Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
AVP:
Du kannst das ganze auch mit A11 durchrechnen
In der freien Wirtschaft sind nach meiner Erfahrung die Lohnunterschiede niemals so ausgeprägt bei entsprechend vergleichbaren Rahmenbedingungen (großer tarifgebundener Arbeitgeber). Die IGM Konzerne zahlen schon alle recht ähnlich zum Beispiel
Keating:
--- Zitat von: Grandia am 13.10.2024 21:24 ---Bisher dachte ich, dass zumindest in Nds. Dser Großteil aller A13 Lehrer sind. Ich hab leider keinen Beleg parat, aber da alle Lehrer dort beginnen, sind Szenarien mit Beginn ab A9 zu A13 eher die Ausnahmen. Alle verbeamteten Lehrkräfte erhalten Amtszulagen. Der A13 Vergleich ist von daher eher schlecht geeignet, wobei der Punkt der selbe bleibt: Nds.ist von der Besoldung echt nicht so gut und der Rasen ist überall grüner. Der Vergleich hilft nur wenig, denn nicht jeder hat die freie Wahl oder zumindest einen Grund für das Land Nds. zu arbeiten statt für den Bund zu arbeiten. Und alle, die sie haben sind wohl nicht hier?
Was ich sagen will ist, dass der Vergleich zwar wichtig erscheint, aber kaum relevant sein dürfte. Die Politik richtet sich nicht danach, die Besoldung nicht und demografisch sieht noch nicht übel genug aus, um die ersten beiden Faktoren zu beeinflussen.
Anderer AG, andere Bezahlung. Ist doch in der Wirtschaft auch ok so, auch bei gleicher Arbeit.
--- End quote ---
Ein Fehler: nur Gym, FöLK und BBS bekommen die Amtszulage. Den GHRS LK steht diese irgendwie nicht zu. Warum? Das weiß ich nicht.
Grandia:
Ihr habt beide recht. Die Länder sind also nichts anderes als 16 große "tarifgebundene" AG. Und jeder hat andere Tarife. Nur, dass die Tarife in diesem Falle Gesetze sind.
gD1986:
Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage zur im Gesetz vorgesehenen Sonderzahlung in Höhe von brutto 1.000,00 € je Kind im Dezember 2024. Unser Kind wird bei meiner Frau berücksichtigt (=Bundesbeamtin). Aufgrund dessen steht mir die Sonderzahlung ja nicht zu. Verstehe ich das dann jetzt richtig, dass unser Kind für den Monat Dezember 2024 auf mich laufen müsste und ich zudem für den Monat Dezember 2024 auch die kindergeldberechtigte Person sein muss, damit wir die beschriebene Sonderzahlung bekommen können? Oder gibt es hier ggf. auch noch andere Möglichkeiten, wie wir in den Genuss kommen, die Sonderzahlung zu bekommen?
Keating:
Als (mein) Abschluss der Runde die Frage: Wann ist die nächste Verhandlungsrunde?
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