Wenn ich es richtig verstehe, dann sieht der Geseztesentwurf folgendes vor:
Rückwirkend zum 01.01.2024
- Weitgehende Reduzierung der Familienzuschläge ab Stufe 4 (je nach Mietstufe unterschiedlich stark)
- Für alle, die bereits den nicht reduzierten Familienzuschlag erhalten haben, eine Ausgleichszahlung entsprechend des Unterschiedbetrags zwischen dem Familienzuschlag am 31.12.2023 und dem reduzierten Familienzuschlag ab 01.01.2024 (Die Ausgleichzahung wird mit jeder gesetzlichen Erhöhung des reduzierten Familienzuschlags um den entsprechenden Erhöhungsbetrag reduziert.)
Hinweis: Bei mir (Mietstufe III), muss der Familienzuschlag nach der aktuellen Besoldungsrunde noch um weitere ca. 5 Prozent erhöht werden, bis die Ausgleichszahlung aufgebraucht ist und hier wieder eine echte Erhöhung des Familienzuschlags insgesamt stattfinden wird.
Zum 01.11.2024
- Erhöhung der Grundbesoldung um 200 Euro
- Amtszulage, Strukturzulage und Stellenzulage (§56 Nummer 3) um 4,76 Prozent
- Anwärtergrundbeträge um 100 Euro
Zum 01.02.2025
- Erhöhung der Grundbesoldung um 5,5 Prozent
- Erhöhung der Zuschläge um 5,5 Prozent (Familienzuschlag, Amtszulage, Strukturzulagen, Stellenzulage, ...)
- Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 50 Euro