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[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen

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Wilkinson13:
Ich les´diese Ausführungen immer wieder. Verrückt. Immer in der Erwartung, dass doch ein Einsehen auf der "anderen Seite" eintreten muss...  ::)
Mich macht das alles Wahnsinnig.

Überlegung:
Meine Frau und ich arbeiten beide für das Land Nds..
Ein FErgZ steht mir (100%, 3 Kinder) nicht zu, weil meine Frau arbeiten geht (50%), und dabei mehr als 530,- Euro verdient. Begründung: Sie trüge damit ja zum Familieneinkommen und zum Kindesunterhalt bei.
Andersrum zahlt Nds. ihr aber ja keine kinderbezogenen Gehaltsbestandteile, mit der Begründung, dass der Ehegatte (ich) die ja bereits bekäme. Also Sie bekommt keinen Familienzuschalg 2-4...weil ich den kriege.
Ich bekomme jedoch keinen FErgZ, weil meine Frau mit Ihrem Einkommen die Kinder mitfinanzieren muss?

In Calc und Excell wäre das ein Zirkelschluss und würde zu einem Fehler führen... :o

SwenTanortsch:
All das ist dem Besoldungsgesetzgeber bekannt und am Ende Zweck der entsprechenden Regelung, Wilkinson. Die mittelbare Geschlechterdiskriminierung, die Du für den Fall Deiner Frau darlegst, ist im Gesetzgebungsverfahren hier ab der S. 42 dargelegt worden: https://www.gew-nds.de/fileadmin/media/sonstige_downloads/nds/Rechtsinformationen/Stellungnahme-zu-Nds.-Drs.-18-11498--003-.pdf

Die Stellungnahme ist als Vorlgage 9 zu Nds./Drs. 18/11498 im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes von der Landtagsverwaltung sämtlichen Abgeordneten des damaligen Landtags zugestellt worden. Die Problematik darf also weiterhin als bekannt vorausgesetzt werden.

Rukh:

--- Zitat von: Wilkinson13 am 23.09.2024 16:23 ---Ich les´diese Ausführungen immer wieder. Verrückt. Immer in der Erwartung, dass doch ein Einsehen auf der "anderen Seite" eintreten muss...  ::)
Mich macht das alles Wahnsinnig.

Überlegung:
Meine Frau und ich arbeiten beide für das Land Nds..
Ein FErgZ steht mir (100%, 3 Kinder) nicht zu, weil meine Frau arbeiten geht (50%), und dabei mehr als 530,- Euro verdient. Begründung: Sie trüge damit ja zum Familieneinkommen und zum Kindesunterhalt bei.
Andersrum zahlt Nds. ihr aber ja keine kinderbezogenen Gehaltsbestandteile, mit der Begründung, dass der Ehegatte (ich) die ja bereits bekäme. Also Sie bekommt keinen Familienzuschalg 2-4...weil ich den kriege.
Ich bekomme jedoch keinen FErgZ, weil meine Frau mit Ihrem Einkommen die Kinder mitfinanzieren muss?

In Calc und Excell wäre das ein Zirkelschluss und würde zu einem Fehler führen... :o

--- End quote ---

Mir geht es genauso - gleiche Konstellation. Der FErgZ ist ein Witz. Gibt es eigentlich eine belastbare Zahl welcher verschwindend geringe Anteil davon überhaupt etwas hat?

Ich könnte mich aufregen, aber es ist nicht gut für mich. Wenn es ans Eingemachte geht, sind die Abgeordneten doch weit weg von ihren Wahlkampfaussagen. Genau das sind die Dinge die dann selbst "vernünftige" Wähler von der Urne fernhalten und dann den rechten Rand stärken.

Dabei wäre es so einfach mal ein Zeichen zu setzen, den Beamten den Rücken zu stärken und sie auch noch als Kaufkraftmotor anzusehen. Mal abgesehen von den ganzen rechtlichen Spitzfindigkeiten.

Zauberberg:
In Bremen kann man es in der Senatsvorlage erkennen, dass es nicht viel sein können, glaube es waren 900 k Euro  für zwei Jahre, bei 18.500 Beamtinnen und Beamten, veranschlagt !

Wilkinson13:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 23.09.2024 17:58 ---All das ist dem Besoldungsgesetzgeber bekannt und am Ende Zweck der entsprechenden Regelung, Wilkinson. Die mittelbare Geschlechterdiskriminierung, die Du für den Fall Deiner Frau darlegst, ist im Gesetzgebungsverfahren hier ab der S. 42 dargelegt worden: https://www.gew-nds.de/fileadmin/media/sonstige_downloads/nds/Rechtsinformationen/Stellungnahme-zu-Nds.-Drs.-18-11498--003-.pdf

Die Stellungnahme ist als Vorlgage 9 zu Nds./Drs. 18/11498 im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes von der Landtagsverwaltung sämtlichen Abgeordneten des damaligen Landtags zugestellt worden. Die Problematik darf also weiterhin als bekannt vorausgesetzt werden.

--- End quote ---

Jajaja...puhh...auch das macht mich wieder Wahnsinnig.
Eigentlich müsste mein Brötchengeber noch viel weiter gehen: An seiner Stelle würde ich mir die Familienzuschläge 2-4 streichen, da meine Frau ja auch arbeiten geht. Ich unterhalte meine Frau...folglich ist Ihr Einkommen über und könnte für die Versorgung der Kinder herangezogen werden. Ergo werden mir die Kinderbezognenen Bezügebestandteil über Gebühr gewährt. Damit bin ich überalimentiert...denn wie wir alle wissen darf ein Beamter maximal 115 % des Bürgergeldes bekommen....also ich bin ein Schmarotzer im System.
Diesen Gedanken werde ich mal an Herrn Heere herantragen...vielleicht gibt es dafür einen Leistungszuschlag.

Ironie ist alles was mir bleibt. 8)

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