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[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen

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Schlaubi:
…ergo wird die Sonderzahlung dann auf beide beamte für diesen Monat aufgeteilt, entsprechend der Tage ihrer Tätigkeit bis zum Elterngeldwechsel?

Grandia:
Kindergeld, nicht Elterngeld ist entscheidend. Das wechselt nicht mit der Elternzeit.

chester00:
Konkrete Frage zu dieser Sonderzahlung:
Bekommen alle Beamte mit Kindern diese Zahlung? Ich habe schon ein Kind und wir bekommen im September unser zweite und ich werde im von voraussichtlich Mitte Oktober bis Mitte November einen Monat Elternzeit nehmen. Heißt das nun, ich darf mich über 2000€ extra freuen? Ist die Sonderzahlung brutto oder netto?

Goldene Vier:

--- Zitat von: chester00 am 02.08.2024 08:17 ---Konkrete Frage zu dieser Sonderzahlung:
Bekommen alle Beamte mit Kindern diese Zahlung? Ich habe schon ein Kind und wir bekommen im September unser zweite und ich werde im von voraussichtlich Mitte Oktober bis Mitte November einen Monat Elternzeit nehmen. Heißt das nun, ich darf mich über 2000€ extra freuen? Ist die Sonderzahlung brutto oder netto?

--- End quote ---

Hier die Antwort:
§ 63 a
Sonderzahlung für das Jahr 2024
1Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter erhalten neben ihren Dienst- oder Anwärterbezügen für den Mo-
nat Dezember 2024 für jedes Kind, für das ihnen in Bezug auf den Monat Dezember 2024 ein Familienzuschlag der
Stufe 2 oder 3 gewährt wird, eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1 000 Euro.“

Schlaubi:
Grandia das stimmt nicht ganz - sind beide Beamte und einer in vollständig in Elternzeit, erhält der andere die Zuschläge. Das wurde zu Beginn der elter Zeit taggenau aufgeteilt. Daher auch die Frage, wer es nun bekommt, da mein Partner in Teilzeit startet..aber nur für die Hälfte des Monats, ich die erste Hälfte aber Vollzeit arbeite…

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