Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen  (Read 176292 times)

Johnsmith

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #105 am: 23.12.2023 16:53 »
Natürlich ist das nichts Neues, aber das Delta wird immer größer.

Ich bin einer der Idealisten - und habe den Gedanken der Entlassung dennoch immer öfter.

Und was die Pension angeht: Die sollte man im von mir genannten Fall selbstverständlich nicht mit der gesetzlichen Rente vergleichen sondern der anwaltlichen Versorgung bzw. der Betriebsrenten großer Unternehmen.


websgeisti

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #106 am: 23.12.2023 16:59 »
Es gibt Unternehmen die mehr zahlen, es gibt aber auch welche die weniger oder gleich viel zahlen. Muss jeder für sich selbst entscheiden. Finde aber der sichere Job und die „Absicherung im Alter“ deutlich wichtiger. Daher kann ich es verschmerzen, dass man woanders mehr verdienen „kann“.

Descartes

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #107 am: 23.12.2023 18:09 »
Denken denn wohl bitte alle Kolleginnen und Kollegen an die Abgabe der Widersprüche gegen ihre momentane Besoldung bei ihrem Dienstherren zum Jahresende?! Musterwidersprüche sind bei eurer Gewerkschaft erhältlich....ein frohes Weihnachtsfest allen Kolleginnen und Kollegen!!

Bauernopfer

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #108 am: 23.12.2023 18:50 »
...ich habe hier auch immer den Eindruck, dass gefühlt über 90% der Beamten am Hungertuch nagen bzw. das Geld einer künftigen Besoldungserhöhung schon längst ausgegeben haben... 8) ;D

Das kann ich für mich selbst bestätigen. Mein Netto in A13 Stufe 7 ist auch nicht viel mehr als eine Bürgergeldfamilie mit 2 Kindern in Düsseldorf insgesamt monatlich kassieren würde. Die Inflationsprämie habe ich schon längst vorab in Bitcoin investiert, um mich nicht weiter nur auf den illegalen Sold zu verlassen.


Von einem Beamten mit einer Besoldung A 13 würde ich schon eine differenziertere Betrachtung erwarten…. Insbesondere sollte man sich mal mit der Angemessenheit von Wohnung und Miete auseinandersetzen… wer ca. 5.000  € netto hat kann sich doch nicht mit Bürgergeldempfängern, die bei angemessener Miete, 3.000 € erhalten vergleichen…..
Warum soll es nicht erlaubt sein, einen Vergleich anzustellen? Einen Blick über den eigenen Tellerrand hinaus zu werfen täte vielen in unserem Lande gut.

Einfach einen Antrag auf Entlassung stellen und schon können Sie einer anderen Aufgabe nachgehen… oder Bürgergeld beanspruchen….
Weder noch. Warum auch. Habe ich geschrieben, dass ich unzufrieden bin?  Das schließt das oben geschriebene aber nicht aus. Teilnahmslosigkeit und Gleichgültigkeit sind für mich keine erstrebenswerten Eigenschaften. "Plenus venter non studet libenter"  ;)

lotsch

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #109 am: 23.12.2023 19:04 »
...ich habe hier auch immer den Eindruck, dass gefühlt über 90% der Beamten am Hungertuch nagen bzw. das Geld einer künftigen Besoldungserhöhung schon längst ausgegeben haben... 8) ;D

Das kann ich für mich selbst bestätigen. Mein Netto in A13 Stufe 7 ist auch nicht viel mehr als eine Bürgergeldfamilie mit 2 Kindern in Düsseldorf insgesamt monatlich kassieren würde. Die Inflationsprämie habe ich schon längst vorab in Bitcoin investiert, um mich nicht weiter nur auf den illegalen Sold zu verlassen.


Von einem Beamten mit einer Besoldung A 13 würde ich schon eine differenziertere Betrachtung erwarten…. Insbesondere sollte man sich mal mit der Angemessenheit von Wohnung und Miete auseinandersetzen… wer ca. 5.000  € netto hat kann sich doch nicht mit Bürgergeldempfängern, die bei angemessener Miete, 3.000 € erhalten vergleichen…..
Warum soll es nicht erlaubt sein, einen Vergleich anzustellen? Einen Blick über den eigenen Tellerrand hinaus zu werfen täte vielen in unserem Lande gut.

Einfach einen Antrag auf Entlassung stellen und schon können Sie einer anderen Aufgabe nachgehen… oder Bürgergeld beanspruchen….
Weder noch. Warum auch. Habe ich geschrieben, dass ich unzufrieden bin?  Das schließt das oben geschriebene aber nicht aus. Teilnahmslosigkeit und Gleichgültigkeit sind für mich keine erstrebenswerten Eigenschaften. "Plenus venter non studet libenter"  ;)

Oder wie Dante Alighieri sagte: Die dunkelsten Plätze der Hölle sind reserviert, für diejenigen, die sich in Zeiten einer moralischen Krise heraushalten wollen.

Knucki

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Adler

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #111 am: 03.01.2024 15:14 »
Womit dann auch die Frage mit der Elternzeit weiter vorne beantwortet ist. Auf jeden Fall die Abrechnung prüfen, wenn ich mich richtig erinnere, hat beim TVöD unser Abrechnungsprogramm die Beschäftigen, die trotz Elternzeit berechtigt waren, nicht automatisch erkannt.

NvB

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #112 am: 03.01.2024 16:56 »
Hat eigentlich schon wer Infos, ob mit der Bürgergelderhöhung etc. die Familienzuschläge zeitnah angepasst werden? Ich meine Widerspruch einlegen ist ja schon ein automatismus. Aber wenn da wieder nichts passieren sollte, insbesonde im Hinblick auf das 3. Kind. Sind wir doch auch bei dieser Regelung wieder in der Verfassungswidirgkeit.

Floki

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« Antwort #113 am: 03.01.2024 17:34 »
Wir haben die verfassungswidrigkeit, insbesondere im Hinblick auf die Zuschläge, nie verlassen. Ohne weiteres Urteil wird da nichts mehr kommen. Auch weil die Gewerkschaften, ausgenommen der DRB, keinen Plan von der Thematik haben.

NvB

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #114 am: 03.01.2024 19:32 »
Wir haben die verfassungswidrigkeit, insbesondere im Hinblick auf die Zuschläge, nie verlassen. Ohne weiteres Urteil wird da nichts mehr kommen. Auch weil die Gewerkschaften, ausgenommen der DRB, keinen Plan von der Thematik haben.

Das ist mir ja durchaus bewusst. Mir geht es jetzt aber im konkreten Fall um die Kinderregelung, die der Gesetzgeber ja meint, durch die abnormal hohen Zuschläge "geheilt" zu haben.  Die jetzt aber mit den neuen Erhöhungen gar nicht mehr im Einklang stehen. Sozusagen eine Verfassungswidrigkeit in der Verfassungswidrigkeit (so Inception-mäßig :-)).

Floki

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #115 am: 04.01.2024 06:44 »
Ich gehe davon aus, dass ohne weiteren Denkanstoß aus Karlsruhe in der nächsten Zeit nichts mehr passieren wird. Zwar wurde angesprochen, dass wegen der Bürgergelderhöhung auch die Alimentation zu prüfen wäre, aber nach der ÜBernahme der Tarifergebnisse, kann sich jeder denken, wie eine Prüfung ausgehen würde, falls diese überhaupt stattfindet.

Hejo1909

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #116 am: 04.01.2024 07:29 »
Womit dann auch die Frage mit der Elternzeit weiter vorne beantwortet ist. Auf jeden Fall die Abrechnung prüfen, wenn ich mich richtig erinnere, hat beim TVöD unser Abrechnungsprogramm die Beschäftigen, die trotz Elternzeit berechtigt waren, nicht automatisch erkannt.

Ich lese das auch so, dass in unserem Fall doch Anspruch für 2023 besteht, da im Monat August 2023 noch Anspruch auf Besoldung bestand. Nur die Monate ab 01.01.2024 dann eben aufgrund der geltenden EZ nicht, da hier auf den jeweiligen Montag Bezug genommen wird.

Knucki

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #117 am: 05.01.2024 06:42 »
der LKT hat um Stellungnahme zu dem geplanten Gesetzentwurf gebeten. Hierbei ist auffällig, dass davon gesprochen wird, dass die Zahlung von 120 EUR ab Januar erst im Mai ausgezahlt werden soll. Hat das jemand von euch auch so vernommen?

Rheini

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« Antwort #118 am: 05.01.2024 07:36 »
der LKT hat um Stellungnahme zu dem geplanten Gesetzentwurf gebeten. Hierbei ist auffällig, dass davon gesprochen wird, dass die Zahlung von 120 EUR ab Januar erst im Mai ausgezahlt werden soll. Hat das jemand von euch auch so vernommen?

Dies steht auf der Seite vom LBV NRW:" Die einmalige Sonderzahlung erfolgt Ende Januar 2024, die monatlichen Zahlungen (120 € / 50 €) werden rückwirkend ab Ende April geleistet."

Blitzbirne

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #119 am: 05.01.2024 08:17 »
Stand jetzt wird das LBV NRW als "Abschlag/Vorschuss" mit den Feb.-Bezügen die 1.800 € (im Regelfall) auszahlen. Die 120€ ab Jan-Apr werden mit den Mai-Bezügen nachgezahlt. Ab Mai dann auch fortlaufend die 120€.
Inwieweit es einen Erlass o.ä. im Hinblick auf die Zahlungen bei den Kommunen geben wird, steht wohl noch nicht fest.
Am 30.01. soll das Gesetz in den Landtag eingebracht werden. Warten die Kommunen auf eine Rechtsgrundlage, wird es wohl sogar für die März-Bezüge eng...