Autor Thema: Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen  (Read 205273 times)

philipph

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #435 am: 09.10.2024 07:57 »


Unten stehend das Zitat aus der NW.

 "Die CDU-Fraktion verweist darauf, dass sich die Besoldung der Beamten am „tatsächlichen Bedarf“ orientieren soll. „Beamte, deren Partner gut verdienen, haben weniger finanziellen Bedarf, weshalb eine höhere staatliche Unterstützung nicht nötig ist.“ Die Maßnahme erfülle hier die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Beamtenbesoldung an die Sicherung des Existenzminimums geknüpft sein muss. „Dies wird durch die Einbeziehung des Partnereinkommens besser gewährleistet“, meint die CDU."
[/quote]

Das ist ja schon sehr frech! Ob sich das mit Artikel 12 GG i.V.m. dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbaren lässt?

Taigawolf

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #436 am: 09.10.2024 08:05 »


Unten stehend das Zitat aus der NW.

 "Die CDU-Fraktion verweist darauf, dass sich die Besoldung der Beamten am „tatsächlichen Bedarf“ orientieren soll. „Beamte, deren Partner gut verdienen, haben weniger finanziellen Bedarf, weshalb eine höhere staatliche Unterstützung nicht nötig ist.“ Die Maßnahme erfülle hier die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Beamtenbesoldung an die Sicherung des Existenzminimums geknüpft sein muss. „Dies wird durch die Einbeziehung des Partnereinkommens besser gewährleistet“, meint die CDU."

Das ist ja schon sehr frech! Ob sich das mit Artikel 12 GG i.V.m. dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbaren lässt?
[/quote]

Ich finde alleine das "weshalb eine höhere staatliche Unterstützung nicht nötig ist" zeigt doch eindeutig, dass man inzwischen keine Ahnung mehr hat, was Fürsorgepflicht und Alimentation eigentlich bedeuten. Gedanklich sind wir schon lange nur noch eine Bedarfsgemeinschaft, die man leider versorgen muss.

Danach dann das übliche Vermischen von Tatsachen. "Die Maßnahme erfülle hier die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Beamtenbesoldung an die Sicherung des Existenzminimums geknüpft sein muss."

Dass das BVerfG das gesagt haben soll, entzieht sich meiner Kenntnis. Das BVerfG hat festgestellt, dass die 115% Grenze zur Grundsicherung ein Prüfparameter darstellt. Beamte sind amtsangemessen zu alimentieren, und nicht an das Existenzminimum geknüpft. Selten so einen Stuss gelesen.

Der Obelix

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« Antwort #437 am: 09.10.2024 08:45 »
Heute wird die CDU Fraktion Pressewirksam erklären, dass die Erde, naja zumindest der Teil in NRW, eine Scheibe ist.

Dies habe man beim Tritt vor die Fraktionstür durch mehr-Augen-Prüfung festgestellt.

Als Attraktivitätssteigerung wollte man weiter an den 41h für Beamte festhalten. Da diese eh selten dann zu Hause sind wird auch ein Partnereinkommen mit angerechnet. Da wo der Beamte nicht zu Hause ist, braucht auch die Gattin bzw. der Gatte nicht zu Hause zu sein und kann gefälligst arbeiten.

Zur Entscheidung des OVG Rheinland Pfalz:
"Ausgangspunkt zur Bestimmung des hierbei maßgeblichen Nettoalimentationsniveaus sei weiterhin die aus der bisherigen Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße der Alleinverdienerfamilie mit zwei minderjährigen Kindern und nicht – wie vom beklagten Land argumentiert – eine Hinzuverdienerfamilie, bei der zu den Besoldungsbezügen noch ein Partnereinkommen im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung hinzugerechnet werde" sagt die CDU Fraktion:

Wir haben viel mehr Expertise als irgendwelche Laienrichter in einem kleinen südlichen Bundesland. Hier in Düsseldorf sehen wir das deutlich anders.

copamundial

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #438 am: 09.10.2024 13:23 »
Zur Harmonisierung der Struktur der Familienzuschläge soll eine Angleichung der Systematik
der Bemessung der Familienzuschläge für dritte und weitere Kinder an die Bemessung der
Familienzuschläge für ein und zwei Kinder erfolgen. Insbesondere sollen die Familienzuschläge
– wie bereits derzeit bei einem oder zwei Kindern – vollumfänglich und unabhängig
von der Anzahl der Kinder die kinderbezogenen Wohnkosten nach der wohngeldrechtlichen
Mietenstufe am Wohnsitz des Anspruchsberechtigten berücksichtigen (Regionalisierung).
Durch eine Übergangs- und Abschmelzungsregelung werden finanzielle Einbußen von Familien,
die bereits unter der derzeit geltenden Rechtslage einen Anspruch auf den Familienzuschlag
für dritte und weitere Kinder haben, aus Gründen des Vertrauensschutzes vermieden.


Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand zu dem o.g. Auszug aus dem Gesetzesentwurf weiterhelfen. 
Verstehe ich das richtig, dass die Neuregelung der Familienzuschläge beim dritten Kind, für alle Geburten ab dem 01.11.2024 gilt und alle Geburten (von dritten pder weiteren Kindern) davor noch unter die alte Regelung (die oben zitierte "Übergangs- und Abschmelzregelung") fallen?


AltStrG

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #439 am: 09.10.2024 14:31 »
Wenn ich Beamter in NRW wäre und NOCH nicht geklagt habe: JETZT ist der Zeitpunkt.

A9A10A11A12A13

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« Antwort #440 am: 09.10.2024 15:01 »
von gestern 08.10.2024 Änderungsantrag CDU, GRÜNE Drucksache 18/10970!  https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-10970.pdf

Jetzt kommt alles anders....! Und da hätte man vorher nicht darauf kommen können!

1. Änderungszusatz: "Die Berechtigten können auf die ihnen gesetzlich zustehende Besoldung weder ganz noch teilweise verzichten."

Na da hat wohl die Mehrheit der NRW-Beamten sich bei dieser Willenseinschränkung aber gehörig umzustellen!

2. Änderungszusatz: Dienstherrn leasen sich ihre Dienstfahrräder.

Für Dienstfrauen sind Fahrräder unschicklich.

3. Änderungszusatz: Die geleasten Diensträder dürfen den Beamten zur privaten Nutzung einkommensersetzend überlassen werden.

4. Änderungszusatz: Aufgrund des fiktiven Partnereinkommens wird auch das zusätzlich überlassene Partnerfahrrad im Fahhraddieamantrahmen einer Entgeltumwandlung miteinbezogen.

Na gut, die 4. Änderung kommt erst nach der nächsten (ab-) gefahrenen Tariffrunde

Begründung des Antrags
"Mit diesem Änderungsantrag werden die besoldungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einführung eines Fahrradleasing-Modells in Nordrhein-Westfalen geschaffen. Die Ermöglichung eines Fahrradleasing-Modells soll sowohl die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Nord-rhein-Westfalen stärken als auch die nachhaltige Mobilität und den Gesundheitsaspekt durch die verstärkte Nutzung von Fahrrädern und Elektrofahrrädern betonen."

und weiter heisst es so ungefähr:
Durch die Möglichkeit der Entgeltumwandlung für die vom DienstHerrn zu dienstlichen Zwecken geleasten Zweiräder werden Beamtinnen und Beamten finanziell und praktisch erleichtert.
« Last Edit: 09.10.2024 15:11 von A9A10A11A12A13 »

A9A10A11A12A13

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #441 am: 09.10.2024 15:35 »
Neu-Pensionärin Wibke Brems-Doch (69) wurde zum Abschied ihr ein Thorsten Schickes Dienstfahrrad überlassen. Damit könne sie zum Matthias Kerkhoff (Friedhof) zu ihrem Mann fahren. Martin Metz stellte gerade den Stein dort auf. Das ist ein Angebot, dass sie niemals Olaf abLehne dürfe. Sie (nahm ihren) mon Rock und radelte davon. Ihre nächste Bezügerechnung wies eine 28Zoll reduzierte Besoldung auf. Da erinnerte Sie sich an die Beschaffungsstelle mit ihrem 30-jährigen Leasingvertrag der Firma "ich habnen Draht zum Rat" mit Konditionen, die jedes Fahrrad einen sechsstelligen Betrag kosten würde. Diese werde nun auf alle Beamten umgelegt, dass sie abstrampeln dürfen.
Und wovon sollen die FahrradBeamten dann leben? Seitdem gibt es die dienstältesten Fahrradkuriere Deutschlands
Posse Ende

Rentenonkel

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #442 am: 09.10.2024 16:14 »
Lieber Rentenonkel,

die AfD ist gewiss nicht verantwortlich für die Spaltung der Gesellschaft, sie ist vielmehr die Antwort darauf. Ob die Wahl der AfD eine gute Wahl ist, muss jeder für sich selbst entscheiden, aber die Ursache für die Verwerfungen in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft ist sie mit Sicherheit nicht.

Wer glaubt, dass in Deutschland eitel Sonnenschein ausbräche oder paradiesische Zustände herrschten, verschwände die AfD, geht wohl mit Scheuklappen durch die Welt.

Björn, bist Du es?

Robertbob

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #443 am: 09.10.2024 18:23 »
Es gibt mittlerweile keine Partei mehr, welche die Interessen von Beamten bzw. Beamtinnen vertritt.  Bis vor 20 - 30 Jahren war dies noch die CDU/ CSU. Jeder, wer heutzutage noch den Beamtenberuf ergreift, muss sich darauf einstellen, daß man immer weiter versuchen wird, ihm/ihr die noch vorhandenen Privilegien zu beschneiden. Sollte man damit vor Gericht scheitern,  versucht man es auf eine andere Art und Weise.

A9A10A11A12A13

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #444 am: 09.10.2024 18:24 »
Landtagsergebnis nach Fragestunde (da wurde der Optendrenk gelöchert, weil er in der letzten Ausschusssitzung ja nicht zugegen war) und im eigentlichen TOP ... es erfolgt eine 3. Lesung.

Robertbob

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #445 am: 09.10.2024 18:29 »
@ Rentenonkel
Der war gut!! Sehr gut sogar!!!!

A9A10A11A12A13

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #446 am: 09.10.2024 18:38 »
Aus der Fragestunde:

ist es den (rangniedrigen) Beamten zumutbar, sich seine amtsangemessene Alimentation auszurechnen und mit der gewährten Alimentation zu vergleichen? Optendrenk: Die Zumutung kam nicht von uns sondern, ist der Rechtssprechung zu verdanken. es ist aber doch nur das jeweilige Alimentationsgesetz samt Begründung vom Beamten und dem Rechtsbeistand zu Gemüte zu führen, und daraus wird erkennbar, wie rechtskonform die Regierung seiner Fürsorgepflicht nachkam.

Optendrenk: Eine Alimentation ist solange angemessen, bis eine Regierung ein neues Alimentationsgesetz in den Landtag einbringt.
Optendrenk: Eine Alimentation ist immer angemessen und aktuell, weil eine Regierung alle Ihnen wichtige zu ändernden Parameter im Blick hat und darauf unverzüglich reagiert. Nachfrage: Die gerichtlich festgestellte Alimentationswidrigkeit ist für und seit der Vergangenheit noch nicht abschließend aufgearbeitet. Wie ist der aktuelle Stand? Antwort: warte immer noch auf Parameter aus 2023.
Optendrenk: Ein Alimentationsgesetz öfters wie alle zwei Jahre zu erarbeiten, möchte ich mir nicht die Mühe machen, da können externe Faktoren kommen was wolle.

AltStrG

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #447 am: 09.10.2024 22:05 »
Gibt es da einen Link oder einen Mitschnitt von? DAS ist ja unfassbar.

Oberstudiendirektor

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #448 am: 09.10.2024 22:37 »
Lieber Rentenonkel,

die AfD ist gewiss nicht verantwortlich für die Spaltung der Gesellschaft, sie ist vielmehr die Antwort darauf. Ob die Wahl der AfD eine gute Wahl ist, muss jeder für sich selbst entscheiden, aber die Ursache für die Verwerfungen in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft ist sie mit Sicherheit nicht.

Wer glaubt, dass in Deutschland eitel Sonnenschein ausbräche oder paradiesische Zustände herrschten, verschwände die AfD, geht wohl mit Scheuklappen durch die Welt.

Björn, bist Du es?


Sarah, bist du es?

netzguru

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« Antwort #449 am: 10.10.2024 00:50 »
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/beamte-besoldung-finanzminister-tarifvertrag-optendrenk-geld-buergergeld100.html

Fehlt nur noch das die Kinder auch Arbeiten solle, Spart auch wieder etwas. >:(
Gruß
netzguru