Hallo in die Runde ,
ich habe einen kurzen Sachverhalt für euch und eine anschließende Frage , zu der ich gerne eure Einschätzung hören würde. Ich denke hier auch an Ozy, der hinreichend Erfahrungen in Rechtsstreitigkeiten hat.
Der Beitrag ist vielleicht etwas am Thema vorbei, aber für den einen oder anderen vielleicht doch interessant.
Ich war Beamter des Landes NI und habe seit 2005 Widerspruch gegen die Höhe meiner Besoldung/Versorgung beim NLBV erhoben. Auf Anraten der Gewerkschaften leider nur gegen den Wegfall der Sonderzahlung in den Jahren 05 - 08 . 2009 ist mir leider der gleiche fauxpas wieder unterlaufen. Auf den WS erhielt ich aber folgenden WB, den ich in Auszügen zitiere :
Wegfall der Sonderzuwendung
Amtsangemessene Alimentation
"Ihr WS richtet sich dagegen, dass die Höhe Ihrer Bezüge in ihrer Gesamtheit nicht dem Prinzip der amtsangemessenen Alimentation entspreche.
Die Entscheidung über Ihren WS werde ich daher solange aussetzen, bis über die anhängigen Musterverfahren bzw. deren Verfassungsmäßigkeit der entsprechenden Rechtsvorschriften entschieden worden ist. Gleichzeitig erkläre ich meinen Verzicht auf die Einrede der Verjährung. Das bedeutet, dass durch das Ruhen des Verfahrens ggf. entstehende rückwirkende Ansprüche auf höhere Bezüge für dieses Kalenderjahr und die folgenden Jahre nicht verjähren und Ihnen eventuelle Nachzahlungsansprüche nicht verlorengehen.
Eine jährliche Wiederholung des Antrages ist nicht erforderlich." Zitat ende.
Ich habe keine sofortige Entscheidung verlangt und entsprechend nicht geklagt.
Meint ihr, ich könnte für das Jahr 2009 Ansprüche geltend machen, im Gegensatz zu den 05 bis 08 wirkungslosen WS.
Etwas input :
Ich habe das NLBV auf Nachzahlungen hinsichtlich des Kinderzuschlags für mein 3. Kind ( bis 2018) verklagt, ohne in meinen WS darauf Bezug genommen zu haben. Die Berichterstatterin des zuständigen VG hat jetzt nach 2 Jahren eine erste Einschätzung gegeben und signalisiert, dass der Kinderzuschlag für das 3. Kind von den WS erfasst ist. Dieses sieht inzwischen auch das NLBV so, was mich doch ein wenig verwundert und ich suche noch nach dem Grund dafür. Zuvor sind in sämtlichen Stellungnahmen auf meine Klage und die Klageerweiterungen strikte Ablehnungen der geltend gemachten Ansprüche erfolgt.
Ich vertrete mich übrigens selbst, obwohl eine RSV besteht. Die bisherigen Kosten belaufen sich auf 148 Euro, da der Streitwert auf 500 Euro festgelegt worden ist. Die Nachzahlungen könnten sich zwischen 15.000 und 18.000 Euro bewegen ( nur 3. Kind). Nach dem Urteil des BverfG zu NI könnte es um viel mehr gehen.
Bei ähnlichen SV sollte unbedingt geklagt werden. Dies gilt meiner Meinung auch für die kommende Verordnung zum Familienergänzungszuschlag . Auf jeden Fall Widersprüche, Widersprüche und nochmals Widersprüche....
Gruß Arwen