Autor Thema: [BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin  (Read 35914 times)

Big T

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LiloMeier

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Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
« Antwort #61 am: 30.10.2024 19:48 »
Wie sieht es eigentlich mit Alleinerziehenden aus? Darüber finde ich in dem Entwurf gar nichts. Bisher haben Alleinerziehende ja ebenfalls den "Verheiratetenzuschlag" bekommen, der ja nun wegfällt. Besteht dann Anspruch auf den ergänzenden Familienzuschlag nach § 40a oder muss dafür zwingend ein Ehepartner vorhanden sein?

Tivaa

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Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
« Antwort #62 am: 30.10.2024 21:31 »
In § 87 findet sich folgende Übergangsregelung:
"(1) Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, denen für Oktober 2024 ein Familien-
zuschlag der Stufe 1 nach § 40 Absatz 1 in der am 31. Oktober 2024 geltenden Fassung ge-
währt wurde und denen bei Fortgeltung des bisherigen Rechts weiterhin ein Familienzuschlag
der Stufe 1 zustehen würde, erhalten eine Ausgleichszulage nach Absatz 2.[...]"

Ich habe ebenfalls eine Frage hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit bei Alleinerziehenden mit 2 Kindern. Für diese liegt keine Berechnung vor. Kann dies bereits als Begründungsfehler gelten, da keine Betrachtung vorgenommen wird, ob auch für 2 Kinder der Mindestabstand gewahrt bleibt? Insbesondere, da der Abstand zur Mindestalimentation bei alleinerziehend und 1 Kind ca. 90 € beträgt (unter Abzug der Inflationsprämie).

SwenTanortsch

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Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
« Antwort #63 am: 31.10.2024 09:45 »
Ich habe mir den neuen Entwurf noch nicht angeschaut, Tivaa, sodass ich zu ihm nichts Genaueres sagen kann. Allerdings finden sich in den Gesetzentwürfen seit 2021, nachdem das Land zuvor eher sparsam mit Berechnungen gewesen ist, viele unerhebliche Berechnungen, die also keinen begründenden Wert haben, was vermutlich auch dieses Mal der Fall sein wird.

Hinsichtlich des Mindestabstandsgebots sind ausschließlich die sachgerechte Bemessung des realitätsgerechten Grundsicherungsbedarfs der vierköpfige Bedarfsgemeinschaft und die dem verheirateten Musterbeamten mit zwei Kindern tatsächlich gewährte Nettoalimentation als Vergleichsgegenstand von Belang. Andere Bemessungen sind hier nicht von Belang, da der verheiratete alleinverdienende Musterbeamte mit zwei Kindern hinsichtlich des Mindestabstandsgebots der anzuwendende Kontrollmaßstab ist, was man vonseiten des SenFin aber bislang noch nicht verstanden hat, was daran liegen könnte, dass man in der kurzen viereinhalb jährigen Zeit seit der letzten bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidungen noch nicht dazu gekommen sein könnte, dessen Begründungen zu lesen, was man sich dort aber bestimmt fest bis zum Ende der übernächsten Legislaturperiode vorgenommen hat, wobei im Moment der Drucker im SenFin kaputt sein sollte, an dem das Faxgerät hängt und man sich dort ohne Faxgerät nicht in der Lage sieht, einen Auftrag an einen Elektrobetrieb zu verschicken, um Papier in den Drucker einzulegen, da das in der Vergangenheit regelmäßig das Problem des entsprechend kaputten Druckers war. Darüber hinaus schaltet der Elektriker, wenn er regelmäßig ins SenFin nach seiner Beauftragung kommt (das letzte Mal war er, was man hört, 2014 da), dort auch den PC ein, der laut Anweisung an das Personals am Abend regelmäßig auszuschalten ist, ohne dass man bis heute eine entsprechende Anweisung hat geben können, ihn genauso regelmäßig morgens wieder anzuschalten (um diese Anweisung zu geben und im Haus zu verbreiten, müssten der PC angeschaltet sein). Es ist also zum Glück im SenFin wie immer, es geht alles seinen ordnungsgemäßen Gang.

Im Entwurf wird es an der geannten Stelle wie gehabt von irgendwelchen Schätzungen ins Blaue hinein wimmeln, sodass der Entwurf zu dem Schluss kommen wird, dass das herbeifantasierte Grundsicherungsniveau zufälligerweise genau in der Höhe aufschlägt, dass es um ein paar Cent unterhalb der nicht gewährten Nettoalimentation liegen solle, die man mit ebensolchen Schätzungen ins Blaue hinein ermittelt haben wird, um sie dann als amtsangemessen und gewährt betrachten zu wollen.

So jedenfalls geht man vonseiten des SenFin seit Jahr und Tag vor, sodass es erstaunlich und also nicht zu erwarten wäre, dass sich das derzeit änderte. Es wird an Karlsruhe liegen, ihm noch einmal bis ins letze die entsprechenden Bemessungen zu erklären, wovon wir ausgehen dürfen, denke ich, dass das geschieht. Im SenFin wird man dann, wenn der PC endlich wieder eingeschaltet sein wird, mit dem entsprechenden Lesen zum Glück zeitnah beginnen und hat sich dafür bereits einen Termin im Kalender der überüberübernächsten Legislaturperiode angekreuzt, wobei man sich dort nicht sicher ist - die batteriebetriebenen Uhren im SenFin funktionieren seit kurzer Zeit nicht mehr, da die seit 1912 nicht mehr hergestellte Batterien, obgleich sie gerade erst 1908 ausgetauscht worden sind, nicht mehr aufzufinden sind, weil sie von einem Sachbearbeiter 1967 in den Taschenrechner des SenFin eingelegt worden sind und man seitdem nicht mehr weiß, wo sie eigentlich abgeblieben sind, nachdem der Taschenrechner 2021 durch einen PC ersetzt worden ist) -, ob die überüberübernächste Legislaturperiode tatsächlich schon 1987 berginnen wird, was aber nach der begründeten Vermutung der Hausleitung so der Fall sein wird. Im Zweifel würde man dort auch die Zeitansage anrufen, aber dazu müsste das Haustelefon an das allgemeine Telefonnetz angeschlossen werden, was aber erst möglich sein sollte, wenn das Faxgerät wieder funktioniert, um sichzustellen, dass man weiterhin den bekannten Kontakt zur Außenswelt gewährleisten kann.

Es ist also zum Glück wie beim SenFin immer alles in bester Ordnung.

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Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
« Antwort #64 am: 01.11.2024 12:25 »
Das Update von
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/be/
nach dem aktuellen Gesetzentwurf ist nun erfolgt.

Talion

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Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
« Antwort #65 am: 01.11.2024 14:33 »
Das Update von
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/be/
nach dem aktuellen Gesetzentwurf ist nun erfolgt.

Danke sehr !  :D

Den "Bestandsschutz" beim Familienzuschlag 1 würde man dann über weitere monatliche Zulagen eintragen müssen? Oder baut ihr das noch ein?

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Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
« Antwort #66 am: 01.11.2024 16:30 »
wir haben noch nicht entschieden, wie wir das einbauen. Vermutlich als manuell auswählbare Zulage (wie Amtszulagen)

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Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
« Antwort #67 am: 01.11.2024 21:35 »
wir haben die Besitzstandswahrung Familienzuschlag der Stufe 1 nun als Auswahlzulage hinzugefügt.

Nach unserer Berechnung müßte der Betrag für 2025 dann 70,92 Euro lauten. Bitte um kritische Überprüfung und Rückmeldung.

AltStrG

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Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
« Antwort #68 am: 02.11.2024 00:06 »
wir haben die Besitzstandswahrung Familienzuschlag der Stufe 1 nun als Auswahlzulage hinzugefügt.

Nach unserer Berechnung müßte der Betrag für 2025 dann 70,92 Euro lauten. Bitte um kritische Überprüfung und Rückmeldung.
+

Danke

B BE

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Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
« Antwort #69 am: 03.11.2024 12:23 »
wir haben noch nicht entschieden, wie wir das einbauen. Vermutlich als manuell auswählbare Zulage (wie Amtszulagen)

Wäre es möglich die Hauptstadtzulage ebenfalls als auswählbare Zulage hinzuzufügen?
Am besten als "Hauptstadtzulage mit Mitarbeiterticket" und "Hauptstadtzulage ohne Mitarbeiterticket".
LG

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Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
« Antwort #70 am: 03.11.2024 20:56 »
Was ist der Betrag mit Mitarbeiterticket 2023 / 24 / 25?
ohne sind es 150 Euro nach §74a BBesG üF Berlin, oder?

Tulpenzeit

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Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
« Antwort #71 am: 03.11.2024 21:40 »
Es wäre auch prima, wenn als Zulage die 15 Euro Ticketzuschuss für die Besoldungsgruppen ab A 14 noch auswählbar wären.

B BE

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Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
« Antwort #72 am: 03.11.2024 22:35 »
Was ist der Betrag mit Mitarbeiterticket 2023 / 24 / 25?
ohne sind es 150 Euro nach §74a BBesG üF Berlin, oder?

Es sind 150 € monatlich. Für das Mitarbeiter-Deutschlandticket gehen dann 46,55 € als "Zuschuss. Firmenticket D §74a" ins Gesamtbrutto (nicht aber ins Steuerbrutto), der Rest geht als "Hauptstadtzulage §74a" ins Gesamt- und Steuerbrutto ein. Dieser Rest ist natürlich abhängig vom Teilzeitfaktor.

Folgende Fehlerquellen sehe ich:
- Man kann das Firmenticket auch als Berlin-Ticket AB also ohne Deutschlandticket nehmen (anderer Preis)
- Nur wenn man das Firmenticket von Anfang an gebucht hat erhält man den Steuervorteil (Anrechnung auf das Gesamtbrutto, nicht aber auf das Steuerbrutto)
- das Ganze geht nur bis A13, danach weiß ich es nicht

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Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
« Antwort #73 am: 03.11.2024 22:43 »
Ach je! Das können wir im Rechner derzeit nicht darstellen. Alle Zulagen gehen bei uns ins Steuerbrutto.

B BE

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Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
« Antwort #74 am: 07.11.2024 20:08 »
Ich hab's beim Schreiben schon selbst befürchtet, dass das zu wild wird!

Weiß man eigentlich schon wie die Plenarsitzung heute hinsichtlich der Besoldung entschieden hat?