Autor Thema: [Ni] Kindererziehungsergänzungszuschlag  (Read 390 times)

campingfreak

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[Ni] Kindererziehungsergänzungszuschlag
« am: 11.12.2024 12:15 »
Vielleicht ist mein Anliegen etwas speziell, aber ich versuche es mal.
Folgender Sachverhalt: Ich bin Beamtin, bereits in Pension (71,75% nicht ganz erreicht) mit Abschlägen  und bekomme für meine beiden Kinder, 1988 und 1989 geboren, einen Kindererziehungsergänzungszuschlag (KEEZ). Mein Mann ist Angestellter außerhalb des öffentlichen Dienstes und geht im Mai 2025 in Rente.
Als unsere Kinder geboren wurden, gab es beamtenrechtlich keine Möglichkeit, dafür irgendwelche finanziellen Vorteile bei der Pension zu bekommen, auch nicht durch den von mir genommenen Erziehungsurlaub. Daher haben wir bei der Rentenversicherung meines Mannes unter Berufung auf die gemeinsame Kindererziehung die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten für meinen Mann beantragt, aber befristet. Es wurde seinerzeit ein Bescheid durch die Rentenversicherung erteilt und die Kindererziehungszeiten für Kind 1 bis 28.02.1990 und für Kind 2 bis 30.09.1991 bewilligt, die Berücksichtigungszeiten jeweils bis 31.03.1991.
In Niedersachsen wurde dann später für die vor 1992 geborenen Kinder der KEEZ eingeführt, dieser gilt aber dann erst ab 01.01.1992.
Laut Schreiben der PA muss ich dort melden, wenn Kindererziehungszeiten für meine Kinder bei meinem Mann über die Rente zur Auszahlung kommen, was ja ab Mai 2025 der Fall sein wird.
Da sich der beamtenrechtliche KEEZ auf Zeiten ab 01.01.1992 bezieht, dürften die bei meinem Mann berücksichtigten Zeiten, die vor diesem Datum liegen, meiner Meinung nach keinen Einfluss auf den KEEZ bei mir haben. Liege ich da richtig?

Rentenonkel

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Antw:[Ni] Kindererziehungsergänzungszuschlag
« Antwort #1 am: 11.12.2024 13:15 »
Ich glaube, hier werden ein paar Sachen miteinander vermischt  und es liegt hier vermutlich ein Rechtsirrtum vor.

Es gibt zum einen die Kindererziehungszeiten, die bei Kindern, die vor dem 01.01.1992 geboren sind, 30 Monate betragen, zum zweiten gibt es die Kinderberücksichtigungszeiten bis zum 10, Lebensjahr und zum dritten gibt es im Beamtenrecht den Kindererziehungsergänzungszuschlag.

Letzteres wird gewährt, wenn man parallel zwei Kinder ab dem 01.01.1992 unter 10 Jahren erzieht.

Problematisch dürfte hierbei sein, dass Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten grundsätzlich nur bei einem Elternteil anzurechnen sind. Dabei kann im Rahmen eines Antrages auch nur über die Zeiten entschieden werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung schon abgeschlossen wurden.

Nach der Ausgangslage sind Erziehungszeiten bisher nur bis Ende 1991 beim Vater angerechnet wurden. Grundlage hierfür dürfte eine unwiderrufliche Erklärung zur Übertragung der Erziehungszeiten gewesen sein. Der Grund, warum die Zeiten lediglich bis zu dem Zeitpunkt eingetragen wurden und nicht bis zum 10. Lebensjahr, dürfte allerdings nicht der sein, dass die Zeiten danach abgelehnt wurden, sondern eher in der Tatsache liegen, dass sie zum Zeitpunkt der letzten Entscheidung noch nicht entscheidungsreif waren. Wenn der Antrag bspw am 31.03.1991 gestellt wurde, hätten ja nach dem 31.03.1991 noch weitere Umstände eintreten können, durch die die Erziehung beim Kindesvater ausgeschlossen wären (bspw. Trennung oder Tod des Kindesvater oder eines Kindes). Daher befürchte ich, dass Ihr davon ausgegangen seit, dass die anderen Zeiten abgelehnt wurden, aber in Wirklichkeit über diese Zeiten bisher noch entschieden wurde und die nach der aktuellen Rechtslage auf jedem Fall dem Vater angerechnet werden müssen.

Es gab natürlich auch seinerzeit die Möglichkeit, die Erziehungszeiten nur teilweise zu übertragen. Vor dem Hintergrund der damaligen Rechtslage, dass dann die Erziehungszeiten sich in keinem von beiden Elternteilen bemerkbar gemacht hätten, wäre eine solche Begrenzung zum damaligen Zeitpunkt höchst unsinnig gewesen und wäre vor dem Hintergrund in hohem Maße ungewöhnlich.

Wenn nunmehr der Dienstherr irrtümlich davon ausgegangen ist, dass die Zeiten ab dem 01.04.1991 wieder der Kindesmutter zugerechnet werden müssen, und deshalb seitdem der KEEZ gezahlt wird, soll vermutlich der Rentenbescheid des Ehemannes eingereicht werden, um zu schauen, ob die Zeiten der Kindererziehung dann dort nachgetragen wurden.

Es steht zu befürchten, dass der KEEZ schon die gesamte Zeit zu Unrecht gezahlt wird. Den Zuschlag erhält man aufgrund einer Kindererziehungszeit nur dann, wenn einem die Kinderberücksichtigungszeit bis zum 10. Lebensjahr des jeweiligen Kindes auch dem Grunde nach zuzuordnen ist. Soweit Dir die Zeit nicht zuzuordnen ist, z. B. weil sie bei gemeinsamer Erziehung dem anderen Elternteil zugeordnet werden muss, steht der Beamtin ein Kindererziehungsergänzungszuschlag nicht zu. Ob es dann zu einer etwaigen Rückforderung kommen wird, kann ich nicht beurteilen.

Spätestens mit dem Rentenantrag wird daher der Kindesvater den Vordruck V0800 erneut ausfüllen müssen und in diesem Zusammenhang wird dann geschaut werden müssen, ob ihm die Zeiten bis zum 10. Lebensjahr nicht doch zugestanden werden müssen.

Eine Anerkennung dieser Zeiten in der Rentenversicherung beim Kindesvater schließt aber eine gleichzeitige Anerkennung im Beamtenrecht bei der Kindesmutter aus.

Erschwerend gehe ich sogar davon aus, dass der Kindesvater seitens der Rentenversicherung bereits mehrfach aufgefordert worden sein muss, eine Aussage über die noch nicht entschiedenen Erziehungszeiten zu treffen und es bisher vermutlich versäumt hat, seiner Mitwirkungspflicht nachzukommen.

Anders ist nicht zu erklären, warum die Dauer der Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten voneinander abweichen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Der Kindesvater sollte zunächst einmal mit seinem Rentenversicherungsträger klären, warum bei ihm nicht die Zeiten der Kindererziehung vollständig eingetragen sind und auch zeitnah einen Rentenantrag stellen. Sollten bei ihm die Zeiten nachzutragen sein, so wie ich es befürchte, wäre es aus meiner Sicht ebenfalls sinnvoll, so schnell wie möglich mit der Versorgungsstelle Kontakt aufzunehmen, um zu klären, wie die weitere Vorgehensweise ist.

Tut mir leid, so kurz vor Weihnachten schlechte Nachrichten zu verbreiten. Ich drücke die Daumen, dass ich Unrecht habe.

campingfreak

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Antw:[Ni] Kindererziehungsergänzungszuschlag
« Antwort #2 am: 11.12.2024 16:53 »
Danke Rentenonkel für die ausführliche Antwort. Ich habe schon so etwas befürchtet.

in 1991 hatten wir 2 Formulare der Rentenversicherung ausgefüllt. In dem einen Vordruck hatten wir die KEZ und KBZ bis zum Antragsdatum (19.04.91) begrenzt, in dem anderen angekreuzt, die Zeiten dem Vater zuzuordnen. Das widerspricht sich ja eigentlich.

Mein Mann wurde tatsächlich vor Jahren schon mehrmals aufgefordert, V0800 auszufüllen, aber wir hielten es nicht für notwendig, da er ja nur die bereits anerkannten Zeiten in Anspruch nehmen wollte. Es hat uns andererseits aber gewundert, wieso die Zeiten nicht automatisch von der Rentenversicherung auf die vollen 30 Monate erhöht wurden, wenn sie denn automatisch bei meinem Mann zu berücksichtigen wären.

Klingt nicht gut für mich. Bei der Beantragung der Pension wurde nicht nach Kindererziehungszeiten gefragt. Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass die PA Angaben über die Kindererziehungszeiten meines Mannes vorliegen hat. Dann muss ich wohl schnellstens mal Kontakt aufnehmen.

Schade, ich habe die 71,75% Pension leider nicht ganz erreicht, denn dann hätte ich sowieso keinen Anspruch auf den KEEZ gehabt.

Was wäre denn, wenn mein Mann nach Renteneintritt vor mir verstirbt, also bis dahin Kindererziehungszeiten bei der Rente hat. Könnte ich dann den KEEZ beantragen und die Kindererziehung würde bei der Witwenrente wieder rausgerechnet werden? Wahrscheinlich eher nicht, nehme ich an.

Rentenonkel

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Antw:[Ni] Kindererziehungsergänzungszuschlag
« Antwort #3 am: 11.12.2024 19:45 »
Bei dem Antrag V0800 muss man auch Angaben zu dem anderen Elternteil machen. Ist der andere Elternteil Beamter, meldet die Rentenversicherung der Versorgungsstelle, dass die Zeiten bereits berücksichtigt wurden, um eine doppelte Zahlung zu vermeiden.

Dadurch, dass dieser Antrag nie gestellt wurde, konnte die Meldung bisher nicht abgesetzt werden. So hat das PA keinen Hinweis erhalten, dass die Zeiten bereits anderweitig anerkannt wurden und wohl auch keine Kenntnis von dem Inhalt der übereinstimmenden Erklärung gehabt. So verstanden haben die die übrigen Erziehungszeiten nur deswegen von Amts wegen anerkannt, weil die Meldung der Rentenversicherung ausgeblieben ist. Spätestens ab dem Rentenbeginn beim Kindesvater dürften aber alle Karten auf dem Tisch liegen und dann sollte zumindest ab da die Pension gekürzt werden müssen.

Inwieweit es eine Rückforderung oder Kürzung gibt und ob die dann vor dem Hintergrund, den du erklärt hast, Bestand hat, bedarf aber dann ggf. einer juristischen Beratung von jemandem, der sich im Beamtenrecht besser auskennt als ich. Ich würde erstmal die Dinge auf mich zukommen lassen, befürchte aber ebenfalls leider Probleme.

Zu der letzten Frage: Die Witwenrente würde unter Berücksichtigung der im Versicherungskonto festgestellten Zeiten ermittelt. Die Übertragung der Erziehungszeiten auf den Kindesvater ist unwiderruflich, kann also keinesfalls zurück genommen werden.