Das besondere Dienst und Treueverhältnis, welches man wechselseitig in einem Beamtenverhältnis eingeht hat uA den Zentralen Grund, dass der Dienstherr mit dir machen kann was er meint was er benötig.
Und dabei eben nicht den arbeitsrechtlichen Kokolores betrachten muss.
Als alleinlebender hat man da bzgl. der Fürsorgepflicht des Dienstherren die A Karte gezogen.
Selbst wenn deine Behörde nicht umziehen würde, dürfte der Dienstherr mehr oder wenig nach belieben dich woanders einsetzen.
Als AN auch, wenn du keinen expliziten Arbeitsort hast.