Autor Thema: [NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen  (Read 135923 times)

mezzo

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #300 am: 26.09.2024 10:01 »
Vielen Dank für die Aufklärung!
Was bedeutet das dann für Familien mit 3 oder 4 Kindern?

Gibt es dann keine 1000€ für die ersten zwei Kinder, weil die Familienstufe höher ist, als die im Gesetz genannte? Geht derjenige mit 3 Kindern in Stufe 4 jetzt vorbei an der Sonderzahlung in §63a?

oder

Bleibt das jetzige Weihnachtsgeld (Sonderzahlung)  für die Kinder1,2,3 (170,170,450) bestehen und es kommen 2x1000€ für die ersten beiden Kinder hinzu?

Gibt es eine Begründung warum ab dem dritten 3. Kind keine Berücksichtigung zur Sonderzahlung statt findet?

Tut mir leid für meine naiven Fragen.
Meine Unkenntnis ist im Wesentlichen ob ein Beamter in mehreren Familienstufen sein kann? Ich dachte bisher es ist eine bestimmte Stufe die sich nach der Anzahl der Kinder richtet.

Mir ist klar, dass es nur ein Entwurf ist.
« Last Edit: 26.09.2024 10:16 von mezzo »

Grandia

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #301 am: 26.09.2024 10:30 »
Das dritte Kind sorgt für die Stufe 4 und das vierte für die Stufe 5 usw.
Es sind nur die ersten beiden Kinder eines Haushalts gemeint. Für jedes dieser beiden Kinder gibt es jeweils 1000€ Brutto zusätzlich zu den 250€ Brutto Jahressonderzshlung.
Das leitet das Finanzministerium aus dem Urteil des BverG bezüglich der Sonderstellung der 4-köpfigen Familie, also der 2 Kinder und der FEZ, ab. Unabhängig von dem Partnereinkommen sind allerdings alle weiteren Kinder, also das dritte, vierte etc. Diese bekommen nach dem Entwurf so oder so den FEZ, der je nach Stufe, Gruppe und Zulagen des Beamten ermittelt wird. Diese Kinder sind also schon alimentiert. So zumindest interpretiere ich das.
Im Grunde sind die 2000€ extra ein Eingeständnis, dass der FEZ für die Stufe 2 und 3 nicht ausreicht, sonst würde sich das Land zu 100% darauf berufen und sich das Geld sparen.
Auch nur meine Meinung.

Grandia

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #302 am: 26.09.2024 10:34 »
Da ich ebenfalls verheiratet mit 3 Kids bin, sind es dann 3500€ Sonderzahlung. (500€ für mich A13, je 250€ für die ersten beiden Kinder, 500€ für das dritte Kind, je 1000€ FEZ-Ergänzung für die ersten beiden Kinder).

mezzo

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #303 am: 26.09.2024 10:36 »
Vielen Dank für deine Erklärung.

Deine Interpretation ist demnach, dass auch Familien mit 3 Kindern 2x 1000€ erhalten?

Den Entwurf sagt: … für den Monat Dezember 2024 für jedes Kind, für das ihnen in Bezug auf den
Monat Dezember 2024 ein Familienzuschlag der Stufe 2 oder 3 gewährt wird…

Die Familie mit 3 Kindern ist aber in Stufe 4 und nicht in Stufe 2, oder 3 und dürfte dann doch gar nichts von den 2x1000€ erhalten?

Coco

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #304 am: 26.09.2024 12:27 »
Hallo,

wie ist das eigentlich mit der einmaligen Sonderzahlung (1000€) bei Teilzeit? Wird das nur anteilig gezahlt wie beim Familienzuschlag oder in voller Höher wie bei der jährlichen Sonderzahlung (250€), die ja auch in TZ voll ausgezahlt wird.

LG

Boßler

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #305 am: 26.09.2024 13:40 »
Die Sonderzahlung steht auch Teilzeitbeschäftigten zu.

Coco

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #306 am: 26.09.2024 14:10 »
Danke für die Antwort, aber wird diese den Teilzeitbeschäftigten dann anteilig ausgezahlt oder in voller Höhe. Leider konnte ich dazu keine Informationen finden.

Grandia

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #307 am: 26.09.2024 19:30 »
Vielen Dank für deine Erklärung.

Deine Interpretation ist demnach, dass auch Familien mit 3 Kindern 2x 1000€ erhalten?

Den Entwurf sagt: … für den Monat Dezember 2024 für jedes Kind, für das ihnen in Bezug auf den
Monat Dezember 2024 ein Familienzuschlag der Stufe 2 oder 3 gewährt wird…

Die Familie mit 3 Kindern ist aber in Stufe 4 und nicht in Stufe 2, oder 3 und dürfte dann doch gar nichts von den 2x1000€ erhalten?

Wenn ein Beamter in Stufe 4 ist, bekommen die ersten beiden Kinder trotzdem die Zuschläge der darunter liegenden Stufen. Die sind inbegriffen. Sonst gäbe es garkeine einzelnen Zuschläge, sondern gebündelte, was ja nicht der Fall ist.

Erpelente

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #308 am: 26.09.2024 19:49 »
Eine Frage zur Kindersonderzahlung 2024 im Gesetzesentwurf der Besoldungsanpassung in Niedersachsen. In verschiedenen Beiträgen wird berichtet, dass es nur für das erste und zweite Kind gilt. Ich habe mir jetzt den Gesetzesentwurf angeschaut und lese ihn so, als ob es für jedes berechtigte Kind für den auch ein Familienzuschlag bekommen wird, eine 1000 € Prämie einmalig für 2024 geben soll? Was ist richtig, gibt es eine Höchstanzahl Kinder bei der Berücksichtigung der Sonderzahlung 2024?

Par.3
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/ni/ni-d-19-5132.pdf

Verdi spricht von max.2 Kindern
https://nds-bremen.verdi.de/frauen-und-gruppen/beamtinnen-und-beamte/magazin-kurz-und-buendig/++co++1e0084ac-4b3d-11ef-83a0-5d14f8193340#:~:text=Erh%C3%B6hung%2520der%2520Grundgeh%C3%A4lter%2520zum%252001.11,um%2520linear%25204%252C76%2525.&text=F%C3%BCr%2520das%2520Jahr%25202024%2520wird,dies%2520ist%2520unabh%C3%A4ngig%2520vom%2520Familienerg%C3%A4nzungszuschlag.

Der Herr von der SPD, der im Landtag als erstes sprach, hat explizit gesagt, dass es um die ersten beiden Kinder geht. Oder war es der Finanzminister? Bin mir gerade nicht mehr sicher.

HochlebederVorgang

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #309 am: 27.09.2024 08:53 »
Meine Kinder sind nicht in Nds. im Familienzuschlag. Ich werde trotzdem meinen Einspruch um diesen Punkt ergänzen, nämlich in der Hinsicht, dass dieser Zuschlag bereits Bestandteil einer verfassungsgemäßen Grundbesoldung hätte sein müssen.

Hat jemand Erfahrung mit kurzfristiger Änderung der Kindergeldberechtigung?

Dann sind die Kinder halt im Dezember dort, wo es eine Sonderzahlung gibt. Ist halt ein Rattenschwanz, da man auch die PKV etc. ändern muss.

Wilkinson13

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #310 am: 27.09.2024 09:14 »
Unabhängig von dem Partnereinkommen sind allerdings alle weiteren Kinder, also das dritte, vierte etc. Diese bekommen nach dem Entwurf so oder so den FEZ, der je nach Stufe, Gruppe und Zulagen des Beamten ermittelt wird. Diese Kinder sind also schon alimentiert. So zumindest interpretiere ich das.
Im Grunde sind die 2000€ extra ein Eingeständnis, dass der FEZ für die Stufe 2 und 3 nicht ausreicht, sonst würde sich das Land zu 100% darauf berufen und sich das Geld sparen.
Auch nur meine Meinung.

Ich hatte mcih schon gefreut, als ich deinen Beitrag gelesen habe.
Also dass das Partnereinkommen unberücksichtigt bleibt, bei drei oder mehr Kindern.

Allerdings lese ich das aus dem Entwurf nicht heraus.  ::)
Ein Versehen? Oder hab ich was falsch gelesen?

Grandia

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #311 am: 27.09.2024 13:15 »
Unabhängig von dem Partnereinkommen sind allerdings alle weiteren Kinder, also das dritte, vierte etc. Diese bekommen nach dem Entwurf so oder so den FEZ, der je nach Stufe, Gruppe und Zulagen des Beamten ermittelt wird. Diese Kinder sind also schon alimentiert. So zumindest interpretiere ich das.
Im Grunde sind die 2000€ extra ein Eingeständnis, dass der FEZ für die Stufe 2 und 3 nicht ausreicht, sonst würde sich das Land zu 100% darauf berufen und sich das Geld sparen.
Auch nur meine Meinung.

Ich hatte mcih schon gefreut, als ich deinen Beitrag gelesen habe.
Also dass das Partnereinkommen unberücksichtigt bleibt, bei drei oder mehr Kindern.

Allerdings lese ich das aus dem Entwurf nicht heraus.  ::)
Ein Versehen? Oder hab ich was falsch gelesen?

Aus der Begründung zum Entwurf: "Die Nettomehralimentation für dritte und weitere Kinder wird in einer Vergleichsberechnung
ermittelt. Zunächst ist die vorstehend definierte Nettoalimentation der Beamtin, des Beamten,
der Richterin oder des Richters unter Berücksichtigung aller Bestandteile für Ehepartner und
die zu berücksichtigende Kinderzahl zu ermitteln. Von diesem Betrag wird die Summe der
Nettoalimentation abgezogen, die sich bei Berücksichtigung eines Kindes weniger ergibt."

Also Berechnung des Mindestbedarfs für 3 Kids abzüglich derselben Berechnung für 2 Kinder ergibt die Nettodifferenz pro Jahr. Da der Familienzuschlag für das dritte Kind zu niedrig ist, um diese Nettodifferenz abzudecken, gibt es einen Partnerunabhängigen Ergänzungszuschlag, der aber mit Zuschlägen verrechnet wird.
Das Partnereinkommen ist nur für die 4-köpfige Familie relevant, da der größte Teil der Alimentation durch die Grundbesoldung des Beamten bestritten werden sollte. Die 4-köpfige Familie mit Hinzuverdiener nimmt jetzt den Standard ein, alle weiteren Kinder gelten extra.

Goldene Vier

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #312 am: 27.09.2024 16:08 »
Hier mal die Meinung der SPD NRW zum Partnereinkommen und der Berücksichtigung:

https://www.spd-fraktion-nrw.de/pressemeldung/was-du-beim-land-verdienst-haengt-vom-einkommen-deines-partners-ab/

Zerschmetterling

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Presse Erklärung MF
« Antwort #313 am: 29.09.2024 10:39 »
PRESSEERKLÄRUNG
Tarifeinigung im öffentlichen Dienst wird auf Beamtinnen und Beamte übertragen Weiterbeschäftigung wird für Ruhestandsbeamtinnen und -beamte attraktiver   
 
Der Niedersächsischen Landtag hat am (heutigen) Mittwoch ein Gesetz beschlossen, durch das die Besoldung und die Versorgungsbezüge der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten in den Jahren 2024 und 2025 erhöht werden. Zudem sorgt die Gesetzesänderung dafür, dass die Weiterbeschäftigung im Landesdienst für Ruhestandsbeamtinnen und -beamte attraktiver wird. 

Übertragung der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst

Zum 1. November 2024 werden die Grundgehälter um 200 Euro erhöht und alle weiteren dynamischen Besoldungsbestandteile um 4,76 Prozent angepasst. Zum 1. Februar 2025 steigen die Besoldungs- und Versorgungsbezüge um weitere 5,5 Prozent. Die Anwärtergrundbeträge werden zum 1. November 2024 um einen Festbetrag von 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro erhöht. Die Kosten dafür betragen 2024 rund 81 Millionen Euro und 2025 rund 1,159 Milliarden Euro.
Dazu Finanzminister Gerald Heere: „Von Anfang an war es der erklärte Wille dieser Landesregierung, die Tarifeinigung vom Dezember vergangenen Jahres ohne Abstriche auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Wir halten Wort."

Weiterbeschäftigung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten

Die Gesetzesänderung gestaltet außerdem die Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst für Beamtinnen und Beamte auch nach Erreichen des Ruhestandsalters attraktiver. Zukünftig wird das Einkommen nach Erreichen der jeweiligen beamtenrechtlichen Altersgrenze nicht mehr auf die Versorgungsbezüge angerechnet.
Die bisherige Regelung sah vor, dass ein Hinzuverdienst aus öffentlichen Mitteln auf die Versorgungsbezüge angerechnet und entsprechend abgezogen wurde, während ein Hinzuverdienst aus privaten Quellen schon immer anrechnungsfrei war. Das führte beispielweise dazu, dass ein pensionierter Mathematiklehrer ohne Abzüge einige Stunden als privater Nachhilfelehrer arbeiten konnte. Wenn die gleiche Lehrkraft aber nochmal einen Oberstufenkurs übernommen hätte, wäre ihr der Verdienst daraus angerechnet worden.
„Wir brauchen die persönliche Bereitschaft unserer Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, die eigene Arbeitskraft und das vorhandene Fachwissen dem öffentlichen Dienst auch über das Erreichen der persönlichen Altersgrenze hinaus zur Verfügung zu stellen. Und wir wollen diesen Einsatz auch entsprechend honorieren," erklärte dazu Minister Heere.
Darüber hinaus wird mit dem „Niedersächsischen Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften" unter anderem Folgendes angepasst:

Stärkung von Schulleitungen kleiner Schulen


Die Besoldung der Leitungen von Schulen mit bis zu 80 Schülerinnen und Schülern wird zum
1. Januar 2025 auf A14 gehoben. Dadurch entsteht ein jährlicher finanzieller Mehrbedarf in Höhe von rund 910.000 Euro.

Einmalzahlungen für Kinder

Um den aus Urteilen des Bundesverfassungsgerichts abgeleiteten Maßstäben für eine amtsangemessene Alimentierung der Beamten- und Richterschaft gerecht zu werden, wird für das Jahr 2024 einmalig für jedes erste und zweite Kind ein Betrag in Höhe von 1.000 Euro gezahlt, soweit die Kinder bei der Berechnung der Besoldung berücksichtigt werden. Für zwei Kinder ergibt sich also eine Summe von 2.000 Euro. Die Kosten des Landes betragen dafür rund 105 Millionen Euro. Die Auszahlung ist mit der Dezemberbesoldung vorgesehen.

Ausdehnung des Dienstunfallschutzes

Der Dienstunfallschutz wird auf Wege ausgedehnt, die zurückgelegt werden, um das eigene Kind in fremde Obhut wie beispielsweise einen Kindergarten zu geben. Dies wird künftig auch dann gelten, wenn der Dienst im Home-Office geleistet wird. Wege zu und von der Dienststelle müssen dafür nicht mehr zurückgelegt werden.
 
Herausgeber: Nds. Finanzministerium   


Wilkinson13

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« Antwort #314 am: 30.09.2024 10:20 »
Hier mal die Meinung der SPD NRW zum Partnereinkommen und der Berücksichtigung:

https://www.spd-fraktion-nrw.de/pressemeldung/was-du-beim-land-verdienst-haengt-vom-einkommen-deines-partners-ab/

Alles Lug und Betrug. In NRW empört man sich...in NDS macht man es selbst so.