... wenn man schon unreflektiert seinen (voreingenommenen (z.B. 2* "- denke ich -") Zwischenstand kopiert, dann auch diese Aussage:
Dennoch denke ich, dass die Aussagen von BVR a.D. Huber bei den Politikern in der Regierungsverantwortung so verstanden werden, dass man den Gesetzesentwurf auch als voraussichtlich verfassungsgemäß ansehen kann, während die Parteien in der Opposition die Aussagen so verstehen, dass ihre Kritik durchaus berechtigt ist und nachgebessert werden muss.
nach der grundsätzlichen Nichtbeanstandung des Partnereinkommens ( "§ 71b Abs. 1 ... stellt die Einhaltung des Abstandsgebotes gemäß Art. 33 Abs. 5 GG sicher und ist auch mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 GG keine Schlechterstellung") beschränkt sich die Kritik Hubers zur Gesetzesvorlage lediglich auf zwei Details:
- Art. 33 Abs. 5 GG bei der Bemessung des Familienzuschlags zu beachten: der Familienzuschlag darf mit dem Anstieg der Besoldungsgruppe nicht sinken
(- Art. 3 Nr. 8 der Vorlage erscheint zweifelhaft (Volksverhetzung))
Es ist schon erstaunlich das eine Stellungnahme nahezu konträr verstanden werden kann und darf, um es in gleicher Formulierungsabsicht wie Rentenonkel auszudrücken.
Und nun ist es jedem überlassen, in welchem Lager er seine Bestätigung findet.