Autor Thema: Eingruppierung bei Wechsel der Stelle  (Read 3241 times)

Forumsnutzer0815

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Eingruppierung bei Wechsel der Stelle
« am: 11.12.2023 13:33 »
Hallo Zusammen,

Wie werde ich eingestuft, wenn ich meine Stelle wechsel und von einer E11/2 in eine E10 gehe? Käme ich dann in eine E10/3?

Und wie wäre es, wenn ich die Einrichtung komplett wechsel? Muss ich dann wieder unten anfangen oder werden mir die letzten 2 Jahre angerechnet und ich käme wieder in E11/2?  Und wie wäre es bei Wechsel, wenn ich runter geh in eine E10?

Dankeschön  :D

cyrix42

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Antw:Eingruppierung bei Wechsel der Stelle
« Antwort #1 am: 11.12.2023 13:39 »
Moin,

beim gleichen Arbeitgeber führt die Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe wieder in die gleiche Stufe, die man bisher schon in der höheren Entgeltgruppe erreicht hat (§17 Absatz (4) Satz 5 TV-L). Anders als bei einer Höhergruppierung ist aber explizit nicht bemerkt, dass die Stufenlaufzeit von vorn beginnt.

Bei einem anderen Arbeitgeber handelt es sich um eine Neueinstellung, sodass die Stufenzuordnung gemäß §16 Absatz (2) erfolgt, regelmäßig ohne einschlägige Berufserfahrung für die dann neu auszuübenden Tätigkeiten nur ein Anspruch auf Stufe 1 existiert. Förderliche Zeiten können anerkannt werden; dies ist aber vor Vertragsschluss zu vereinbaren, da der AG dies nur "zur Deckung des Personalbedarfs" anwenden kann.