Autor Thema: Ausbildung beim Ordnungsamt - Laufendes Ermittlungsverfahren  (Read 862 times)

Jorgo2305

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"Sehr geehrte Forenmitglieder,

ich stehe vor einer wichtigen Entscheidung und möchte gerne eure Einschätzung dazu hören. Vor Kurzem habe ich eine Stelle beim Ordnungsamt im Beamtenverhältnis angeboten bekommen. Allerdings läuft gegen mich zurzeit ein laufendes Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung. Die Tat ist während meiner Arbeit als Sicherheitskraft passiert und ich bin überzeugt, dass mein Handeln in dieser Situation rechtens war, da ich in Notwehr gehandelt habe.

Ich habe das laufende Ermittlungsverfahren in den erforderlichen Unterlagen angegeben. Nun frage ich mich jedoch, ob dies meine Chancen auf die Stelle beeinträchtigen könnte. Gibt es die Möglichkeit, dass das Ordnungsamt mich aufgrund dieses Vorfalls ablehnt, auch wenn das Verfahren früher oder später eingestellt wird? Oder habe ich trotz des laufenden Ermittlungsverfahrens noch eine realistische Chance, die Stelle zu bekommen?

Ich danke euch im Voraus für eure Einschätzungen und Ratschläge.

NoRhWe

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Ein Ermittlungsverfahren sollte die Einstellung nicht verhindern, zumal wir alle die Personalnot spüren. Außerdem gilt von Gesetz wegen immer noch die Unschuldsvermutung. Die Probezeit wird aber sicher genau hingeschaut.

Gewerbeaufsichtbeamter

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Beim Ordnungsamt kannst du dich eh, je nach Tätigkeit welche du ausführst, auf einige Ermittlungsverfahren über die Zeit freuen :)

Casa

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Grundsätzlich ist das Strafverfahren geeignet die Einstellung zu gefährden. Mich stört hier der Vorwurf der gefährlichen KV, statt einfacher KV. Es müsste ein Werkzeug oder eine Waffe verwandt worden sein, was unüblich ist (außer ggf. bei Schuhen, die tragen wir nun alle). Andererseits kommt es regelmäßig vor, dass Sicherheitskräfte angezeigt werden.

Ich gehe davon aus, dass die Einstellung erfolgt. Schließlich kann ein Beamter auf Probe entlassen werden, wenn er wegen einer Straftat verurteilt wird.
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