Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen  (Read 88024 times)

LehrerInNRW

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #315 am: 01.05.2024 09:32 »
Wenn ich das richtig verstanden habe sinkt mein Familienzuschlag in Stufe II von derzeit 2233€ 2086€. Dank Ausgleichsbetrag passiert erstmal nix.

Das dauert dann ja "nur" 2 Tarifrunden bis das wieder zu wachsen beginnt. Ich untersage das meinen Kindern bis dahin auch  ;D

JayBrak

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #316 am: 01.05.2024 09:47 »
Wenn ich es richtig verstehe, dann sieht der Geseztesentwurf folgendes vor:

Rückwirkend zum 01.01.2024
     - Weitgehende Reduzierung der Familienzuschläge ab Stufe 4 (je nach Mietstufe unterschiedlich stark)
     - Für alle, die bereits den nicht reduzierten Familienzuschlag erhalten haben, eine Ausgleichszahlung entsprechend des Unterschiedbetrags zwischen dem Familienzuschlag am 31.12.2023 und dem reduzierten Familienzuschlag ab 01.01.2024 (Die Ausgleichzahung wird mit jeder gesetzlichen Erhöhung des reduzierten Familienzuschlags um den entsprechenden Erhöhungsbetrag reduziert.)


Hinweis: Bei mir (Mietstufe III), muss der Familienzuschlag nach der aktuellen Besoldungsrunde noch um weitere ca. 5 Prozent erhöht werden, bis die Ausgleichszahlung aufgebraucht ist und hier wieder eine echte Erhöhung des Familienzuschlags insgesamt stattfinden wird.

Zum 01.11.2024
    - Erhöhung der Grundbesoldung um 200 Euro
    - Amtszulage, Strukturzulage und Stellenzulage (§56 Nummer 3) um 4,76 Prozent
    - Anwärtergrundbeträge um 100 Euro

Zum 01.02.2025
    - Erhöhung der Grundbesoldung um 5,5 Prozent
    - Erhöhung der Zuschläge um 5,5 Prozent (Familienzuschlag, Amtszulage, Strukturzulagen, Stellenzulage, ...)
    - Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 50 Euro




Jochen1976

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #317 am: 01.05.2024 10:17 »
Wenn ich es richtig verstehe, dann sieht der Geseztesentwurf folgendes vor:

Rückwirkend zum 01.01.2024
     - Weitgehende Reduzierung der Familienzuschläge ab Stufe 4 (je nach Mietstufe unterschiedlich stark)
     - Für alle, die bereits den nicht reduzierten Familienzuschlag erhalten haben, eine Ausgleichszahlung entsprechend des Unterschiedbetrags zwischen dem Familienzuschlag am 31.12.2023 und dem reduzierten Familienzuschlag ab 01.01.2024 (Die Ausgleichzahung wird mit jeder gesetzlichen Erhöhung des reduzierten Familienzuschlags um den entsprechenden Erhöhungsbetrag reduziert.)


Hinweis: Bei mir (Mietstufe III), muss der Familienzuschlag nach der aktuellen Besoldungsrunde noch um weitere ca. 5 Prozent erhöht werden, bis die Ausgleichszahlung aufgebraucht ist und hier wieder eine echte Erhöhung des Familienzuschlags insgesamt stattfinden wird.

Zum 01.11.2024
    - Erhöhung der Grundbesoldung um 200 Euro
    - Amtszulage, Strukturzulage und Stellenzulage (§56 Nummer 3) um 4,76 Prozent
    - Anwärtergrundbeträge um 100 Euro

Zum 01.02.2025
    - Erhöhung der Grundbesoldung um 5,5 Prozent
    - Erhöhung der Zuschläge um 5,5 Prozent (Familienzuschlag, Amtszulage, Strukturzulagen, Stellenzulage, ...)
    - Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 50 Euro

Rückwirkende Maßnahmen?
Warum nicht gleich eine Zeitmaschine erfinden und das Problem an der Wurzel packen! Aber keine Sorge, wir sind flexibel genug, um rückwirkende Steuererhöhungen in die Vergangenheit zu projizieren.

Reduzierung der Familienzuschläge?
Eine brillante Strategie, um den Familienurlaub auf ein Minimum zu reduzieren und sicherzustellen, dass Beamte mehr Zeit im Büro verbringen!

Ausgleichszahlungen?
Wir sind die Meister der Ausgleichskunst! Warum nicht die Differenz zwischen gestern und heute ausgleichen und dabei sicherstellen, dass sich niemand zu wohl fühlt?

200 Euro mehr Grundbesoldung?
Klingt nach einem netten Taschengeld! Aber vergessen wir nicht die versteckten Kosten für die gestiegenen Ansprüche an Kaffeequalität und Arbeitsplatzkomfort.

Erhöhung der Zuschläge?
Als ob wir eine Rabattaktion im Supermarkt hätten! Aber hey, warum nicht gleich einen Beamten-Bonus-Markt eröffnen und Rabattpunkte für jede Überstunde sammeln?

Anwärtergrundbeträge erhöhen?
Ein kleiner Anreiz, um den Nachwuchs anzulocken! Aber wer bezahlt die erhöhten Kosten für die Einarbeitung von neuen Mitarbeitern? Ah, die Steuerzahler natürlich!

JayBrak

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #318 am: 01.05.2024 13:17 »
Die rückwirkende Anpassung der Familienzuschläge sorgt dafür, dass fast (Mietstufe 6 mal ausgenommen) alle die im Kalenderjahr 2024 ein drittes, viertes,... Kind bekommen haben, nicht von der Ausgleichszahlung profitieren. Sie werden also tatsächlich weniger Geld bekommen.

smiteme

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #319 am: 01.05.2024 15:24 »
Was würde sich denn bei mir ändern?

Verheiratet (Ehefrau nicht im öd)
2 Kinder
Mietstufe 1

Der Obelix

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #320 am: 01.05.2024 17:37 »
wahrscheinlich müssen bald Kolleg/innen die einen gut verdienenden Partner oder Partnerin haben Geld mitbringen.

Tomb9680

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #321 am: 02.05.2024 12:56 »
Hallo zusammen,

komisch in dem Zusammenhang finde ich, dass selbst in der Mietenstufe VII der Bedarf für das dritte und folgende Kinder im Vergleich zu vor 4 Jahren scheinbar gesunken ist, obwohl die Grundversorgung um 25% gestiegen ist...

... irgendwas kann doch da nicht stimmen... oder hat sich damals jemand verrechnet?

Der Obelix

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #322 am: 02.05.2024 13:13 »
leider werden ja in dem Entwurf sinnlos zahlen hingeklatscht.

Lieblos wäre noch schön ausgedrückt.

Allerdings fehlt, und da hat das BVerfG ja klar gemacht wie so etwas aussehen muss, eine solide und stichhaltige Begründung insgesamt.

1. Warum wird auf das Familienmodell umgestellt.
2. Warum sinken Bedarfe jetzt rückwirkend.

Auf die Begründungen wäre ich sehr gespannt.

Jochen1976

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #323 am: 02.05.2024 13:57 »
leider werden ja in dem Entwurf sinnlos zahlen hingeklatscht.

Lieblos wäre noch schön ausgedrückt.

Allerdings fehlt, und da hat das BVerfG ja klar gemacht wie so etwas aussehen muss, eine solide und stichhaltige Begründung insgesamt.

1. Warum wird auf das Familienmodell umgestellt.
2. Warum sinken Bedarfe jetzt rückwirkend.

Auf die Begründungen wäre ich sehr gespannt.

Die Umstellung auf das Familienmodell für Beamte im öffentlichen Dienst ist meiner Meinung nach eine kluge strategische Entscheidung der Arbeitgeber, um die finanzielle Verantwortung effektiv zu steuern und den langfristigen Erfolg zu sichern. Die rückwirkende Anpassung der Bedarfe ist notwendig, um die Kostenstruktur zu optimieren und sicherzustellen, dass Ressourcen effizient genutzt werden. Angesichts der sich verändernden Realität und der wachsenden Notwendigkeit, den finanziellen Fußabdruck zu minimieren, ist es wichtig, dass Arbeitgeber durchgreifen. Beamte mögen zwar Sicherheit genießen, aber im Vergleich zu anderen Fachkräften bieten sie oft nicht die Flexibilität, die wir benötigen, um in einem sich ständig verändernden Umfeld zu bestehen. Trotz dieser Anpassungen können Beamte weiterhin von den zahlreichen Vorteilen ihres Status profitieren, aber es ist wichtig, dass sie erkennen, dass Privilegien auch Verantwortlichkeiten mit sich bringen.

DrStrange

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #324 am: 02.05.2024 15:02 »
den finanziellen Fußabdruck zu minimieren

What? Für wen arbeitest du? LoL

Kalle Sunkist

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #325 am: 02.05.2024 15:39 »
...

 ;D ;D ;D

Schreibe jetzt meinen Widerspruch gegen den Widerspruch zur amtsangemessenen Alimentation. Würde gerne dem Land NRW mein letztes Jahresentgelt aus Dankbarkeit zurücküberweisen.


Sagsmir

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« Antwort #326 am: 02.05.2024 16:39 »
leider werden ja in dem Entwurf sinnlos zahlen hingeklatscht.

Lieblos wäre noch schön ausgedrückt.

Allerdings fehlt, und da hat das BVerfG ja klar gemacht wie so etwas aussehen muss, eine solide und stichhaltige Begründung insgesamt.

1. Warum wird auf das Familienmodell umgestellt.
2. Warum sinken Bedarfe jetzt rückwirkend.

Auf die Begründungen wäre ich sehr gespannt.

Die Umstellung auf das Familienmodell für Beamte im öffentlichen Dienst ist meiner Meinung nach eine kluge strategische Entscheidung der Arbeitgeber, um die finanzielle Verantwortung effektiv zu steuern und den langfristigen Erfolg zu sichern. Die rückwirkende Anpassung der Bedarfe ist notwendig, um die Kostenstruktur zu optimieren und sicherzustellen, dass Ressourcen effizient genutzt werden. Angesichts der sich verändernden Realität und der wachsenden Notwendigkeit, den finanziellen Fußabdruck zu minimieren, ist es wichtig, dass Arbeitgeber durchgreifen. Beamte mögen zwar Sicherheit genießen, aber im Vergleich zu anderen Fachkräften bieten sie oft nicht die Flexibilität, die wir benötigen, um in einem sich ständig verändernden Umfeld zu bestehen. Trotz dieser Anpassungen können Beamte weiterhin von den zahlreichen Vorteilen ihres Status profitieren, aber es ist wichtig, dass sie erkennen, dass Privilegien auch Verantwortlichkeiten mit sich bringen.

Wurde die Antwort mit Hilfe von ChatGPT generiert? Klingt zumindest so…..

Woldemar

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #327 am: 07.05.2024 02:25 »

     - Für alle, die bereits den nicht reduzierten Familienzuschlag erhalten haben, eine Ausgleichszahlung entsprechend des Unterschiedbetrags zwischen dem Familienzuschlag am 31.12.2023 und dem reduzierten Familienzuschlag ab 01.01.2024 (Die Ausgleichzahung wird mit jeder gesetzlichen Erhöhung des reduzierten Familienzuschlags um den entsprechenden Erhöhungsbetrag reduziert.)




Da steht:

"Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern mit Anspruch auf Familienzuschlag wird auf Antrag ein Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag gewährt"

Den kriegt also nicht jeder.

Voraussetzungen:

1) Partner hat maximal einen Mini-Job
UND
2) Beamter und Partner liegen zusammen nicht 15% über Grundsicherung

NoRhWe

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« Antwort #328 am: 07.05.2024 14:12 »

     - Für alle, die bereits den nicht reduzierten Familienzuschlag erhalten haben, eine Ausgleichszahlung entsprechend des Unterschiedbetrags zwischen dem Familienzuschlag am 31.12.2023 und dem reduzierten Familienzuschlag ab 01.01.2024 (Die Ausgleichzahung wird mit jeder gesetzlichen Erhöhung des reduzierten Familienzuschlags um den entsprechenden Erhöhungsbetrag reduziert.)




Da steht:

"Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern mit Anspruch auf Familienzuschlag wird auf Antrag ein Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag gewährt"

Den kriegt also nicht jeder.

Voraussetzungen:

1) Partner hat maximal einen Mini-Job
UND
2) Beamter und Partner liegen zusammen nicht 15% über Grundsicherung

Bitte nicht den Ausgleichsbetrag und den Ergänzungszuschlag verwechseln!
Der Ausgleichsbetrag wird allen gewährt, die bis zum 31.12.2023 einen höheren als den neuen FamZ erhalten haben. Dieser Ausgleichsbetrag entspricht der Höhe des alten FamZ und bleibt eingefroren, bis der neue FamZ die Höhe des alten infolge von Besoldungserhöhungen erreicht oder übertroffen hat.

Der Ergänzungszuschlag sichert die verfassungsrechtlich zu gewährleistende Alimentation in den Fällen, in denen die Ehepartner nicht wesentlich zum Einkommen der Familie beitragen und wird nur auf Antrag gewährt.

Also: Bestandsschutz der bisherigen Beträge haben alle. Wer Mehrbedarf auf Antrag nachweisen kann, erhält den Ergänzungszuschlag.

OnkelConny

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« Antwort #329 am: 07.05.2024 14:18 »

     - Für alle, die bereits den nicht reduzierten Familienzuschlag erhalten haben, eine Ausgleichszahlung entsprechend des Unterschiedbetrags zwischen dem Familienzuschlag am 31.12.2023 und dem reduzierten Familienzuschlag ab 01.01.2024 (Die Ausgleichzahung wird mit jeder gesetzlichen Erhöhung des reduzierten Familienzuschlags um den entsprechenden Erhöhungsbetrag reduziert.)




Da steht:

"Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern mit Anspruch auf Familienzuschlag wird auf Antrag ein Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag gewährt"

Den kriegt also nicht jeder.

Voraussetzungen:

1) Partner hat maximal einen Mini-Job
UND
2) Beamter und Partner liegen zusammen nicht 15% über Grundsicherung

Nope, im Referentenentwurf (https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/beamtenbesoldung.html) wird mit § 91b des Landesbesoldungsgesetzes eine besitzstandswahrende Regelung getroffen, für die kein Antrag zu stellen ist. Wichtig ist: sobald der Hauptwohnsitz gewechselt wird oder sich die Familienverhältnisse ändern (ab dem 01.11.2024), entfällt der Ergänzungszuschlag. 

Deine Ausführungen beziehen sich auf zukünftige Ergänzungszuschläge zum Familienzuschlag (neuer § 71b), der für zukünftige Familienzuschläge (ab dem 01.11.2024) gilt