Autor Thema: [Allg] Verbeamtung des Geldes wegen?  (Read 4702 times)

Kingrakadabra

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Antw:[Allg] Verbeamtung des Geldes wegen?
« Antwort #15 am: 12.12.2023 12:37 »
Da sieht man einmal wie unterschiedlich das ist. Ich wollte diesbezüglich sowieso hier mal einen eigenen Thread dazu erstellen, weil ich wesentlich weniger verdiene als meine angestellten Kollegen.

Ich habe im Vergleich zu meinem Kollegen ca. 400€ weniger (als kommunale unverheiratete Beamtin im gehobenen Dienst - A11 MV vs. E11 TVÖD) mit gleicher Dienstzeit und gleicher Stellenbeschreibung.

Ich würde heutzutage jedem abraten sich im gehobenen Dienst kommunal verbeamten zu lassen. Das lohnt sich nur bei der Feuerwehr wegen freier Heilfürsorge.

Die Berechnung würde mich interessieren. :)

Bastel

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Antw:[Allg] Verbeamtung des Geldes wegen?
« Antwort #16 am: 12.12.2023 12:44 »
Da sieht man einmal wie unterschiedlich das ist. Ich wollte diesbezüglich sowieso hier mal einen eigenen Thread dazu erstellen, weil ich wesentlich weniger verdiene als meine angestellten Kollegen.

Ich habe im Vergleich zu meinem Kollegen ca. 400€ weniger (als kommunale unverheiratete Beamtin im gehobenen Dienst - A11 MV vs. E11 TVÖD) mit gleicher Dienstzeit und gleicher Stellenbeschreibung.

Ich würde heutzutage jedem abraten sich im gehobenen Dienst kommunal verbeamten zu lassen. Das lohnt sich nur bei der Feuerwehr wegen freier Heilfürsorge.

Die Berechnung würde mich interessieren. :)

Mich auch.

Oder verdient man in MV als E11er ca. 3100€ netto? ;D ;D ;D

Thomber

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Antw:[Allg] Verbeamtung des Geldes wegen?
« Antwort #17 am: 12.12.2023 12:48 »
3.100 netto mit E11?   Jep, geht, klar.

AVP

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Antw:[Allg] Verbeamtung des Geldes wegen?
« Antwort #18 am: 12.12.2023 12:49 »
Da sieht man einmal wie unterschiedlich das ist. Ich wollte diesbezüglich sowieso hier mal einen eigenen Thread dazu erstellen, weil ich wesentlich weniger verdiene als meine angestellten Kollegen.

Ich habe im Vergleich zu meinem Kollegen ca. 400€ weniger (als kommunale unverheiratete Beamtin im gehobenen Dienst - A11 MV vs. E11 TVÖD) mit gleicher Dienstzeit und gleicher Stellenbeschreibung.

Ich würde heutzutage jedem abraten sich im gehobenen Dienst kommunal verbeamten zu lassen. Das lohnt sich nur bei der Feuerwehr wegen freier Heilfürsorge.

Die Berechnung würde mich interessieren. :)

Mich auch.

Oder verdient man in MV als E11er ca. 3100€ netto? ;D ;D ;D

Im TVÖD kommt man mit EG11 Stufe 3 + 1/12 Jahressonderzahlung + 200€ Inflationsausgleichsprämie + Leistungszulage in schon auf diesen Wert, und die Stufe 3 erreicht man ja auch recht zügig.

Am dem 01.03 erreicht man dies in EG11S3 dann auch knapp ohne Zulagen:  https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka-2024&g=E_11&s=3&zv=VBL&z=100&zulage=&stj=2023b&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0&kk=15.5%25

= 36150€ netto/Jahr = 3.012€ netto *41/39 (Arbeitszeit) = 3.166€ netto auf 41 Std


Organisator

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Antw:[Allg] Verbeamtung des Geldes wegen?
« Antwort #19 am: 12.12.2023 12:51 »
Ich habe im Vergleich zu meinem Kollegen ca. 400€ weniger (als kommunale unverheiratete Beamtin im gehobenen Dienst - A11 MV vs. E11 TVÖD) mit gleicher Dienstzeit und gleicher Stellenbeschreibung.

ist das so? Hast du folgendes betrachtet:

- unterschiedliche Arbeitszeiten
- unterschiedliche Sonderzahlung ("Weihnachtsgeld")
- Laufbahnprinzip (im Eingangsamt starten) vs. Eingruppierung sofort in die E11

Wie siehsts denn dann aus?

Ich will das gar nicht wissen, ehrlich gesagt. In einem ganzen Berufsleben wird das vielleicht sogar sechsstellig.  :-\

danke fürs Markieren, bin davon ausgegangen, dass der Beamte A11 mehr erhält als der Tarifbeschäftigte E 11. Da schließe ich mich meinen Nachpostern an und würde mich auch für eine Vergleichsberechnung interessieren.

Carisson

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Antw:[Allg] Verbeamtung des Geldes wegen?
« Antwort #20 am: 13.12.2023 08:26 »
In meiner Situation (Beamter, verheiratet, 2 Kinder) habe ich rd. 700,-€ netto mehr gegenüber der vergleichbaren tariflichen Beschäftigung (sieht erstmal viel aus).

Unter Berücksichtigung der PKV-Beiträge, einer Anpassung der Arbeitszeit und dem anteiligen Weihnachtsgeld schmilzt dieser "Mehr-Betrag" jedoch auf rd. 70,- € netto im Monat.

Wäre ich jedoch unverheiratet und kinderlos läge ich (ebenfalls unter Berücksichtigung der v. g. Anpassungsfaktoren) mit vergleichbarer tariflicher Beschäftigung vorn mit monatlich rd. 170,- € netto mehr.

Es kommt also - wie immer - auf den Einzelfall an.

(Bei einer Beschäftigung nach "besserem" TVöD, nicht TV-L oder Zuschlägen zur PKV oder Kind Nr. 3 oder oder oder können sich natürlich auch Änderungen in die eine oder andere Richtung ergeben)

doro

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Antw:[Allg] Verbeamtung des Geldes wegen?
« Antwort #21 am: 13.12.2023 14:37 »
@Kingrakadabra
@Bastel
@Organisator

Also ich will dieses Thema hier nicht übernehmen, aber ich höre die Skepsis heraus, deshalb ganz knapp:

A11 MV Stufe 7
ca. 3.300€ - PKV 361€ (reine Beihilfe 50%)
= 2.939 € Netto

Angestellter TVÖD Stufe 6
ca. 3.300 € Netto

Differenz -361 €


Mit Weihnachtsgeld/Jahressonderzahlung usw.

A11 - Weihnachtsgeld
ca. 900 € Netto
= ca. 75 € monatlich


E11 Jahrssonderzahlung Ost
ca. 2880 € Brutto (also 8443 im November)
ca. 1550 € Netto mehr im November
= ca. 130 € monatlich

Bei uns gibt es für Angestellte auch Leistungsentgelte, die wirklich jeder zugesprochen bekommt. Sind soweit ich das weiß 1% des Bruttojahresgehaltes und liegen bei meinem Kollegen bei ca.
300 € Netto
= ca. 25 € monatlich


machen somit:

Beamter ca. 3015 € Netto
Angestellter ca. 3455 Netto

Differenz -440 € monatlich / -5280 € jährlich



Dass ich als Beamtin 40 Stunden arbeite (im Gegensatz zu meinen angestellten Kollegen), vernachlässige ich hier einmal.

P.S. Stufe 6 TVÖD weil wir in Stufe 2 eingestellt wurden, A11 Stufe 7 wegen Eingangsamt A10 Stufe 2 und 14 Jahre Dienstzeit

Organisator

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Antw:[Allg] Verbeamtung des Geldes wegen?
« Antwort #22 am: 13.12.2023 15:47 »
@Kingrakadabra
@Bastel
@Organisator

Also ich will dieses Thema hier nicht übernehmen, aber ich höre die Skepsis heraus, deshalb ganz knapp:

A11 MV Stufe 7
ca. 3.300€ - PKV 361€ (reine Beihilfe 50%)
= 2.939 € Netto

Angestellter TVÖD Stufe 6
ca. 3.300 € Netto

Differenz -361 €


Mit Weihnachtsgeld/Jahressonderzahlung usw.

A11 - Weihnachtsgeld
ca. 900 € Netto
= ca. 75 € monatlich


E11 Jahrssonderzahlung Ost
ca. 2880 € Brutto (also 8443 im November)
ca. 1550 € Netto mehr im November
= ca. 130 € monatlich

Bei uns gibt es für Angestellte auch Leistungsentgelte, die wirklich jeder zugesprochen bekommt. Sind soweit ich das weiß 1% des Bruttojahresgehaltes und liegen bei meinem Kollegen bei ca.
300 € Netto
= ca. 25 € monatlich


machen somit:

Beamter ca. 3015 € Netto
Angestellter ca. 3455 Netto

Differenz -440 € monatlich / -5280 € jährlich



Dass ich als Beamtin 40 Stunden arbeite (im Gegensatz zu meinen angestellten Kollegen), vernachlässige ich hier einmal.

P.S. Stufe 6 TVÖD weil wir in Stufe 2 eingestellt wurden, A11 Stufe 7 wegen Eingangsamt A10 Stufe 2 und 14 Jahre Dienstzeit

Danke für die Aufklärung! Ich ging bisher davon aus, dass es eher andersrum ist. Wieder was gelernt.
und für den TE der Hinweis, genau zu schauen, ob es des Geldes wegen tatsächlich was bringt...

Rolasend

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Antw:[Allg] Verbeamtung des Geldes wegen?
« Antwort #23 am: 30.12.2023 18:36 »
ich (m37 / ledig / ein Kind (zweites in Planung)) habe die Möglichkeit mich verbeamten zu lassen.
Aktuell bin ich in einem Landesministerium (BB) als Referent in der IT mit einer E13 in Stufe 4 (04/2026 nächste Erhöhung) tätig.
Eine ähnliche Frage hatte ich vor ca. 15 Jahren auch zu lösen. Von E13Ü nach A13. Die Antwort war für mich damals ganz klar ja, da mehr Geld netto hängenblieb. Der Vorsprung liegt aktuell bei etwa 550 EUR monatlich für mich, die PKV ist schon bezahlt. Gerade bin ich befördert worden, da sind es 350 EUR mehr. Das gibt es bei Angestellten nicht.

Zur PKV: PKV-Möglichkeiten oder GKV sollte man vorab klären, am besten mit einem unabhängigen Vermittler. Mein Vermittler schreibt z.B. in seinem Blog viele Hinweise zur PKV, schätzt dort Tarife ein, beschreibt seine Erfahrungen mit Versicherern usw. Eventuell hilft auch die Öffnungsaktion der PKV bei der Verbeamtung, einen guten Tarif zu erhalten. Die Chance sollte man nicht durch unachtsame Aktionen vergeben. Mit Geburt meiner Kinder hat sich finanziell nichts in der PKV geändert. Was ich in meiner PKV dank des höheren Beihilfesatzes einspare, bezahle ich als PKV-Beitrag der Kinder. Achtung: wenn ein vorhandenes Kind auch PKV-versichert werden muss, kann es auch hier Probleme geben. Nur Neugeborene müssen den gleichen Schutz wie der Versicherte erhalten.

Vor einiger Zeit gab es die Schlagzeilen zu einem A13-Beamten und Regress-Forderungen gegen den Bürgermeister. Da war von 120000 EUR/Jahr Gesamtkosten die Rede, die der Beamte die Gemeinde in RP kostet. Da kommt man schwerlich mit E13-Brutto und AG-Anteilen als Gesamtkosten für einen Angestellten ran. Der Aufpreis für den Beamten bleibt z.T. auch bei diesem hängen.

Aus meiner Sicht spricht geldmäßig nichts gegen eine Verbeamtung E13->A13. Rechnen und prüfen sollte man trotzdem. Ob die Verbeamtung weitere Probleme macht, war nicht Gegenstand der Frage.

Saxum

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Antw:[Allg] Verbeamtung des Geldes wegen?
« Antwort #24 am: 31.12.2023 18:23 »

[....]Achtung: wenn ein vorhandenes Kind auch PKV-versichert werden muss, kann es auch hier Probleme geben. Nur Neugeborene müssen den gleichen Schutz wie der Versicherte erhalten. [....]

Hierzu eine Anmerkung meinerseits, die Öffnungsaktion bezieht sich auch auf bestehende (Adoptiv-) Kinder sowie Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner*innen. Diese müssen auch innerhalb der "6-Monats-Frist" ab dem erstmaligen Bestehen des Anspruchs als "berücksichtigungsfähige Angehörige" die Option ziehen. wenn nötig. Die Öffnungsaktion ist natürlich nur erforderlich, sofern bei denen erhebliche Vorerkrankungen bestehen. Wenn keine solche vorhanden sind, wäre der reguläre Aufnahmeweg natürlich zu bevorzugen.

Siehe hierzu Abschnitt I. Nr. 2 Buchstabe d) Broschüre zur PKV Öffnungsaktion.

Die Kindernachversicherung bei Neugeborenen wird hier auch erwähnt. Ansonsten empfiehlt es sich mEn immer eine Anwartschaft zu sichern, gegebenenfalls auch über die Öffnungsaktion nach II. Nr. 2 Abs. 3 Broschüre zur PKV Öffnungsaktion.