Autor Thema: [NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen  (Read 135792 times)

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,497
Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #240 am: 16.06.2024 08:15 »
Wer oder was sollen die AA sein?

Grandia

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 349
Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #241 am: 16.06.2024 09:19 »
Amtsangemessene Alimentation, nehme ich an.

Keating

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 55
Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #242 am: 16.06.2024 22:33 »
Amtsangemessene Alimentation, nehme ich an.
Korrekt

KarloSchlau

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #243 am: 21.06.2024 14:24 »
Zur kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Lara Evers (CDU) 15.05.2024 Drucksache 19/4350 (1 S.)

liegt nun eine Antwort der Landesregierung vor (19/4646)

https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_05000/04501-05000/19-04646.pdf


clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,497
Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #244 am: 22.06.2024 08:12 »
Nix Neues also.

Goldene Vier

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 151
Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #245 am: 24.07.2024 10:40 »
Es geht wieder los...

PM Land Ni:

Übertragung der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst auf Beamtinnen und Beamte sowie Senkung von Hürden bei der Weiterbeschäftigung von Ruhestandsbeamtinnen und -beamten
 

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (gestrigen) Dienstag einen Gesetzentwurf zur Verbandsbeteiligung freigegeben, mit dem die Besoldung und Versorgungsbezüge der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten in den Jahren 2024 und 2025 zu erhöht und weitere Vorschriften angepasst werden sollen.

Übertragung der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst

Mit dem Gesetzentwurf soll die Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom Dezember vergangenen Jahres auf die niedersächsische Beamten- und Richterschaft sowie auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen werden:

Es ist vorgesehen, zum 1. November 2024 die Grundgehälter um 200 Euro zu erhöhen und alle weiteren Zulagen um linear 4,76 Prozent anzupassen. Zum 1. Februar 2025 soll eine weitere lineare Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 5,5 Prozent vorgenommen werden.

Die Anwärtergrundbeträge sollen hingegen zum 1. November 2024 um einen Festbetrag von 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um einen weiteren Festbetrag von 50 Euro erhöht werden. Die Kosten dafür betragen 2024 rund 81 Millionen Euro und 2025 rund 1,159 Milliarden Euro.

Der erste Teil der Tarifeinigung, die Übertragung der Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro, war bereits am 13. März 2024 vom Niedersächsischen Landtag beschlossen worden.

Senkung von Hürden bei der Weiterbeschäftigung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten
Für das Land ist es von großem Interesse, Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte auch nach Erreichen des Ruhestandsalters weiter zu beschäftigen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen hier noch bestehende Hürden gesenkt werden. Dies ist auf arbeitsvertraglicher Basis möglich. Die Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst soll attraktiver gestaltet werden, indem dieses Einkommen nach Erreichen der beamtenrechtlichen Altersgrenze nicht mehr auf die Versorgungsbezüge angerechnet wird.

Es soll so eine angekündigte Maßnahme zur Sicherung einer demografiefesten Landesverwaltung umgesetzt werden. Bisher wird nur das Einkommen aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst mit der Versorgung verrechnet, während ein privatwirtschaftliches Einkommen mit Erreichen der Altersgrenze vollständig behalten werden kann. Das macht eine umfangreichere Tätigkeit für den bisherigen Dienstherrn unattraktiv
.
Darüber hinaus sollen mit dem Gesetzentwurf weitere Regelungen getroffen werden:
 
1.   Die Besoldungshebung von Schulleitungen mit einer Schülerzahl bis 80 auf A14 zum
Januar 2025 soll Schulleitungen kleiner Schulen stärken. Dadurch entsteht ein jährlicher finanzieller Mehrbedarf in Höhe von rund 910.000 Euro.

2.   Um den aus Urteilen des Bundesverfassungsgerichts abgeleiteten Maßstäben für eine amtsangemessene Alimentierung der Beamten- und Richterschaft gerecht zu werden, soll für das Jahr 2024 einmalig für jedes erste und zweite Kind ein Betrag in Höhe von 1.000 Euro gezahlt werden, soweit die Kinder bei der Berechnung der Besoldung berücksichtigt werden. Für zwei Kinder ergibt sich also eine Summe von 2.000 Euro. Die Kosten des Landes betragen dafür rund 105 Millionen Euro.

Zudem sollen künftig auch Beamtinnen und Beamte mit nur einem Kind, deren Ehegatten oder Lebenspartner mit keinem oder nur einem sehr geringen Hinzuverdienst zum Familieneinkommen beitragen, rückwirkend zum 1. Januar 2023 einen Anspruch auf Gewährung eines Familienergänzungszuschlags erhalten.

3.   Der Dienstunfallschutz soll auf Wege ausgedehnt werden, die zurückgelegt werden, um das eigene Kind in fremde Obhut wie beispielsweise einen Kindergarten zu geben. Dies soll auch dann gelten, wenn der Dienst im Home-Office geleistet wird. Wege zu und von der Dienststelle müssen dafür nicht mehr zurückgelegt werden.

Dazu Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere: „Mit diesem Gesetzentwurf soll zum einen wie versprochen der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst auf die Beamten- und Richterschaft übertragen werden. Hinzu kommen notwendige Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Landes als Arbeitgeber. Auch wir spüren den Arbeits- und Fachkräftemangel sowie die demografische Entwicklung bei der eigenen Belegschaft. Aber bereits jetzt müssen wir uns nicht verstecken: Das Land bietet abwechslungsreiche und sichere Arbeitsplätze, die aufgrund des Generationenwechsels besonders gute Entwicklungsperspektiven eröffnen."

Der „Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften" wurde vom Kabinett zur verkürzten Verbandsbeteiligung von drei Wochen freigegeben.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mf.niedersachsen.de.
 
Hinweis: farbliche Markierungen sind der PM entnommen


Goldene Vier

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 151
Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #246 am: 25.07.2024 12:32 »
Hier der Entwurf zur Anpassung 2024/2025 mit Anlagen

FrauBlume

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 19
Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #247 am: 26.07.2024 10:29 »
Um den aus Urteilen des Bundesverfassungsgerichts abgeleiteten Maßstäben für eine amtsangemessene Alimentierung der Beamten- und Richterschaft gerecht zu werden, soll für das Jahr 2024 einmalig für jedes erste und zweite Kind ein Betrag in Höhe von 1.000 Euro gezahlt werden, soweit die Kinder bei der Berechnung der Besoldung berücksichtigt werden. Für zwei Kinder ergibt sich also eine Summe von 2.000 Euro. Die Kosten des Landes betragen dafür rund 105 Millionen Euro.

Was bedeutet das? Bezieht sich das auf den Kinderzuschlag? Also wenn man den erhält, bekommt man die 1000€?

Goldene Vier

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 151
Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #248 am: 26.07.2024 10:46 »
Um den aus Urteilen des Bundesverfassungsgerichts abgeleiteten Maßstäben für eine amtsangemessene Alimentierung der Beamten- und Richterschaft gerecht zu werden, soll für das Jahr 2024 einmalig für jedes erste und zweite Kind ein Betrag in Höhe von 1.000 Euro gezahlt werden, soweit die Kinder bei der Berechnung der Besoldung berücksichtigt werden. Für zwei Kinder ergibt sich also eine Summe von 2.000 Euro. Die Kosten des Landes betragen dafür rund 105 Millionen Euro.

Was bedeutet das? Bezieht sich das auf den Kinderzuschlag? Also wenn man den erhält, bekommt man die 1000€?

Auf den Familienzuschlag

Lunze

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #249 am: 26.07.2024 11:07 »
Um den aus Urteilen des Bundesverfassungsgerichts abgeleiteten Maßstäben für eine amtsangemessene Alimentierung der Beamten- und Richterschaft gerecht zu werden, soll für das Jahr 2024 einmalig für jedes erste und zweite Kind ein Betrag in Höhe von 1.000 Euro gezahlt werden, soweit die Kinder bei der Berechnung der Besoldung berücksichtigt werden. Für zwei Kinder ergibt sich also eine Summe von 2.000 Euro.


Ich habe immer noch nicht verstanden: Was ist mit Familien, die mehr als ein oder zwei Kinder haben?

justilegal

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 24
Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #250 am: 26.07.2024 11:23 »
Nicht mehr als 2.000 Euro- egal wie viele Kinder „mehr“ bzw. da eben prozentual. Vermurkst ist vermurkst… also geht’s so weiter… mit der Gießkanne 1.000/2.000 Euro ohne Begründung, warum in dieser Höhe… und die ohne Kinder im FamZuschlag werden wieder aufschreien… n sauberes Besoldungsgesetz mit ausreichend hohen Grundgehältern usw scheint gar nicht mehr beabsichtigt.

Der Obelix

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 325
Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #251 am: 26.07.2024 11:31 »
Nach den Urteilen des BVerfG bleiben doch Einmalzahlungen aufgrund der Einmaleffekte als Beobachtungsgröße unbeachtlich. Damit zahlt jetzt Niedersachsen etwas was bei einem Verfahren wieder nicht betrachtet wird als Alimentationsbestandteil.

finde ich ja irgendwie semiprofessionell.....

Lunze

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #252 am: 26.07.2024 12:11 »
Im Gesetzentwurf selber steht es dann aber anders, ich zitiere:

Artikel 3:
Weitere Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes …

„§ 63 a
Sonderzahlung für das Jahr 2024
1Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter erhalten neben ihren Dienst- oder Anwärterbezügen für den Mo-
nat Dezember 2024 für jedes Kind, für das ihnen in Bezug auf den Monat Dezember 2024 ein Familienzuschlag der
Stufe 2 oder 3 gewährt wird, eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1 000 Euro.“


Grandia

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 349
Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #253 am: 26.07.2024 12:40 »
Für jedes Kind, dass zur Stufe 2 oder 3 des Familienergänzungszuschlages führt, gibt's 1000€ extra. Stufe 2 gibt es für verheiratet + 1 Kind und Stufe 3 für Stufe 2 + 1 Kind, also verheiratet + 2 Kinder. Jedes Kind 1000€
Alle weiteren Stufen, also mehr Kinder, sind nicht begünstigt.

Grandia

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 349
Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #254 am: 26.07.2024 12:44 »
Was viel wichtiger ist: Trotz des Familienergänzungszuschlages werden hier pro Kind durchschnittlich mehr als 80€ zusätzlich monatlich entrichtet, um dem BverG gerecht zu werden. Das ist Eingeständnis dafür, dass die Familienzuschläge immer noch nicht passen.