unlogischerweise) nur die Zahlungen ab Januar geleistet, 1.800 folgen im Mai 24….

Marco Lorenz

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #213 am: 14.04.2024 14:55 »
Ich habe die 1.800,00  zzgl. jeweils 120,00 € für die Monate Januar bis April mit den Bezügen für April 24 bekommen.

Grandia

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #214 am: 14.04.2024 15:15 »
Me too, 2280€ extra

JeMa21

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #215 am: 16.04.2024 07:58 »
Wir haben mit der Besoldung für April lediglich für die Monate Februar und März die 120 Euro nachgezahlt bekommen. Hat jemand (evtl. aus eigener Erfahrung) eine Idee warum der Januar fehlt?

Goldene Vier

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #216 am: 16.04.2024 13:28 »
Landesregierung gibt Verordnungsentwurf zur Gewährung eines Familienergänzungszuschlags zur Verbandsbeteiligung frei
 

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf einer Verordnung zur Gewährung eines Familienergänzungszuschlags zugestimmt und die Freigabe zur Verbandsbeteiligung beschlossen.

Der Zuschlag betrifft Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter mit zwei oder mehr Kindern, deren Ehegatten oder Lebenspartner überhaupt nicht oder nur mit einem sehr geringen Hinzuverdienst zum Familieneinkommen beitragen. Er wird dann gewährt, wenn das gemeinsame Nettogehalt nicht ausreicht, um den verfassungsrechtlich erforderlichen Mindestabstand zur Grundsicherung zu gewährleisten.

Der beschlossene Verordnungsentwurf regelt die jeweils maßgebliche Höhe des Familienergänzungszuschlags sowie die Einzelheiten des Verfahrens. Der konkrete Anspruch ist abhängig von der individuellen regelmäßigen Besoldung unter Berücksichtigung der Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe sowie der Zahl der Kinder mit Unterhaltsanspruch. Familien mit zwei Kindern können so, abhängig von den genannten Voraussetzungen, Anspruch auf einen Zuschlag von bis zu einigen hundert Euro haben.

Da der Anspruch auf den Ergänzungszuschlag selbst und die jeweilige Höhe von sehr persönlichen Lebensumständen abhängt, lässt sich im Vorfeld keine belastbare Aussage über die auf den Landeshaushalt zukommenden Kosten treffen. Die Landesregierung hat ausreichend Vorsorge getroffen, sodass die zu erwartenden Belastungen durch die Ansätze in den Haushaltsplänen 2022/2023 und 2024 gedeckt sind.

Es ist vorgesehen, dass die Verordnung rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt.




Arwen

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #217 am: 18.04.2024 08:57 »
Hallo in die Runde ,
ich habe einen kurzen Sachverhalt für euch und eine anschließende Frage , zu der ich gerne eure Einschätzung hören würde. Ich denke hier auch an Ozy, der hinreichend Erfahrungen in Rechtsstreitigkeiten hat.
Der Beitrag ist vielleicht etwas am Thema vorbei, aber für den einen oder anderen vielleicht doch interessant.
Ich war Beamter des Landes NI und habe seit 2005 Widerspruch gegen die Höhe meiner Besoldung/Versorgung beim NLBV erhoben. Auf Anraten der Gewerkschaften leider nur gegen den Wegfall der Sonderzahlung in den Jahren 05 - 08 . 2009 ist mir leider der gleiche fauxpas wieder unterlaufen. Auf den WS erhielt ich aber folgenden WB, den ich in Auszügen zitiere :
Wegfall der Sonderzuwendung
Amtsangemessene Alimentation

"Ihr WS richtet sich dagegen, dass die Höhe Ihrer Bezüge in ihrer Gesamtheit nicht dem Prinzip der amtsangemessenen Alimentation entspreche.
Die Entscheidung über Ihren WS werde ich daher solange aussetzen, bis über die anhängigen Musterverfahren bzw. deren Verfassungsmäßigkeit der entsprechenden Rechtsvorschriften entschieden worden ist. Gleichzeitig erkläre ich meinen Verzicht auf die Einrede der Verjährung. Das bedeutet, dass durch das Ruhen des Verfahrens ggf. entstehende rückwirkende Ansprüche auf höhere Bezüge für dieses Kalenderjahr und die folgenden Jahre nicht verjähren und Ihnen eventuelle Nachzahlungsansprüche  nicht verlorengehen.
Eine jährliche Wiederholung des Antrages ist nicht erforderlich." Zitat ende.
Ich habe keine sofortige Entscheidung verlangt und entsprechend nicht geklagt.
Meint ihr, ich könnte für das Jahr 2009 Ansprüche geltend machen, im Gegensatz zu den 05 bis 08 wirkungslosen WS.
Etwas input :
Ich habe das NLBV auf Nachzahlungen hinsichtlich des Kinderzuschlags für mein 3. Kind ( bis 2018) verklagt, ohne in meinen WS darauf Bezug genommen zu haben. Die Berichterstatterin des zuständigen VG hat jetzt nach 2 Jahren eine erste Einschätzung gegeben und signalisiert, dass der Kinderzuschlag für das 3. Kind von den WS erfasst ist. Dieses sieht inzwischen auch das NLBV so, was mich doch ein wenig verwundert und ich suche noch nach dem Grund dafür. Zuvor sind in sämtlichen Stellungnahmen auf meine Klage und die Klageerweiterungen strikte Ablehnungen der geltend gemachten Ansprüche erfolgt.
Ich vertrete mich übrigens selbst, obwohl eine RSV besteht. Die bisherigen Kosten belaufen sich auf 148 Euro, da der Streitwert auf 500 Euro festgelegt worden ist. Die Nachzahlungen könnten sich zwischen 15.000 und 18.000 Euro bewegen ( nur 3. Kind). Nach dem Urteil des BverfG zu NI könnte es um viel mehr gehen.
Bei ähnlichen SV sollte unbedingt geklagt werden. Dies gilt meiner Meinung auch für die kommende Verordnung zum Familienergänzungszuschlag . Auf jeden Fall Widersprüche, Widersprüche und nochmals Widersprüche....

Gruß Arwen 

Marco Lorenz

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #218 am: 19.04.2024 07:34 »
Ich habe gestern im Rahmen der Verbandsbeteiligung den Entwurf der Verordnung über die Gewährung des Familienergänzungszuschlags gelesen.

Da wurden die mehr als 1,5 Jahre dazu genutzt, das Grundsicherungsniveau und damit auch die Mindestbesoldung klein zu rechnen. Im Ergebnis beträgt der Zuschlag nur ungefähr die Hälfte des Betrags, den andere Länder zahlen. Je nach Anzahl der Kinder sind die familienbezogenen Besoldungsbestandteile mehrere hundert Euro geringer, als in anderen Ländern, ohne dass das Grundgehalt (signifikant) höher wäre.


Arwen

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #219 am: 24.04.2024 14:50 »
Hallo in die Runde ,

ich habe gerade von meiner SB vom NLBV erfahren, dass demnächst die WS negativ beschieden werden.
Alle noch dieses Jahr. Yuhuuuuu es darf geklagt werden.

justilegal

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #220 am: 25.04.2024 09:15 »
Hallo Arwen,
es freut mich, dass es in deinem Verfahren wenigstens voran geht. Unsere Klage wird seit fast 3 Jahren nicht angefasst. Das Gericht hatte das NLBV als letzten Schritt lediglich gebeten mitzuteilen, wann/ wenn/ falls andere Verfahren entschieden werden. Welches VG ist bei dir zuständig? Gern auch per PN
Gruß Anna

Arwen

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #221 am: 25.04.2024 11:53 »
Hallo Justilegal,
schön von dir zu hören .
Nds. gehört meiner Meinung wirklich zu den schlechteren Besoldungsgesetzgebern und wir sollten uns das wirklich nicht weiter gefallen lassen.
Geht es bei dir auch um eine Klage hinsichtlich des Kinderzuschlags fürs 3. Kind?
Bei mir ist LG zuständig.
Gruß Arwen

Goldene Vier

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« Antwort #222 am: 25.04.2024 13:37 »
Hallo Justilegal,
schön von dir zu hören .
Nds. gehört meiner Meinung wirklich zu den schlechteren Besoldungsgesetzgebern und wir sollten uns das wirklich nicht weiter gefallen lassen.
Geht es bei dir auch um eine Klage hinsichtlich des Kinderzuschlags fürs 3. Kind?
Bei mir ist LG zuständig.
Gruß Arwen

Das wäre aber neu…. Üblicherweise sind Besoldungsstreitigkeiten dem öffentlichen Recht zuzuordnen, so dass hier das Verwaltungsgericht zuständig ist und nicht die sog. Ordentliche Gerichtsbarkeit (Amts- oder Landgericht)

Marco Lorenz

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« Antwort #223 am: 25.04.2024 13:56 »
Hallo Justilegal,
schön von dir zu hören .
Nds. gehört meiner Meinung wirklich zu den schlechteren Besoldungsgesetzgebern und wir sollten uns das wirklich nicht weiter gefallen lassen.
Geht es bei dir auch um eine Klage hinsichtlich des Kinderzuschlags fürs 3. Kind?
Bei mir ist LG zuständig.
Gruß Arwen

Das wäre aber neu…. Üblicherweise sind Besoldungsstreitigkeiten dem öffentlichen Recht zuzuordnen, so dass hier das Verwaltungsgericht zuständig ist und nicht die sog. Ordentliche Gerichtsbarkeit (Amts- oder Landgericht)

Ich glaube, dass LG nicht für Landgericht, sondern für Lüneburg (Verwaltungsgericht Lüneburg) steht.....

Arwen

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« Antwort #224 am: 25.04.2024 14:08 »
Hallo an alle in Ni,
Natürlich hast du recht Marco.
Das ergibt sich aus dem Frage-/Antwortverhalten .Wie Goldene Vier auf Landgericht kommt,erschließt sich mir in dem Zusammenhang nicht.
Gruß Arwen