In Berlin geht gerade ein Schreiben der Justiz rum, wo den dort dienenden Beamten von 2006 bis Ende 2011 eine altersdiskriminierende Bezahlung bescheinigt wird, welche pauschal mit 100 Euro im Monat abgegolten werden soll, maximal 60 Monate, da 2011/12 dann das neue Erfahrungsstufenmodell griff.
Wie sieht es für die restlichen Beamten in Berlin aus? Ist mit der Rüge und Beantragung bzw. dem Widerspruch auf amtsangemessene verfassungsgemäße Alimentation auch die Altersdiskriminierung dieser Art umfasst?
Verbotene Diskrimierung seitens des Staates hat auch Verfassungsrang, vgl. Artikel 3, Absatz 3