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[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin

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ist nun aktualisiert.

TPBE:
Das bedeutet, dass der Familienzuschlag "Verheiratete" komplett wegfällt und nicht vollständig kompensiert wird?

Oder wird das anderweitig kompensiert / Bestandsschutz? Die 75 Euro Brutto auf die Minimumzahlung 200 Euro drauf können ja nicht ernsthaft das Angebot sein; sollte nicht um 5% erhöht werden?

Kann man dagegen (Anwaltschaftlich/Gerichtlich) (mal wieder) vorgehen? 

Was passiert, wenn beide Ehepartner im öD arbeiten (Beamter/Angestellte bzw. beides Beamte)?


Und die Unverheirateten werden (zu recht) fragen:

Wieso sollte man dann noch heiraten, wenn es dafür keinerlei finanziellen Vorteil gibt? (und im Zweifel das Geld des Ehepartners auch noch angerechnet wird? Da werden sich eher viele Paare scheiden lassen und sich rein kirlich getraut sein)

TPBE:
Als Zusatz:

Wenn man eh schon gegen die Unteralimentation geklagt hat, kann man diese Klage dann  ab dem 01.10.24 erweitern oder wird das mit der zu erwartenden Rechtsprechung in Sachen Besoldung Berlin des BVerfG eh kassiert bzw. neugeordnet?

Talion:

--- Zitat von: TPBE am 08.06.2024 00:23 ---Das bedeutet, dass der Familienzuschlag "Verheiratete" komplett wegfällt und nicht vollständig kompensiert wird?

Oder wird das anderweitig kompensiert / Bestandsschutz? Die 75 Euro Brutto auf die Minimumzahlung 200 Euro drauf können ja nicht ernsthaft das Angebot sein; sollte nicht um 5% erhöht werden?

--- End quote ---

Nach jetzigem Stand werden von den 150 Euro des bisherigen Zuschlags 75 Euro für ALLE (also auch die Unverheirateten!) auf die geplante 200 Euro Erhöhung der Grundbesoldung draufgeschlagen und die bisherigen Empfänger des Familienzuschlags erhalten als "Bestandsschutz" nochmals 75 Euro auf die Besoldung als Zulage oben drauf. Der Haken daran ist: Diese zweiten 75 Euro schmelzen dann mit jeder weiteren Besoldungserhöhung ab ... also irgendwann macht man 75 Euro "Verlust", da die 150 Euro dann nur noch 75 Euro sind.

Fußball24:
Das wäre eine Kürzung für die, die bisher den Verh.-Zuschlag bekommen. Hier wird der Betrag 75€ vom Zuschlag auf das Grundgehalt getauscht und der Rest bleibt. Das heißt, jeder Unverheiratete bekommt zusätzlich die 75€ und bei den Verh. wird nur gewechselt. Für mich ist das ne ungleichbehandlung, da es hier um keine Erhöhung von 75€ kommt. Ob das so rechtens ist?

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