Hallo zusammen,
ich habe die Möglichkeit im August eine Anwartschaft bei der Berufsfeuerwehr zu beginnen.
Natürlich spielt das Einkommen hier auch eine Rolle, um den Wechsel aus einem aktuellen Angestelltenverhältnis zu tätigen.
Die Zuständige Kommune teilte mir jedenfalls schon einmal mit, dass ich Anspruch auf Familienzuschlag hätte.
Bei dem Familienzuschlag Kind würden 3 Kinder berücksichtigt (2.wohnen bei mir, das 3. Ist alles 14 Tage hier und ich zahle Unterhalt).
Ebenso würde mir als Geschiedener der Familienzuschlag Ehegatten gewährt werden.
Soweit so gut!
Nun habe ich erfahren, dass ich evtl auch Anspruch auf Familienzuschlag Kind für die Kinder meiner Partnerin hätte, da diese in unserem gemeinsamen Haushalt leben.
Ist das wirklich der Fall? Wir sind nicht verheiratet.

Gibt es einen zuverlässigen Online Rechner, der auch den Anwärteraonderzuschlag berücksichtigt?
Fragen über Fragen.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen, damit ich nicht wieder den armen Herren der zuständigen Kommune verwirren muss 🙈