Autor Thema: [Allg] Muss man bei einem Umzug der Behörde nachziehen  (Read 1368 times)

schorsch53

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Meine Behörde soll soweit umziehen, dass es zu einer Fahrtverlängerung von 1h kommen wird.
Welche Rechte habe ich als Beamter im Quereinstieg, der bei der Verbeamtung nie auf die Folgen einer Behördenverlagerung hingewiesen wurde. Bin alleinlebend?

Was ist, wenn ich am neuen Dienstort keine so günstige Wohnung mehr finde und mehr somit eigentlich weniger netto bleibt?
« Last Edit: 09.04.2025 18:06 von Admin »

2strong

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Antw:Muss man bei einem Umzug der Behörde nachziehen
« Antwort #1 am: 05.04.2025 23:28 »
Grundsätzlich bist Du folgepflichtig. Gleichwohl kann in solchen Fällen mit Kompensation in Form von umfangreichem Homeoffice gearbeitet werden. Ob anderweitige Verwendungsmöflichkeiten in Betracht kommen, lässt sich anhand der wenigen Infos nicht sagen.

clarion

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Antw:Muss man bei einem Umzug der Behörde nachziehen
« Antwort #2 am: 06.04.2025 08:45 »
Hallo,

Du musst mitgehen. Möglicherweise wird man Dir aus sozialen Gründen, umfangreiches Homeoffice anbieten. Darüber hinaus musst Du abwägen, ob Du zukünftig weite Wege pendeln oder umziehen möchtest.

Tagelöhner

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Antw:Muss man bei einem Umzug der Behörde nachziehen
« Antwort #3 am: 06.04.2025 08:49 »
Hat sich mal wieder jemand verbeamten lassen, weil er scharf auf die mit seinem Dienstverhältnis verknüpften Privilegien war aber sich für die Pflichten nicht interessiert hat.

Gerade bei Quereinsteigern sieht man dieses Phänomen noch stärker, sie verstehen das Beamtenverhältnis gerne als Arbeitsverhältnis deluxe.

MoinMoin

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Antw:Muss man bei einem Umzug der Behörde nachziehen
« Antwort #4 am: 06.04.2025 18:24 »
Das besondere Dienst und Treueverhältnis, welches man wechselseitig in einem Beamtenverhältnis eingeht hat uA den Zentralen Grund, dass der Dienstherr mit dir machen kann was er meint was er benötig.
Und dabei eben nicht den arbeitsrechtlichen Kokolores betrachten muss.
Als alleinlebender hat man da bzgl. der Fürsorgepflicht des Dienstherren die A Karte gezogen.

Selbst wenn deine Behörde nicht umziehen würde, dürfte der Dienstherr mehr oder wenig nach belieben dich woanders einsetzen.

Als AN auch, wenn du keinen expliziten Arbeitsort hast.