"Nordrhein-Westfalen setzt den Tarifabschluss für seine Tarifbeschäftigten und die Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten mit hohem Tempo um. Sie alle werden die von den Tarifparteien im Dezember vereinbarte Einmalzahlung in Höhe von 1800 Euro Ende Januar auf ihrem Konto haben. Versorgungsempfängerinnen und -empfänger erhalten die Einmalzahlung in Abhängigkeit zu ihrem maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatz. Für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Studierende, Anwärterinnen und Anwärter sowie Unterhaltsbeihilfeempfängerinnen und -empfänger beträgt die Einmalzahlung 1000 Euro.
„Unser Landesamt für Besoldung und Versorgung hat sich hervorragend auf die Ausführung einer Einmalzahlung vorbereitet und den entsprechenden Programmiervorgang frühzeitig begonnen“, erklärt Minister der Finanzen, Dr. Marcus Optendrenk. „Gepaart mit unserer raschen Entscheidung, das Tarifergebnis 1:1 auf Beamtinnen und Beamte zu übertragen, ermöglicht uns diese Vorarbeit eine Auszahlung schon im Januar. Damit ist Nordrhein-Westfalen bei der praktischen Umsetzung des Abschlusses im Ländervergleich ganz vorn dabei.“
Im Beamtenbereich erfordert die Implementierung ein Gesetzgebungsverfahren. Das Gesetz über die Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise in den Jahren 2023 und 2024 soll nach Abschluss der Verbändeanhörung planmäßig am 30. Januar final vom Kabinett beschlossen werden und dann zur parlamentarischen Beratung in den Landtag gehen. Minister Dr. Optendrenk: „Wir ziehen die Einmalzahlung als Abschlagszahlung vor – schneller geht es wirklich nicht.“
Auch die technische Vorbereitung für die Auszahlung der monatlichen steuerfreien Sonderzahlungen in Höhe von 120 Euro (50 Euro für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Studierende, Anwärterinnen und Anwärter sowie Unterhaltsbeihilfeempfängerinnen und -empfänger; anteilige Gewährung an Versorgungsempfängerinnen und -empfänger) läuft derzeit bereits auf Hochtouren. Auch hier erhalten die rund 740.000 Berechtigten das Geld zum gleichen Zeitpunkt: Die Zahlungen für Januar bis April werden gesammelt Ende April überwiesen, von da an bis einschließlich Oktober monatlich. Um die Einmalzahlung schnellstmöglich auf den Weg zu bringen, wird diese außerhalb des regulären Bezügeabrechnungsverfahrens erfolgen. Die auf den Zeitraum Januar bis Oktober 2024 entfallenden weiteren monatlichen Sonderzahlungen sollen hingegen mit den regulären Bezügen abgewickelt werden, da eine gesonderte technische Umsetzung auch für diese Zahlungen in der Kürze der Zeit technisch nicht möglich gewesen wäre."