Heißt, wenn ich zum 09.12. in Elternzeit war, und vorher Vollzeit beschäftigt, kriege ich trotzdem die Sonderzahlung?
Ich bin der Meinung, dass hierfür die Voruassetzungen des § 2 kumulativ vorliegen müssen:
(1) Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern wird eine einmalige Sonderzahlung für den Kalendermonat Januar 2024 in Höhe von 1 800 Euro gewährt, wenn
1. das Dienstverhältnis am 9.Dezember 2023 bestanden hat und
2. im Zeitraum vom 1. August bis zum 8. Dezember 2023 mindestens an einem Tag ein Anspruch auf Dienstbezüge bestanden hat
Ansonsten würden aktive Beamte schlechter gestellt als beurlaubte Beamte… und das ist sicher nicht gewollt.
Auch bei den monatlichen Zahlungen ab Januar 2024 wird auf einen Tag mit Ansprüchen auf Dienstbezüge abgestellt.