Anhörung: Wer von Peter Michael Huber eine Klatsche per Grundgesetz erwartete, wurde eines Besseren belehrt:
"Geld ist nicht das Wichtigste", lässt er wortwörtlich wissen und den Geldregen für alle Beamten versiegen, und gänzlich dem Teppich unter dem Füßen weggezogen wird er dadurch, dass er die geplante Vorgehensweise NRW's als Best Practice lobt.
Er stösst das Tor weit auf zum Existenzminiums-Beamten + 15% Dienstmehraufwendungsentschädigung. Seit dem Urteil 2015 ist ja bereits klargestellt, dass wenn die Parameter stimmen, die Alimentation soweit herabgesenkt werden könnte und zusätzlich noch nach politischer Kassenlage alimentiert wird (dies sollte bloss in den Fußnoten etwas gerechtfertigt werden).
Es hängt also u.a. von den Charaktereigenschaften der Partner ab, ob man das Familienglück dadurch findet, dass der Beamte dem Partner auf der Tasche liegt, oder einen Bettelantrag beim Dienstherrn auf ausreichende Mindestalimentation per verspäteter Nachzahlung stellt.
Er führt das Subsidaritätprinzip der Vorrang privater Mittel vor der Alimentation ein. Beamte haben bei der Familiengründung auf eine ausreichend hohe Mitgift zu achten. Denn wenn der Beamte sich ein mehrköpfiges Familienimperium aufbaut, hat vorrangig der nichtbeamtete Partner mit seinem Einkommen und! seinem vollem bisher angehäuftem Vermögen! dies zu finanzieren. (soweit ein Besoldungsgesetzgeber davon Gebrauch machen will.)
Sofern aber weder Einkommen noch Vermögen beim Partner vorhanden ist, handelt es sich um "Einzelfälle" eines "Prekärbeamten" die Anspruch auf Aufstockungsalimente haben.
Alle Beamten sind gleich, aber Prekärbeamte sind gleicher, aber weder schlechter noch bessergestellt. Denn der Beamte der auf Kosten des Partners lebt, hat nur die gleiche Dienstverpflichtung, wie derjenige der einen 'wert'losen Partner hat. Beide haben das gleiche Mindestbudget, einmal vom Partner beim anderen als durchlaufenden Posten per Aufstockung für den 'wert'losen Partner. Die Ungleichbehandlung ist beim Partner angesiedelt, der entweder zur Alimentation beiträgt, oder im anderen Fall Anspruch auf Ausfallbürgschaft beim Dienstherrn des Partners auslöst.
Also eine Annäherung an Lohnempfänger, die sich soviel Familie leisten können, wie ihre Gehälter es erlauben. Wenn die Beamtenfamilie eigenständig ihr Geld erwirtschaften wollen, müssen sie halt als Doppelverdiener sich dem gleichen Prinzip beugen.
Nur noch die "Einzelfälle" des mittellosen Partners werden von der Beamten-Sozialhilfe-Aufstockungshängematte profitieren, und anders, weil besser behandelt als Lohnempfänger.