Wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen, kann Teilzeitbeschäftigung auf Antrag auch in der Weise bewilligt werden, dass während eines Teils des Bewilligungszeitraumes die Arbeitszeit bis zur regelmäßigen Arbeitszeit erhöht und diese Arbeitszeiterhöhung während des unmittelbar daran anschließenden Teils des Bewilligungszeitraumes durch eine entsprechende Ermäßigung der Arbeitszeit oder durch eine ununterbrochene Freistellung vom Dienst ausgeglichen wird.
Der gesamte Bewilligungszeitraum darf höchstens sieben Jahre betragen.
Das bedeutet, dass man in der Ansparphase immer zwingend 100 % arbeiten muss (80 % in der Ansparphase geht nicht), um dann in der Freistellungsphase gar nicht zu arbeiten.
Bei maximal sieben Jahren wären es also maximal 3,5 Jahre Vollzeit und danach 3,5 Jahre Freizeitphase möglich.
MOMENT!
"BIS zur regelmäßigen Arbeitszeit" bedeutet, es ist auch weniger als Vollzeitbeschäftigung möglich.
Ich bin im Personalbereich für Lehrkräfte tätig und mir liegen häufig solche Anträge auf ein mittlerweile sog. Blockmodell (vormals Sabbatical/Jahresfreistellung) vor.
Es darf auch in Teilzeitbeschäftigung angespart werden, d.h. dadurch reduziert sich nochmals der entsprechend übrigbleibende Teil des Gehaltes bzw. der Besoldung.
Es gibt jedoch einen entscheidenden Unterschied bei den persönlichen Voraussetzungen:
Bei Geltung des § 64 ist nahezu alles möglich, bei § 63 dürfen jedoch die durchschnittlichen Bezüge nicht unterhälftig ausfallen.
Rechtsgrundlagen können bei Bedarf nachgeliefert werden (u.a. Erlass des Schulninisteriums, welcher nicht anders als im Innenministerium gefasst sein dürfte).
Alte starre Regelung (auf Jahre gemünzt):
2/3, 3/4, 4/5, 5/6, 6/7
Neuregelung:
Freistellung darf nicht länger als Arbeitsphase sein
Mindestens 1 Jahr
Maximal 7 Jahre
(Mindest-Phasenlänge ein Halbjahr, zumindest im Schulbereich)
Anwendungsbeispiele:
• 50/50 (bspw. Halbjahr - Halbjahr, ein Jahr - ein Jahr, 3.5 Jahre - 3.5 Jahre, evtl. auch 2 Monate - 2 Monate)
• sämtliche alten Modelle
• alte Modelle mit bspw. lediglich halb-, anderthalb- oder zweieinhlbjährlicher Freistellungsphase
• bspw. 3/5-Modell (2 Jahre Freistellung)
• etc. pp.
Viel Erfolg!!