Autor Thema: Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen  (Read 205018 times)

A9A10A11A12A13

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #375 am: 06.09.2024 17:09 »
... wenn man schon unreflektiert seinen (voreingenommenen (z.B. 2* "- denke ich -") Zwischenstand kopiert, dann auch diese Aussage:

Dennoch denke ich, dass die Aussagen von BVR a.D. Huber bei den Politikern in der Regierungsverantwortung so verstanden werden, dass man den Gesetzesentwurf auch als voraussichtlich verfassungsgemäß ansehen kann, während die Parteien in der Opposition die Aussagen so verstehen, dass ihre Kritik durchaus berechtigt ist und nachgebessert werden muss.

nach der grundsätzlichen Nichtbeanstandung des Partnereinkommens ( "§ 71b Abs. 1 ... stellt die Einhaltung des Abstandsgebotes gemäß Art. 33 Abs. 5 GG sicher und ist auch mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 GG keine Schlechterstellung") beschränkt sich die Kritik Hubers zur Gesetzesvorlage lediglich auf zwei Details:

- Art.  33  Abs.  5  GG bei der Bemessung des Familienzuschlags zu beachten: der Familienzuschlag darf mit dem Anstieg der Besoldungsgruppe  nicht sinken
(- Art. 3 Nr. 8 der Vorlage erscheint zweifelhaft (Volksverhetzung))


Es ist schon erstaunlich das eine Stellungnahme nahezu konträr verstanden werden kann und darf, um es in gleicher Formulierungsabsicht wie Rentenonkel auszudrücken.

Und nun ist es jedem überlassen, in welchem Lager er seine Bestätigung findet.


LehrerBW

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #377 am: 08.09.2024 11:02 »


- Art.  33  Abs.  5  GG bei der Bemessung des Familienzuschlags zu beachten: der Familienzuschlag darf mit dem Anstieg der Besoldungsgruppe  nicht sinken


An welchem Punkt sagt er dies? Er sagt nur, dass es ihn wundert, dass das Wort Nivellierungsverbot nirgends auftaucht.
Finde seine Stellungnahme eh ziemlich stark, da er das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen komplett negiert.
Oder hab ich mich da verhört? :o

Versuch

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #378 am: 08.09.2024 12:57 »
Die Frage wäre, ob das ernst zu nehmen (und gemeint) ist oder ob hier eine Gefälligkeitsgutachten gemacht wurde...
Wer bezahlt , bekommt seine Meinung bestätigt.

Denn für mich hört sich das total konträr zu den bisherigen urteilen und Expertenmeinungen an.

PolareuD

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #379 am: 08.09.2024 15:05 »

A9A10A11A12A13

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #380 am: 08.09.2024 18:46 »


- Art.  33  Abs.  5  GG bei der Bemessung des Familienzuschlags zu beachten: der Familienzuschlag darf mit dem Anstieg der Besoldungsgruppe  nicht sinken


An welchem Punkt sagt er dies? Er sagt nur, dass es ihn wundert, dass das Wort Nivellierungsverbot nirgends auftaucht.
Finde seine Stellungnahme eh ziemlich stark, da er das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen komplett negiert.
Oder hab ich mich da verhört? :o

in seiner schriftlichen Stellungnahme (in seinen Redebeiträgen ist das nicht ganz so pointiert herauszuhören.)

SAS

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #381 am: 17.09.2024 12:11 »
Ich verstehe b8s jetzt nicht vollständig auf welche Zuschläge sich das fiktive Partnereinkommen auswirkt. Grundsätzlich hallte ich die Annahme aber für zeitgemäß. Zuschläge sollten Nachteile ausgleichen. Ein finanzieller Nachteil entsteht durch die Betreuung von Kindern. Kein finanzieller Nachteil entsteht durch das schließen einer Ehe. Eine Ehe bedeutet regelmäßig eher einen finanziellen Vorteil, der keinen Zuschlag rechtfertigt. Sollte sich der Gesetzgeber dazu entscheiden diesen Misstand des Besoldungsrecht endlich mal anzupacken würde ich das befürworten. Eine Ehe ist keine Rechtfertigung dafür nicht am Erwerbsleben teilzunehmen die der Staat dann ausgleichen soll. Kinder hingegen zwingen einen dazu Erwebspausen einzulegen. Hierdrauf sollte der Fokus liegen.

PolareuD

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #382 am: 17.09.2024 13:04 »
Ich verstehe b8s jetzt nicht vollständig auf welche Zuschläge sich das fiktive Partnereinkommen auswirkt. Grundsätzlich hallte ich die Annahme aber für zeitgemäß. Zuschläge sollten Nachteile ausgleichen. Ein finanzieller Nachteil entsteht durch die Betreuung von Kindern. Kein finanzieller Nachteil entsteht durch das schließen einer Ehe. Eine Ehe bedeutet regelmäßig eher einen finanziellen Vorteil, der keinen Zuschlag rechtfertigt. Sollte sich der Gesetzgeber dazu entscheiden diesen Misstand des Besoldungsrecht endlich mal anzupacken würde ich das befürworten. Eine Ehe ist keine Rechtfertigung dafür nicht am Erwerbsleben teilzunehmen die der Staat dann ausgleichen soll. Kinder hingegen zwingen einen dazu Erwebspausen einzulegen. Hierdrauf sollte der Fokus liegen.

Das fiktive Parntereinkommen wird herangezogen mit dem Ziel eine ausreichende Mindestalimentation in der untersten Besoldungsgruppe vorzutäuschen. Und das ist verfassungsrechtlich zumindest sehr bedenklich.

Unstrittig wäre es, wenn der Besoldungsgesetzgeber den FamZ Stufe 1 reduziert oder streicht, analog zu den Bundesländern Brandenburg und RLP.

Generell gilt aber der Kontrollmaßstab, dass die Mindestalimentation so zu bemessen ist, dass inkl. der Familienzuschläge eine 4-köpfige Vergleichsfamilie 15% über dem Grundsicherungsniveau erhält. Das Leistungsgebot darf hier aber nicht außer acht gelassen werden, so dass in dem Fall die Familie überwiegend aus den familienneutralen Besoldungsbestandteilen unterhalten werden kann. Die höhe der FamZ sind also in ihrer Höhe begrenzt zu gewähren.

Beamtenneuling

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #383 am: 17.09.2024 16:43 »
Wie geht es zeitlich nun eigentlich weiter mit dem besoldungsgesetz?

Wird es nach den Sachverständigen Anhörung noch Änderungen geben?

Wann eindeutig das Gesetz mit/ohne Änderungen verabschiedet?

A9A10A11A12A13

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« Antwort #384 am: 17.09.2024 17:15 »
Ausschusssitzung 27.09.2024 Top1

Beamtenneuling

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #385 am: 17.09.2024 21:01 »
Ist das öffentlich? Gibt's einen link?


SAS

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #387 am: 18.09.2024 14:07 »
Das fiktive Parntereinkommen wird herangezogen mit dem Ziel eine ausreichende Mindestalimentation in der untersten Besoldungsgruppe vorzutäuschen. Und das ist verfassungsrechtlich zumindest sehr bedenklich.

Unstrittig wäre es, wenn der Besoldungsgesetzgeber den FamZ Stufe 1 reduziert oder streicht, analog zu den Bundesländern Brandenburg und RLP.

Generell gilt aber der Kontrollmaßstab, dass die Mindestalimentation so zu bemessen ist, dass inkl. der Familienzuschläge eine 4-köpfige Vergleichsfamilie 15% über dem Grundsicherungsniveau erhält. Das Leistungsgebot darf hier aber nicht außer acht gelassen werden, so dass in dem Fall die Familie überwiegend aus den familienneutralen Besoldungsbestandteilen unterhalten werden kann. Die höhe der FamZ sind also in ihrer Höhe begrenzt zu gewähren.

Das hört sich tatsächlich nach Willkür an, insbesondere wenn der einzige Zweck ist, eine fiktive Mindestalimentation vorzutäuschen. Kann mir kaum vorstellen, dass das verfassungsrechtlich zu halten ist.

Beamtenneuling

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #388 am: 18.09.2024 15:04 »
Wurden denn Änderungen aufgrund der Stellungnahmen vorgenommen?