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Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
Floki:
Ich habe den Entwurf gelesen und die FAQ vom LBV. Habe nichts zu deiner Selbstvertretungsregelung gefunden. Kannst du das bitte einmal zitieren vielleicht ?
pinky:
--- Zitat von: nevarro am 26.01.2024 15:36 ---@Bauernopfer: Ich würde einfach mal den Gesetzesentwurf zu der Sonderzahlung lesen. Ich reklamiere:
Elternzeit und keine Selbstvertretung = 1.800€ und Elternzeit mit Selbstvertretung = reduzierter Betrag.
Man sollte sich informieren, bevor man einfach irgendwas schreibt.
--- End quote ---
Das ist so nicht der Fall. Richtig ist (laut FAQ des LBV): Bei Elternzeit mit 0 Stunden* gibt es 0 € Sonderzahlung.
--- Zitat von: Floki am 26.01.2024 15:52 ---Ich habe den Entwurf gelesen und die FAQ vom LBV. Habe nichts zu deiner Selbstvertretungsregelung gefunden. Kannst du das bitte einmal zitieren vielleicht ?
--- End quote ---
"Selbstvertretung" ist ein umgangssprachlicher Begriff. Formal handelt es sich um Teilzeitbeschäftigung während der Beurlaubung. Fällt also unter den Begriff Teilzeit in den FAQ beim LBV: Die Sonderzahlung wird proportional nach Teilzeitumfang* gewährt.
Beides (0 Stunden in voller Beurlaubung, > 0 Stunden in Teilzeit) ist also proportional und Teilzeit hier nicht, zumindest nicht so wie oben insinuiert, benachteiligt.
* Die Ermittlung des Umfangs richtet sich in beiden Fällen laut FAQ nach der ziemlich gleichlautenden dort beschriebenen Stichtagsregelung.
Quelle: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/faq-zu-den-sonderzahlungen-zur-abmilderung-der-gestiegenen-verbraucherpreise-fur-beamtinnen-und
nevarro:
@pinky: Ich bin erst seit Mitte November in Elternzeit. Davor habe ich mit voller Stelle gearbeitet.
Was meiner Meinung nach nicht sein kann ist, dass ich 1.800€ bekommen hätte, würde ich mich nicht selbst vertreten (s. Anspruchvoraussetzungen vom 01.08.-08.12) ggü. meiner Selbstvertretung während der Elternzeit mit bloß dem entsprechenden Anteil.
pinky:
@nevarro:
Das ist in der Tat eine ungünstige Konstellation. Da kann ich dich menschlich verstehen. Ob du allerdings rechtlich eine Chance hast, vermag ich nicht zu beurteilen.
Besser erschiene mir auch, wenn man für die 2023-er-Pauschale auf den durchschnittlichen Beschäftigungsumfang des jeweiligen Beschäftigten zwischn dem 1.1. und 31.12. abgestellt hätt - so in der Art ist ja schließlich auch für die Einzel-Monat-Pauschalen 2024 vorgesehen, wenn sich der Beschäftigungsumfang innerhalb eines Monats ändert. Schade, dass man das nicht gemacht hat. Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen!
Descartes:
Nicht da! Privater Träger! Ich habe da so eine Theorie: Niedrige Zinsen:da; Hohe Zinsen: nicht da. Bei den Summen kömmt da ein erklecklich Häufchen zusammen....Falls meine These widerlegt wird, melde ich mich!
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