Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von NWB, 12.12.2023 09:27

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Olive86

Guten Morgen allerseits,

ich hab hier auch noch mal eine Frage in die Runde.
Gemäß FAQ auf der Seite des LBV NRW sollte ich doch nach meinem Wechsel vom Land zum Bund zum 01.11.2023 zumindest anteilig vom 01.08.23 - 01.11.23 einen Teil der Prämie bekommen, oder nicht? Zumindest habe ich das so verstanden.

"Soweit am Stichtag 09.12.2023 kein Anspruch auf Dienst-/Anwärterbezüge oder Unterhaltsbeihilfen bestand, kann dennoch die einmalige Sonderzahlung zustehen, und zwar dann, wenn in einem vorherigen Zeitraum Bezüge gezahlt wurden. Maßgebend sind in diesem Fall die Verhältnisse desjenigen Tages, an dem die anspruchsberechtigte Person im Zeitraum vom 01.08.2023 bis 08.12.2023 zuletzt einen solchen Anspruch hatte."
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/faq-zu-den-sonderzahlungen-zur-abmilderung-der-gestiegenen-verbraucherpreise-fur-beamtinnen-und#:~:text=Soweit%20am%20Stichtag,solchen%20Anspruch%20hatte.



Floki

Bei mir landet die Verlinkung direkt bei Frage 36. Das ist anscheinend bei Dir anders, sonst wäre deine Nachfrage ausgesprochen seltsam.

Adler

Zitat von: Floki in 29.01.2024 14:41
Bei mir landet die Verlinkung direkt bei Frage 36. Das ist anscheinend bei Dir anders, sonst wäre deine Nachfrage ausgesprochen seltsam.
Bei mir landet der Link auf dem Kopf des Plenarprotokols der 54 Sitzung vom 24. 01.2024
Da sind aber keine Fragen

Floki

Dann musst Du zu Punkt 10 der Plenarsitzung, dass ist die Fragestunde. Hier geht es in der Frage 36 um die Widersprüche zur Besoldung, Ruhestellung und die amtsangemessene Alimentation.

guzmaro

Wir bekommen jetzt im Anfang Februar die 1800€ + 240€ Prämie
und ab Anfang März dann die 120€.

Bin positiv überrascht
:D

Adler

Eine Bitte:
Bei den Wasserstandsmeldungen zur Auszahlung angeben, ob Land oder Kommune, da die unterschiedliche technische Voraussetzungen haben. Das Land hat eine eigene IT, die das wohl selbst implememtiert hat, die Kommunen sind i.d.R. auf (diverse) Softwareanbieter angewiesen.

guzmaro

Zitat von: Adler in 30.01.2024 10:10
Eine Bitte:
Bei den Wasserstandsmeldungen zur Auszahlung angeben, ob Land oder Kommune, da die unterschiedliche technische Voraussetzungen haben. Das Land hat eine eigene IT, die das wohl selbst implememtiert hat, die Kommunen sind i.d.R. auf (diverse) Softwareanbieter angewiesen.

Landkreis in NRW

Sunflower51236

Bei uns (Landkreis in NRW) hat die Personalverwaltung mitgeteilt:
"Unsere aktuelle Planung sieht vor, die Sonderzahlung für 2023 mit der März-Besoldung zu gewährleisten. Die laufenden Zahlungen für 2024 werden wir ebenfalls zeitnah umsetzen, allerdings frühestens mit der April-Besoldung."

Riconr1


Sunflower51236

Zitat von: Riconr1 in 30.01.2024 15:45
Hängt Ihr wie wir am KRZ Lemgo?

Nein, bei uns nutzt die Personalverwaltung eine HR-Software einer Fremdfirma, es besteht keine Verbindung zu einem KRZ.

gerzeb

Bei unserer Kommune werden die 1800 € mit der Besoldung für Februar gezahlt. Die Zahlung der monatlichen Sonderzahlung erfolgt nach Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung...

marcel22

Nach Thüringen heute, sind es mittlerweile schon drei Bundesländer, die das Tarifabkommen schlechter auf ihre Beamten übertragen.

Was meint ihr wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass NRW es genauso macht oder sieht es bei uns eher positiver aus, dass die es 1 zu 1 auf die Beamten übertragen?

Rheini

Zitat von: marcel22 in 31.01.2024 12:39
Nach Thüringen heute, sind es mittlerweile schon drei Bundesländer, die das Tarifabkommen schlechter auf ihre Beamten übertragen.

Was meint ihr wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass NRW es genauso macht oder sieht es bei uns eher positiver aus, dass die es 1 zu 1 auf die Beamten übertragen?

Meinst Du das vom 12.12.2023?

https://www.land.nrw/pressemitteilung/tarifverhandlungen-fuer-den-oeffentlichen-dienst-der-laender-tarifergebnis-wird