Autor Thema: [BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin  (Read 43578 times)

Talion

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Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
« Antwort #90 am: 29.11.2024 23:04 »
Hallo,
wenn ich das hier alles richtig verstehe und die Tabellen richtig lese, dann werde ich demnächst 150 € zurückzahlen dürfen, denn in meiner Abrechnung (und Zahlung) für November und Dezember wird bei mir jeweils der volle Familienzuschlag gutgeschrieben. Oder verstehe ich hier etwas falsch?

Ich dachte es gibt einen Bestandsschutz, für Beamte die bis Oktober Anspruch auf den Familienzuschlag hatten?

Darum geht es nicht. Soweit ich ihn verstanden habe, ging es um die Tatsache, dass der Familienzuschlag 1 zusätzlich in voller Höhe ausgezahlt wird, obwohl ihm nur die Auszahlung des Bestandsschutz-Betrags als zusätzlicher Betrag zusteht. Die ersten 75 Euro sind ja in die Erhöhung des Grundbetrags eingeflossen (übrigens auch für Unverheiratete).

Shrek24

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Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
« Antwort #91 am: 30.11.2024 10:14 »
Darum geht es nicht. Soweit ich ihn verstanden habe, ging es um die Tatsache, dass der Familienzuschlag 1 zusätzlich in voller Höhe ausgezahlt wird, obwohl ihm nur die Auszahlung des Bestandsschutz-Betrags als zusätzlicher Betrag zusteht. Die ersten 75 Euro sind ja in die Erhöhung des Grundbetrags eingeflossen (übrigens auch für Unverheiratete).
Danke - genau darum geht es.

HeuteNeu

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Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
« Antwort #92 am: 05.12.2024 18:36 »
Heute sollte doch der Entwurf in die 2. Lesung… ist aber nichts passiert oder habe ich was verpasst ?

Tivaa

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Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
« Antwort #93 am: 05.12.2024 19:20 »
Ist wieder vertagt worden: https://pardok.parlament-berlin.de/portala/vorgang/V-420341

Im Liveticker zum Plenum ist auch die Anhebung des Pensionsalters als vertagt vermerkt.

AltStrG

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Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
« Antwort #94 am: 06.12.2024 20:09 »
Mir schwant schon wieder Böses.

HeuteNeu

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Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
« Antwort #95 am: 07.12.2024 07:06 »

Talion

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Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
« Antwort #96 am: 07.12.2024 09:14 »
Mir schwant schon wieder Böses.

Und was genau soll es sein, das so böse ist, dass es Dir schwant?

speckrippchen

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Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
« Antwort #97 am: 11.12.2024 18:11 »
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1511822.php

Betrifft nicht konkret die Besoldung aber dennoch alle Berliner Beamtinnen und Beamte.

SwenTanortsch

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Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
« Antwort #98 am: 13.12.2024 08:07 »
Die Pressemitteilung bringt es in Teilen auf den Punkt:

"Die Herausforderungen des demographischen Wandels zeigen sich bereits jetzt sehr deutlich im Personalbestand der öffentlichen Verwaltung. Viele Stellen können schon heute nur noch schwer besetzt werden.
Um auch in Zukunft handlungsfähig zu bleiben und den Berlinerinnen und Berlinern den bestmöglichen Service zu bieten, verfolgt das Land Berlin das Ziel, den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber noch attraktiver zu gestalten."

Genau müsste es allerdings heißen: "Die Herausforderungen des demographischen Wandels zeigen sich bereits jetzt seit vielen Jahren sehr deutlich im Personalbestand der öffentlichen Verwaltung. Viele Stellen können schon heute nur noch schwer seit vielen Jahren nicht mehr besetzt werden. Unsere öffentliche Verwaltung säuft immer weiter ab; wir wissen aber, dass der Berliner wie auch die Berlinerin leidensfähig sind.
Um auch in Zukunft nicht noch stärker handlungsfähig zu bleiben handlungunfähig zu werden, als es die öffentliche Verwaltung in Berlin seit Jahren zunehmend geworden ist, und den Berlinerinnen und Berlinern den bestmöglichen Service das schon seit Jahr und Tag immer größer werdende und also heute weiterhin regierende Chaos in immer größer werdenden Teilen der öffentlichen Verwaltung zu bieten, verfolgt das Land Berlin das Ziel, den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber noch attraktiver weniger strukturiert zu gestalten. Unser Motto lautet: Anything Goes, indem wir Paul Feyerabends Postulat auf die soziale Wirklichkeit übertragen und beweisen wollen, dass es möglich ist, Chaos mit Chaos zu begegnen, sodass am Ende alle Menschen in Berlin glücklich und zufrieden jeden Abend Eierkuchen essen, nachdem sie zuvor wie gehabt stundenlang vor den Ämtern angestanden haben, ohne drangekommen zu sein. Deshalb lösen wir nun das Beamtenrecht noch weiter auf und nehmen mittlerweile für alle Stellen in der öffentlichen Verwaltung alle Menschen, die nicht bei Drei auf den Bäumen sind, insbesondere auf alle Posten, is doch eh egal. Eine Qualifikation ist deshalb auch nicht mehr notwendig, da das von uns angerichtete Chaos das auch nicht mehr fordert. Bitte haben sie Geduld."

Manöverkritik

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Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
« Antwort #99 am: 16.12.2024 14:21 »
In der Beschlussfassung "Anpassung der Besoldung für das Land Berlin 2024-2026..." steht bezüglich der Nachzahlung des Familienzuschlages (3 oder mehr Kinder) unter Artikel 2 §1:

"Die in § 3 festgelegten Nachzahlungen werden denjenigen beamteten Dienstkräften, Richterinnen und Richtern sowie Personen, denen ein Familienzuschlag nach den im Land Berlin geltenden besoldungsrechtlichen Vorschriften gewährt worden ist, gewährt, die sich im jeweils bezeichneten Haushaltsjahr mit einem statthaften Rechtsbehelf gegen die Höhe der gewährten Besoldung zur Wehr gesetzt haben..."

Im Referententwurf stand noch sinngemäß, dass man sich explizit gegen die Höhe des gezahlten Familienzuschlages  zur Wehr gesetzt haben muss.

Dem entnehme ich, dass der allgemeine Widerspruch gegen die Besoldung des jeweiligen Jahres ausreicht, um für die Nachzahlung anspruchsbrechtigt zu sein oder verstehe ich das falsch? Vorausgesetzt natürlich das Gesetz wird vom Abgeordnetenhaus auch so beschlossen.

SwenTanortsch

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Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
« Antwort #100 am: 16.12.2024 18:32 »
Ich würde darauf nichts geben. Denn zum einen ist, wie Du richtig feststellst, bislang noch keine entsprechende Gesetzgebung erfolgt und damit haben wir hier bislang nur Absichtserklärung vorliegen. Darüber hinaus gibt nur ein tatsächlich statthafter Rechtsbehelf die Möglichkeit zur Klage. Insofern ist weiterhin allen Beamten auch in Berlin zu raten, Widerspruch gegen die gewährte Besoldung und Alimentation als Ganze einzulegen.

Darüber hinaus kann man allen Beamten mit kinderreicher Familie nur empfehlen, weiterhin wie jedes Jahr einen zweiten Widerspruch gegen die Höhe des gewährten alimentationsrechtlichen Mehrbedarfs einzulegen; denn hier finden wir nach wie vor einen spezifischen Sonderbedarf vor, der ggf. als solcher besonders bewidersprucht werden muss. Auf irgendwelche anderen Zusagen - von wem auch immer sie kommen sollten - würde ich mich nicht verlassen. Denn wer sich auf Besoldungsgesetzgeber verlässt, die regelmäßig wissentlich und willentlich Verfassungsrecht brechen, der ist ggf. alsbald verlassen.

Arwen

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Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
« Antwort #101 am: 16.12.2024 20:53 »
Hallo Swen,
ich weiß, dass du zu der Thematik mehrfach ausführlich Stellung genommen und auf den völlig anderen Berechnungsweg zum alimentationsrechtlichen Mehrbedarf ab dem dritten Kind hingewiesen hast. Die Besoldungsgesetzgeber natürlich einen expliziten Widerspruch gegen diesen Kinderzuschlag im Familienzuschlag fordern- natürlich aus Kostengründen.
Mir stellt sich nur die Frage, dass wenn das BverfG selbst in seiner Urteilsbegründung- 2 BvL 6/17 - es als ausreichend ansieht, wenn der Höhe Besoldung widersprochen wird. Zur Besoldung gehören sämtliche Bezüge [ Grundgehalt, Sonderzuwendungen und eben die Familien- und Kinderzuschläge ], wer sollte also diesen Teil des Urteils nicht respektieren?
Vielen Dank für deine kommende Antwort.

SwenTanortsch

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Antw:[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin
« Antwort #102 am: 16.12.2024 22:26 »
Du hebst berechtigt hervor, Arwen, dass ich meine betreffenden Sichtweisen nicht nur in letzter Zeit wiederholt dargelegt und begründet habe. Entsprechend fehlen mir Zeit und Muße, das hier nun noch einmal auf Aufforderung zu tun. Wer meine Darlegungen kennt, kann sich mit ihnen auseinandersetzen; wer sie nicht kennt, kann sie an den betreffenden Stellen nachlesen und sich dann seine eigene Meinung bilden.

Wie gesagt, wer seinem Dienstherr trauen mag, soll das tun. Und wer seinen Kollegen ggf. raten möchte, seinem Dienstherrn zu trauen, soll das ebenfalls tun. Ich halte beiderlei Vorgehensweisen aus den an anderer Stelle genannten und umfassend dargelegten Gründen für nicht ratsam.

Darüber hinaus kann ich nicht erkennen - wie Du das im zweiten Absatz Deiner Darlegung ohne Nennung einer konkreten Stelle ausführst -, dass der Senat es in der von Dir genannten Entscheidungsbegründung hinsichtlich des dritten und jedes weiteren Kindes als explizit allein ausreichend angesehen hätte, dass der Höhe der Besoldung als Ganzer widersprochen werden würde, um damit gleichfalls hinreichend Widerspruch gegen jene Höhe der familienbezogenen Besoldungsbestandteile geführt zu haben, die zur Deckung des alimentationsrechtlichen Mehrbedarfs ab dem dritten und jedes weiteren Kindes gewährt worden sind. Aus welcher Randnummer willst Du diese Sicht auf die Dinge ableiten? Aus der Betrachtung der drei behandelten Fälle kommen ich zu einem anderen Schluss; denn offensichtlich ist doch eindeutig zunächst einmal genau ein solcher Leistungsantrag hinsichtlich des alimentationsrechtlichen Mehrbedarfs vom jeweiligen Widerspruchsführer gestellt worden, der am Ende jeweils hilfsweise als Feststellungsantrag gewertet worden ist, vgl.:

VG Köln, Beschl. v. 03.05.2017 - 3 K 4913/14 -, https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2017/3_K_4913_14_Beschluss_20170503.html, Rn. 5.

VG Köln, Beschl. v. 03.05.2017 - 3 K 6173/14 -, https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2017/3_K_6173_14_Beschluss_20170503.html, Rn. 5.

VG Köln, Beschl. v. 03.05.2017 - 3 K 7038/15 -, https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2017/3_K_7038_15_Beschluss_20170503.html, Rn. 5.

Ergo wäre ich Dir für eine Begründung Deiner Behauptung im zweiten Absatz Deines Beitrags verbunden.

HeuteNeu

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« Antwort #103 am: 19.12.2024 15:26 »
Gesetzesvorlage ist angenommen

Mutoshopoing

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« Antwort #104 am: 20.12.2024 13:18 »
Die weiteren 0,4 % ab Februar 2025 (sowie Januar 2026) sind aber nicht Bestandteil des Gesetzes, oder übersehe ich hier etwas? Wird das nun kommen oder nicht?