Autor Thema: Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen  (Read 203680 times)

photosynthese

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #525 am: 17.10.2024 15:13 »
Der Schwur für Landesbeamte lautet:

„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe.)“
Da steht nichts vom deutschen Volk.

Ich begrüße ausdrücklich das sie die AfD auch für eine abscheulich Partei halten. Gute Politik kann nur funktionieren wenn sie nicht nationalistisch ausgerichtet ist. Wer also nach dem wohl des eigenen Volkes ruft tut dies auf Kosten aller anderer Völker siehe USA siehe China. Nationalistische Politik denkt kurzfristig und schafft oft neue Probleme.

Ihre Vorurteile können sie auch gerne für sich behalten, ich habe beispielsweise die Abschaffung der Wehrpflicht schon immer für einen Fehler gehalten. Und habe selber Soldaten im Freundeskreis. Mir so eine Quatsch zu unterstellen entbehrt jeglicher Grundlage.

Meine Aussage zielte eher darauf, dass Sie gegen das Grundgesetz agieren, wenn Sie jemandem die Würde absprechen, die gemäß dessen aber unantastbar ist. Und schließlich haben auch Sie einen Eid abgelegt, dieses zu achten und zu wahren.

"Wer also nach dem wohl des eigenen Volkes ruft tut dies auf Kosten aller anderer Völker siehe USA siehe China."

Dann muss ich Sie fragen, was Sie denken, für welche Arbeit Sie die Parteien bzw. Politiker eigentlich wählen?

Denn wie lautet der passende Amtseid im Bundestag: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Ist das Ihrer Meinung nach offener Nationalismus in unserem demokratischen Parlament? Hier scheinen einige vergessen zu haben, was die eigentliche Aufgabe der Politiker ist. Diese ist zuvorderst, dem deutschen Volk zu dienen. So einfach ist das.

Ergänzend:

Der "Volks"-Begriff ist völlig unbedenklich, gerade auch für Beamte, solange er im Sinne Art. 116, Abs. 1 GG gebraucht wird. Dazu gibt es eine seit Jahrzehnten einheitliche Rechtsprechung und auch einen weitgehenden Konsens in den Gesellschafts- und Sprachwissenschaften.

Persönliche Ergänzung: Es gibt jede Menge Beispiele von Ländern auf der Welt, denen ein Nationalismus gelingt, ohne dass er unmittelbar auf Kosten anderer Länder gehen muss. Große Teile von Lateinamerika bspw.; hier funktioniert das weitgehend ohne Chauvinismus, Militärdiktaturen (von denen es in der Geschichte der Region viele gibt) sind da eher individuelle Ausnahmen und bisweilen auch von politischer Färbung, die in Europa kaum nachvollziehbar ist, und gleichzeitig mit einer gehörigen Portion Selbstkritik. Nationalismus an sich ist vielleicht nicht unbedingt zukunftstauglich, aber auch nicht alleine problematisch. Problematisch wird es immer dann, wenn aus dem Nationalismus ein National- und Kulturchauvinismus wird. Darin waren wir Deutschen mal besonders gut — das lösen wir m.E. aber nicht durch eine totale Ablehnung der Nation; damit schaffen wir höchstens Räume, die andere National- oder Kulturchauvinisten einnehmen können.

SAS

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #526 am: 17.10.2024 15:15 »
@Taigawolf
Nationalismus erzeugt Schaden ohne das es einen messbaren Nutzen bringt.
Wer ausschließlich das wohl des eigenen Landes ohne Rücksicht auf alle anderen betreibt schafft Spannungen zwischen den Völkern solche Spannungen können im schlimmsten Fall in kriegerischen Auseinandersetzungen münden oder sie lösen Fluchtbewegungen aus oder führen zu Wirtschaftskrisen  usw.. Sowas nützt niemandem etwas.

Mir geht diese ganze Diskussion echt auf den Keks. Wieso kann man nicht mal etwas über den Tellerand hinaus gucken und die langfristigen Folgen national orientierte Politik ins Auge fassen. Diese kurzfristige Sichtweise hat doch die meisten Krisen unserer Zeit erst ausgelöst.

Oberstudiendirektor

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #527 am: 17.10.2024 15:21 »
Ich greife hier nur eine Formulierung auf: "Interesse des eigenen Volkes".
Diese nationalistische Formulierung sagt alles aus und Bedarf  keines weiteren Kommentars.

Das ist AfD Sprech und eines Beamten unwürdig.

Man kann über vieles diskutieren und unterschiedlicher Meinung sein, aber diese Formulierung als AfD-Sprech abzustempeln, mich in diese Ecke zu schieben und mich dann auch gleich noch als eines Beamten unwürdig zu bezeichnen, lässt tief blicken. Das hat mit Demokratie und Meinungsaustausch nichts mehr zu tun. Es zeigt viel mehr sehr deutlich, welchen Geistes Kind Sie in Wahrheit sind.

Ich habe an anderen Stellen in diesem Forum des Öfteren schon deutlich gemacht, dass ich keinesfalls ein Freund der AfD bin.  Erst auf Seite 33 dieses Threads sogar. Und selbst wenn ich es wäre, täte dies nichts zur Sache. Diskussion ist was anderes. Leute wie Sie verhindern eine demokratische, konstruktive Debattenkultur, welche in Deutschland wieder dringender denn je gebraucht wird. Sie machen sich damit mit der von Ihnen offensichtlich verhassten AfD mehr gemein, als Ihnen lieb und offensichtlich bewusst ist.

Ich habe vor meinem Eid als Verwaltungsbeamter schon mal einen Eid geleistet, der wie folgt lautete:
"Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe."

Jetzt wird es für Sie wahrscheinlich unerträglich, da explizit auch noch das deutsche Volk genannt wird. Aber mir ist durchaus bewusst, was Leute wie Sie von einer Armee halten, die dennoch auch für Sie den Kopf hinhalten würde. Und auch bei diesem Thema hängt man politisch die Fahne in den Wind. Früher wurde man in Uniform am Bahnhof als Kindermörder beschimpft, heute schreien dieselben Leute nach Panzern für die Ukraine.

Ich jedoch fühle mich nach wie vor an beide Eide gebunden. Vielleicht sollten Sie auch mal über ihren geleisteten Eid nachdenken, bevor Sie anderen verbal ihre Würde -und damit ein Grundrecht- absprechen und wie das mit ihrem geleisteten Eid vereinbar ist.

Back to topic: Ich habe gesagt, dass alle Güter von Verfassungsrang sorgfältig gegeneinander abgewogen werden sollten, so wie es das Urteil des BVerfG auch explizit vorsieht. Das geschieht aber meiner Meinung nach momentan nur einseitig zugunsten des Klimaschutzes. Es wird daran erkennbar, dass die amtsangemessene Alimentation z.B. seit Jahrzehnten nicht hergestellt wird. Sobald aber etwas in die politische Agenda passt, da wird ganz schnell auf das BVerfG verwiesen. Siehe Klimaschutz, siehe Bürgergeld etc.

Das will ich damit sagen.

Der Schwur für Landesbeamte lautet:

„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe.)“
Da steht nichts vom deutschen Volk.

Ich begrüße ausdrücklich das sie die AfD auch für eine abscheulich Partei halten. Gute Politik kann nur funktionieren wenn sie nicht nationalistisch ausgerichtet ist. Wer also nach dem wohl des eigenen Volkes ruft tut dies auf Kosten aller anderer Völker siehe USA siehe China. Nationalistische Politik denkt kurzfristig und schafft oft neue Probleme.

Ihre Vorurteile können sie auch gerne für sich behalten, ich habe beispielsweise die Abschaffung der Wehrpflicht schon immer für einen Fehler gehalten. Und habe selber Soldaten im Freundeskreis. Mir so eine Quatsch zu unterstellen entbehrt jeglicher Grundlage.


@ SAS: Ich darf Sie auch an den Eid des Bundespräsidenten erinnern, in welchem es heißt, sich mit ganzer Kraft dem WOHL DES DEUTSCHEN VOLKES zu widmen, seinen Nutzen zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden. Wenn Sie Eide wertschätzen, dann sollten Sie das auch bei diesem tun und nicht alles was mit Volk, Nation und Vaterland zu tun hat, dauernd abwerten. Ihre Sichtweise scheint mir diesbezüglich doch sehr linkslastig zu sein. Das darf sie auch sein, genauso legitim ist es jedoch auch Volk, Nation und Vaterland hochzuhalten wie es in allen anderen Ländern der Welt gang und gäbe ist.

Egge2206

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #528 am: 17.10.2024 15:41 »
Wenn jemand wissen will was Off-Topic bedeutet: siehe Seite 34 ff

SAS

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #529 am: 17.10.2024 15:49 »
Ich erinnere auch alle die hier den Volksbegriff hier so hochhalten daran, in welcher Zeit unser Grundgesetz geschrieben wurde. Das Grundgesetz enthält auch noch den Begriff "Rasse" der längst als wissenschaftlicher Unfug entlarvt wurde.
Der Begriff Volk im GG ist mit Sicherheit nicht so problematisch aber auch stets nur im juristischen Kontext und im Kontext der Zeit zu verstehen heute würde man mit Sicherheit einen anderen Begriff dafür wählen.

Den Begriff Volk sollte man allein deswegen schon nicht mehr verwenden weil er inhaltlich undefiniert ist und höchst umstritten ist wer damit bezeichnet werden soll. Auffällig ist insbesondere das der Begriff Volk vor allem  von Rechtsextremen und sog.Rechtspopulisten verwendet wird um aus Deutschen(im Sinne des GG) Nichtdeutsche zu machen. Stichwort Remigration. Wer solche Begriffe unreflektiert benutzt muss sich also nicht wundern sich solchen Diskussionen wieder zu finden wie wir sie hier führen. Von einem Beamten erwarte ich das er die notwendige Sensibilität dafür mitbringt, insbesondere wenn er Oberstudiedirektor ist(sollte das tatsächlich ihr Amt sein und nicht nur ihr Forumsname).


SAS

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #530 am: 17.10.2024 15:52 »
Wenn jemand wissen will was Off-Topic bedeutet: siehe Seite 34 ff
Ich sehe das im Kern genauso und wollte die Diskussion bereits längst beenden.

Taigawolf

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #531 am: 17.10.2024 16:07 »
@Taigawolf
Nationalismus erzeugt Schaden ohne das es einen messbaren Nutzen bringt.
Wer ausschließlich das wohl des eigenen Landes ohne Rücksicht auf alle anderen betreibt schafft Spannungen zwischen den Völkern solche Spannungen können im schlimmsten Fall in kriegerischen Auseinandersetzungen münden oder sie lösen Fluchtbewegungen aus oder führen zu Wirtschaftskrisen  usw.. Sowas nützt niemandem etwas.

Mir geht diese ganze Diskussion echt auf den Keks. Wieso kann man nicht mal etwas über den Tellerand hinaus gucken und die langfristigen Folgen national orientierte Politik ins Auge fassen. Diese kurzfristige Sichtweise hat doch die meisten Krisen unserer Zeit erst ausgelöst.

Ihr Grundfehler ist, dass Sie es mit Nationalismus gleichsetzen, etwas für sein eigenes Volk zu tun. Das ist es aber beileibe nicht. Nationalismus wird es erst, wenn man sich damit über andere Nationen stellt.

Ich versuche ständig, über den Tellerrand hinauszuschauen. Ich habe eher das Gefühl, dass Sie das nicht tun wollen. Sie verteufeln einfach alles, was zuallererst auf das eigene Volk ausgerichtet ist. Das ist aber die Aufgabe der Politik, siehe Amtseide. Wenn es zuallererst -vor dem eigenen Volk- um die Welt gehen soll, dann sollte man sich nicht in den Bundestag setzen lassen, sondern zur UN oder weiß Gott wo hin.

Ich sage doch nicht, dass wir uns abkapseln und den Nationalismus wieder aufleben lassen sollen. Ich verlange nur, dass unsere gewählten Vertreter zuallererst mal das tun, zu dem sie berufen sind. Sich um das Volk kümmern und rechtsstaatlich handeln.

Das vermisse ich gerade. Wie ausgeführt wird das Recht so hingebogen bzw. ausgelegt, wie einem dies passt. Das fängt bei den Urteilen des BVerfG an, wobei wie gesagt nur die herausgepickt werden, die einem gerade in die Agenda passen. Dann gibt es den Auswuchs, dass man seit Jahrzehnten und trotz Rechtsprechung des BVerfG nicht verfassungskonform alimentiert. Auch in NW nicht.

Wenn Ihnen die Diskussion auf den Keks geht, weil es auch andere Meinungen gibt, dann tut es mir leid. Dann sollten Sie das vielleicht einfach lassen. Ich erhoffe mir aber aus jeder Diskussion mit anderen einen Erkenntnisgewinn und lasse mich auch gerne überzeugen, wenn mir stichhaltige Argumente geliefert werden. Aber komischerweise bekommt man die bei dem Thema nicht, weil es sie nämlich nicht gibt. Wie gesagt hat mir bis heute niemand schlüssig dargelegt, warum es der richtige Weg ist, dass wir als einziges Land komplett auf die Atomkraft verzichten. Was wissen wir, das die anderen nicht wissen? Diese Frage wollte mir noch niemand wirklich beantworten. Und wenn es keine sachliche Erklärung dafür gibt, dann muss es eben eine unsachliche Erklärung geben. Sobald man das aber sagt, wird man in eine Ecke gestellt und als Schwurbler und Klimaleugner verunglimpft, obwohl man im Gegensatz zur Gegenseite sogar Argumente vorbringt.

Im Kern war die Besoldung der Ausgangspunkt der Diskussion und diese ist dann abgeschweift. Dennoch sehe ich einen Zusammenhang. Nämlich wie gesagt die wilde Auslegung und Selektion von Urteilen des BVerfG. Und ich erwarte und verlange von der Politik, dass sich diese endlich wieder vollumfänglich rechtsstaatlich verhält. Von uns Beamten wird es auch erwartet. Das fängt auch damit an, seine eigenen Staatsdiener verfassungskonform zu besolden.

lotsch

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #532 am: 17.10.2024 16:30 »
@Taigawolf
Nationalismus erzeugt Schaden ohne das es einen messbaren Nutzen bringt.


Das gleiche gilt für Sozialismus.

SAS

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #533 am: 17.10.2024 16:44 »
Es wäre auch so schwer anstelle vom Volk von den Bürgern zu sprechen, einem Begriff der wenn ich sie richtig verstehe genau das meint was sie ausdrücken wollen. Aber der nicht die Gefahr birgt missverstanden zu werden.

Im übrigen bin ich nicht ihrer Meinung das man immer zuerst an sich denken sollte. Oder das es immer so eindeutig wäre was die beste Entscheidung für die Bürger wäre. Solche Formulierungen legen immer nahe das es sowas wie einen eindeutigen "Volkswillen" gäbe. Man muss sich nur die widersprüchlichen Wahlergebnisse der letzten Jahre anschauen um zu verstehen das die Realität nunmal widersprüchlich ist.

Meiner Meinung nach sollte Politik den langfristigen Nutzen für seine Bürger maximieren. Politik muss also alle Faktoren einbeziehen, ene Politik die kurzfristig den Nutzen maximiert und langfristig der nächsten Generation schadet hat wenig mit der Maximierung von Nutzen zu tun.

 Bei ihrer Diskussion um die Atomkrft aus der ich mich rausgehalten habe, habe ich übrigens festgestellt das sie die Argumente der Gegenseite überwiegend ignoriert haben.

Oberstudiendirektor

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #534 am: 17.10.2024 16:59 »
Ich erinnere auch alle die hier den Volksbegriff hier so hochhalten daran, in welcher Zeit unser Grundgesetz geschrieben wurde. Das Grundgesetz enthält auch noch den Begriff "Rasse" der längst als wissenschaftlicher Unfug entlarvt wurde.
Der Begriff Volk im GG ist mit Sicherheit nicht so problematisch aber auch stets nur im juristischen Kontext und im Kontext der Zeit zu verstehen heute würde man mit Sicherheit einen anderen Begriff dafür wählen.

Den Begriff Volk sollte man allein deswegen schon nicht mehr verwenden weil er inhaltlich undefiniert ist und höchst umstritten ist wer damit bezeichnet werden soll. Auffällig ist insbesondere das der Begriff Volk vor allem  von Rechtsextremen und sog.Rechtspopulisten verwendet wird um aus Deutschen(im Sinne des GG) Nichtdeutsche zu machen. Stichwort Remigration. Wer solche Begriffe unreflektiert benutzt muss sich also nicht wundern sich solchen Diskussionen wieder zu finden wie wir sie hier führen. Von einem Beamten erwarte ich das er die notwendige Sensibilität dafür mitbringt, insbesondere wenn er Oberstudiedirektor ist(sollte das tatsächlich ihr Amt sein und nicht nur ihr Forumsname).

@SAS: Sensibilität ist wichtig, aber bitte nicht mit dem Holzhammer à la links ist gut und rechts ist böse. Beide Strömungen haben gleichermaßen ihre Berechtigung, solange sie nicht ins Extreme abgleiten. Deshalb ist der sogenannte „Kampf gegen Rechts“ ein Unding. Wie soll man Schüler sensibilisieren, wenn noch nicht einmal von interessierter Seite zwischen Rechts und Rechtsextrem unterschieden wird? Deshalb kann es nur einen Kampf gegen den Rechtsextremismus geben bzw. gegen den Linksextremismus. Alles andere ist nicht tragfähig in einer Demokratie.

Der Volksbegriff ist meiner Meinung nach vollkommen unproblematisch, wenn er nicht dazu verwendet wird, andere Völker abzuwerten. Das kann ich bei keiner im Bundestag vertretenen Partei erkennen. Der Begriff „Remigration“ ist als Beispiel schlecht gewählt, weil die von Correctiv aufgestellten Behauptungen reine Interpretation sind und bereits seitens verschiedener Gerichtsurteile Correctiv zurückrudern musste. Im Rostocker Migrationsamt gab es sogar einen Sachbereich für Remigration. Ich darf auch daran erinnern, dass es nach der Drei-Elemente-Lehre ein Staatsvolk, ein Staatsgebiet und eine Staatsgewalt gibt. Ohne (Staats-)Volk geht es also nicht.

SwenTanortsch

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #535 am: 17.10.2024 17:51 »
Wie gesagt, ihr werdet in eurer Diskussion, die letztlich für kaum jemanden mehr etwas mit dem Thema dieses Threads zu tun haben dürfte, keinen Millimeter hinsichtlich einer Verständigung weiterkommen, wenn ihr jeweils gegenseitig der jeweils anderen Diskussionsseite alle Schlechtigkeit der Welt unterstellt.

Darüber hinaus dürfte auch hier dem guten alten Wittgenstein zuzustimmen sein, der bekanntlich Philosophie als ein Kampf gegen die Verhexung unseres Verstandes durch die Mittel unserer Sprache bezeichnet hat. Solange ihr unterschiedliche Bedeutungen für den selben Begriff unterlegt oder dem anderen unterstellt, solltet ihr keine Verständigung erreichen können, da dann offensichtlich die entsprechende Verhexung des Verstandes durch die Mittel unserer Sprache einsetzt, was bei gesellschaftlich umstrittenen Themen in einem digitalen Medium regelmäßig recht schnell passiert.

Um mal gegen die offensichtliche Verhexung des Verstandes vorzugehen, hier ein verfassungsrechtliches Angebot:

Unsere Verfassung begreift die Bundesrepublik Deutschland als eine bundesstaatliche und damit föderale Einheit in den Grenzen des Nationalstaats. Dessen Souverän ist das Wahlvolk, das also innerhalb der nationalstaatlichen Einheit über das Wahlrecht verfügt. Mit der europäischen Integration auf Basis nationalstaatlich organisierter Mitglieder der Europäischen Union geht eine Erweiterung des Wahlrechts einher, sodass nach Art. 28 Absatz 1 Satz 3 GG Personen mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft über das Wahlrecht auf kommunaler Ebene verfügen.

Darüber hinaus ist aber auch ihnen ein weiteres Wahlrecht verwehrt, was aus der je eigenen Verfasstheit der sog. Deutscheneigenschaft als Staatsvolk resultiert, die das Grundgesetz verfassungsrechtlich normiert. Entsprechend setzt das Wahlrecht die Eigenschaft, Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG zu sein, voraus und geht von dem so verstandenen Staatsvolk als Einheit aller deutschen Staatsbürger alle Staatsgewalt aus: Denn das Staatsvolk - das das Grundgesetz als "Volk" begreift - der Bundesrepublik Deutschland ist nach Art. 20 GG Träger und Subjekt der Staatsgewalt. Damit schließt das Grundgesetz - mit Ausnahme von EU-Bürgern, die aber wie dargelegt dadurch keine Staatsbürger werden - die Teilnahme von Ausländerinnen und Ausländern an Wahlen sowohl auf der staatlichen als auch auf der kommunalen Ebene grundsätzlich aus, wie das das Bundesverfassungsgericht direkt nach dem Vollzug der deutschen Einheit in BVerfGE 83, 37, 59 hervorgehoben hat (https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv083037.html). Zugleich gibt das Grundgesetz Deutschen als Teil des Staatsvolks Grundrechte, also sogenannte Deutschengrundrechte, die ausschließlich Deutschen im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG zustehen, und betrachtet darüber hinaus Jedermanngrundrechte, die unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit allen Menschen zustehen und so gleichermaßen Geltung für In- und Ausländer sowie Staatenlose haben.

So - in aller Kürze - lässt sich die Verfasstheit unserer Bundesrepublik Deutschland begreifen, die historisch gewachsen ist, aber vom Bundesverfassungsgericht, sofern es entsprechend angerufen wird, regelmäßig in die Zeit gestellt wird, wie sich das bspw. im kommunalen Wahlrecht von EU-Bürgern zeigt.

Unabhängig von dieser verfassungsrechtlichen Gefasstheit hat der Volksbegriff historisch betrachtet eine lange Tradition - und darüber hinaus auch der Staatsbegriff, was mit einer der Gründe dafür ist, weshalb unsere Verfassungsmütter und -väter nicht vom "Staatsvolk" sprechen -, die insbesondere in der Moderne eng mit dem hier nun Aufkommen von Nationalstaaten verbunden ist. Aber spätestens hier nun wird das Feld so komplex, dass hier im Forum irgendeine Diskussion kaum weiterführen dürfte. Denn dazu müsste man nicht zuletzt auch den gänzlich unterschiedlichen Volksbegriff in der Zeit der deutschen Teilung und den spätestens ab den 1970er Jahren komplexen Unterschied im Nationalbegriff in den Blick nehmen, der - obgleich er seit 1989 formal überwunden ist - wiederkehrend kulturell ganz unterschiedliche Empfindungen in Ost und West auslösen oder spezifisch verändert verlängern kann. Auch deshalb dürften hier im Forum entsprechende Diskussionen kaum weiterführen, schätze ich.

Rentenonkel

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #536 am: 17.10.2024 18:16 »
Achtung: Off Topic Faktencheck zum Thema Atomenergie:

Weltweit ist Atomkraft auf einem absteigenden Ast. Waren 2005 noch 440 Reaktoren in Betrieb,  hat sich die Anzahl inzwischen auf 415 reduziert. Derzeit nutzen 32 von 195 Ländern Atomenergie. Der weltweite Anteil am Strommix ist seit 2022 auf unter 10 % gesunken.

Auch das DIW Berlin kommt zu dem Ergebnis, dass alle derzeit diskutierten neuen Atomkraftwerk-Projekte ökonomisch und technisch weder zukunftsfähig noch sinnvoll wären. Und das ifo-Institut München resümiert in einer komplexen und umfassenden Modellierung: “Modellendogen rechnet sich der Bau von Atomkraftwerken nicht mehr.”

Atomenergie wird oftmals das Image nachgesagt, CO2-neutral oder nachhaltig zu sein - dabei ist genau das Gegenteil der Fall. Beim Betrieb der Atomkraftwerke selbst entstehen zwar weniger Emissionen als bei anderen Energieformen wie Kohle oder Gas, die Umweltbelastung bezieht sich jedoch auf den gesamten Kreislauf der Atomstromproduktion. Das betrifft den Neubau und Rückbau der Kraftwerke, den Prozess vom Uranabbau bis zur Brennelementherstellung, den Transport des Urans, der in allen Fällen importiert werden muss sowie die Kühlung der Reaktoren mit Wasser und die Endlagerung des Atommülls. Bei letzterem verschieben sich die Probleme sogar weit in die Zukunft und belasten zukünftige Generationen mit einer schier unlösbaren Aufgaben: Den Atommüll eine Million Jahre sicher zu verwahren.

Atomkraft zählt in ihrer Gesamtheit zur teuersten Art, Strom zu erzeugen. Besonders die Anfangsinvestitionen für den Bau von Atomkraftwerken sind hoch und kosten oftmals um ein Vielfaches mehr als vorab angedacht. Die Errichtung des Atomkraftwerkes Hinkley Point C in Großbritannien beispielsweise wurde ursprünglich auf rund 21 Milliarden Euro geschätzt, mittlerweile muss von um die 50 Milliarden Euro und einer Verlängerung der Bauzeit von etwa sechs Jahren ausgegangen werden. Hinzu kommen Kosten für Kraftwerks-Sanierungen, Uran-Transporte, Produktion von Brennelementen, Sicherheitssysteme und die Verwaltung von Atommüll, für den es bislang weder ein Endlager noch Organisationsszenarien für zukünftige Generationen gibt. Small Modular Reactors, die als kleinere, sichere und günstigere Alternative dargestellt werden, sind schlussendlich ähnlich teuer wie klassische Atomkraftwerke. Für das gleiche Geld, das in Atomkraft fließt, ließe sich die vielfache Menge an Strom aus Wind oder Solarkraft zur Verfügung stellen. Entgegen dem Schein, war Atomkraft also nie wirklich eine “günstige Energie”, sondern wird vor allem von staatlichen Subventionen finanziert. Während die Erfahrungen mit Atomkraft zeigen, dass diese immer teurer wird, sinken die Kosten für erneuerbare Energien weiter.

Atomkraft ist die gefährlichste Art der Energieerzeugung - trotz technologischer Innovationen und strenger Sicherheitsauflagen kann das Risiko eines Super-GAUs nicht ausgeschlossen werden. Am laufenden Band kommt es in Atomkraftwerken und Atomanlagen weltweit zu Fehlfunktionen, kritischen Situationen und (beinahe) Unfällen; schon kleine Fehler können eine Katastrophe verursachen. Über den gesamten Zeitraum der Atomkraft-Nutzung in Deutschland kam es zu über 6.500 meldepflichtigen Stör-Ereignissen. Im Jahr 1986 sind im Atomkraftwerk von Tschornobyl in Folge eines Unfalls nur fünf Prozent des radioaktiven Inventars entwichen, in Folgen dessen wurde ein riesiges Gebiet von 200.000 Quadratkilometern mit radioaktiver Strahlung kontaminiert. Bis heute ist die Gegend um das Kraftwerk unbewohnbar und wird es noch weitere Zehntausende von Jahren sein.
Seit dem 11. September 2001 ist auch die Gefahr eines terroristischen Anschlags auf Atomkraftwerke näher gerückt. Kein einziges der weltweit 415 AKW ist wirksam gegen den Absturz einer Verkehrsmaschine geschützt. Und kriegerische Angriffe auf Atomanlagen, wie sie derzeit in der Ukraine stattfinden und 1991 in Slowenien bereits passiert sind, sind auf jedem Kontinent möglich.

Abgesehen vom Risiko, das von Atomkraftwerken selbst ausgeht, gehört Atommüll zu den giftigsten, vom Menschen hergestellten, Substanzen. Selbst kleine Konzentrationen sind hochgradig gesundheitsschädigend. Die Zeitspanne, in der Atommüll sicher weggesperrt werden muss, wird je nach Uran und dessen Halbwertszeit von staatlichen Stellen zwischen 100.000 und eine Million Jahren angesetzt. Und selbst dann ist das Strahlungsrisiko noch vorhanden: auf dem Niveau, das auch Uranminen haben. Da weltweit geeignete Konzepte für Endlager fehlen, in denen Atommüll so lange sicher aufbewahrt und von der Biosphäre abgeschlossen werden kann, lagert der Atommüll bisher hauptsächlich in Zwischenlagern oder in Abklingbecken der Reaktoren. Aktuell baut Finnland als einziges Land der Welt Endlager, was allerdings darauf zurückzuführen ist, dass sie die Aufbewahrungszeit von Atommüll auf nur 100.000 Jahre ansetzen. Zum Vergleich: Der Homo Sapiens, der als moderner Mensch gilt, hat sich vor rund 300.000 Jahren entwickelt. Und die Pyramiden von Gizeh, die zu den ältesten Bauwerken der Menschheit zählen, entstanden vor etwa 4.500 Jahren. Wäre dort also Atommüll eingelagert, hätte dieser heute nicht einmal ein Prozent der notwendigen Zeitspanne überstanden.

Auch wenn einzelne Länder wie China, Russland und Frankreich neue Atomkraftwerke bauen oder über den Neubau von AKW nachdenken: Atomkraft verliert im weltweiten Maßstab an Bedeutung. Das liegt zum einen am hohen Alter der bestehenden Kraftwerke von weltweit durchschnittlich rund 38 Jahren und somit einem tendenziell abnehmenden Anteil der Atomkraft. Zum anderen sind vermeintliche Innovationen kaum zukunftsfähig oder praktikabel.

Der deutsche Atomausstieg wurde 2011 nach dem Unfall in Fukushima von einer Koalition aus CDU/CSU und FDP beschlossen - unterstützt vom breiten gesellschaftlichen Konsens. Nach einem, aufgrund des Ukraine-Kriegs angeordneten, Streckbetrieb ist seit dem 15. April 2023 nun endgültig Schluss mit der Atomkraft in Deutschland. Stattdessen wurde der Weg für einen flächendeckenden Ausbau von erneuerbaren Energiekonzepten frei geräumt, mit denen gezielter, günstiger und effizienter Strom gewonnen werden kann. Mittlerweile entfällt über die Hälfte (59 Prozent) der Stromerzeugung in Deutschland auf erneuerbare Energieträger. Der Wegfall der Atomkraftwerke und somit des Atomstroms im letzten Jahr konnte in Deutschland also ohne Probleme mithilfe erneuerbarer Energien kompensiert werden. Aufgrund des fortschreitenden Ausbaus der Erneuerbaren wird Deutschland demnach langfristig Nettostromexporteur, trotz des Ausstiegs aus der fossilen Stromerzeugung. Und mittel- bis langfristig führen die zunehmenden Investitionen in erneuerbare Energien zu einem immer niedrigeren Strompreisniveau - und das ganz ohne Abhängigkeiten von Ländern, von denen wir Uran oder fossile Brennstoffe importieren müssten.

SAS

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #537 am: 17.10.2024 18:18 »
Wie gesagt, ihr werdet in eurer Diskussion, die letztlich für kaum jemanden mehr etwas mit dem Thema dieses Threads zu tun haben dürfte, keinen Millimeter hinsichtlich einer Verständigung weiterkommen, wenn ihr jeweils gegenseitig der jeweils anderen Diskussionsseite alle Schlechtigkeit der Welt unterstellt.

Darüber hinaus dürfte auch hier dem guten alten Wittgenstein zuzustimmen sein, der bekanntlich Philosophie als ein Kampf gegen die Verhexung unseres Verstandes durch die Mittel unserer Sprache bezeichnet hat. Solange ihr unterschiedliche Bedeutungen für den selben Begriff unterlegt oder dem anderen unterstellt, solltet ihr keine Verständigung erreichen können, da dann offensichtlich die entsprechende Verhexung des Verstandes durch die Mittel unserer Sprache einsetzt, was bei gesellschaftlich umstrittenen Themen in einem digitalen Medium regelmäßig recht schnell passiert.

Um mal gegen die offensichtliche Verhexung des Verstandes vorzugehen, hier ein verfassungsrechtliches Angebot:

Unsere Verfassung begreift die Bundesrepublik Deutschland als eine bundesstaatliche und damit föderale Einheit in den Grenzen des Nationalstaats. Dessen Souverän ist das Wahlvolk, das also innerhalb der nationalstaatlichen Einheit über das Wahlrecht verfügt. Mit der europäischen Integration auf Basis nationalstaatlich organisierter Mitglieder der Europäischen Union geht eine Erweiterung des Wahlrechts einher, sodass nach Art. 28 Absatz 1 Satz 3 GG Personen mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft über das Wahlrecht auf kommunaler Ebene verfügen.

Darüber hinaus ist aber auch ihnen ein weiteres Wahlrecht verwehrt, was aus der je eigenen Verfasstheit der sog. Deutscheneigenschaft als Staatsvolk resultiert, die das Grundgesetz verfassungsrechtlich normiert. Entsprechend setzt das Wahlrecht die Eigenschaft, Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG zu sein, voraus und geht von dem so verstandenen Staatsvolk als Einheit aller deutschen Staatsbürger alle Staatsgewalt aus: Denn das Staatsvolk - das das Grundgesetz als "Volk" begreift - der Bundesrepublik Deutschland ist nach Art. 20 GG Träger und Subjekt der Staatsgewalt. Damit schließt das Grundgesetz - mit Ausnahme von EU-Bürgern, die aber wie dargelegt dadurch keine Staatsbürger werden - die Teilnahme von Ausländerinnen und Ausländern an Wahlen sowohl auf der staatlichen als auch auf der kommunalen Ebene grundsätzlich aus, wie das das Bundesverfassungsgericht direkt nach dem Vollzug der deutschen Einheit in BVerfGE 83, 37, 59 hervorgehoben hat (https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv083037.html). Zugleich gibt das Grundgesetz Deutschen als Teil des Staatsvolks Grundrechte, also sogenannte Deutschengrundrechte, die ausschließlich Deutschen im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG zustehen, und betrachtet darüber hinaus Jedermanngrundrechte, die unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit allen Menschen zustehen und so gleichermaßen Geltung für In- und Ausländer sowie Staatenlose haben.

So - in aller Kürze - lässt sich die Verfasstheit unserer Bundesrepublik Deutschland begreifen, die historisch gewachsen ist, aber vom Bundesverfassungsgericht, sofern es entsprechend angerufen wird, regelmäßig in die Zeit gestellt wird, wie sich das bspw. im kommunalen Wahlrecht von EU-Bürgern zeigt.

Unabhängig von dieser verfassungsrechtlichen Gefasstheit hat der Volksbegriff historisch betrachtet eine lange Tradition - und darüber hinaus auch der Staatsbegriff, was mit einer der Gründe dafür ist, weshalb unsere Verfassungsmütter und -väter nicht vom "Staatsvolk" sprechen -, die insbesondere in der Moderne eng mit dem hier nun Aufkommen von Nationalstaaten verbunden ist. Aber spätestens hier nun wird das Feld so komplex, dass hier im Forum irgendeine Diskussion kaum weiterführen dürfte. Denn dazu müsste man nicht zuletzt auch den gänzlich unterschiedlichen Volksbegriff in der Zeit der deutschen Teilung und den spätestens ab den 1970er Jahren komplexen Unterschied im Nationalbegriff in den Blick nehmen, der - obgleich er seit 1989 formal überwunden ist - wiederkehrend kulturell ganz unterschiedliche Empfindungen in Ost und West auslösen oder spezifisch verändert verlängern kann. Auch deshalb dürften hier im Forum entsprechende Diskussionen kaum weiterführen, schätze ich.
THX damit wäre alles gesagt.

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« Antwort #538 am: 17.10.2024 18:27 »
Wie gesagt, ihr werdet in eurer Diskussion, die letztlich für kaum jemanden mehr etwas mit dem Thema dieses Threads zu tun haben dürfte, keinen Millimeter hinsichtlich einer Verständigung weiterkommen, wenn ihr jeweils gegenseitig der jeweils anderen Diskussionsseite alle Schlechtigkeit der Welt unterstellt.

Darüber hinaus dürfte auch hier dem guten alten Wittgenstein zuzustimmen sein, der bekanntlich Philosophie als ein Kampf gegen die Verhexung unseres Verstandes durch die Mittel unserer Sprache bezeichnet hat. Solange ihr unterschiedliche Bedeutungen für den selben Begriff unterlegt oder dem anderen unterstellt, solltet ihr keine Verständigung erreichen können, da dann offensichtlich die entsprechende Verhexung des Verstandes durch die Mittel unserer Sprache einsetzt, was bei gesellschaftlich umstrittenen Themen in einem digitalen Medium regelmäßig recht schnell passiert.

Um mal gegen die offensichtliche Verhexung des Verstandes vorzugehen, hier ein verfassungsrechtliches Angebot:

Unsere Verfassung begreift die Bundesrepublik Deutschland als eine bundesstaatliche und damit föderale Einheit in den Grenzen des Nationalstaats. Dessen Souverän ist das Wahlvolk, das also innerhalb der nationalstaatlichen Einheit über das Wahlrecht verfügt. Mit der europäischen Integration auf Basis nationalstaatlich organisierter Mitglieder der Europäischen Union geht eine Erweiterung des Wahlrechts einher, sodass nach Art. 28 Absatz 1 Satz 3 GG Personen mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft über das Wahlrecht auf kommunaler Ebene verfügen.

Darüber hinaus ist aber auch ihnen ein weiteres Wahlrecht verwehrt, was aus der je eigenen Verfasstheit der sog. Deutscheneigenschaft als Staatsvolk resultiert, die das Grundgesetz verfassungsrechtlich normiert. Entsprechend setzt das Wahlrecht die Eigenschaft, Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG zu sein, voraus und geht von dem so verstandenen Staatsvolk als Einheit aller deutschen Staatsbürger alle Staatsgewalt aus: Denn das Staatsvolk - das das Grundgesetz als "Volk" begreift - der Bundesrepublik Deutschland ist nach Art. 20 GG Träger und Subjekt der Staatsgewalt. Damit schließt das Grundgesetz - mit Ausnahme von EU-Bürgern, die aber wie dargelegt dadurch keine Staatsbürger werden - die Teilnahme von Ausländerinnen und Ausländern an Wahlen sowohl auf der staatlichen als auch auf der kommunalen Ebene grundsätzlich aus, wie das das Bundesverfassungsgericht direkt nach dem Vollzug der deutschen Einheit in BVerfGE 83, 37, 59 hervorgehoben hat (https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv083037.html). Zugleich gibt das Grundgesetz Deutschen als Teil des Staatsvolks Grundrechte, also sogenannte Deutschengrundrechte, die ausschließlich Deutschen im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG zustehen, und betrachtet darüber hinaus Jedermanngrundrechte, die unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit allen Menschen zustehen und so gleichermaßen Geltung für In- und Ausländer sowie Staatenlose haben.

So - in aller Kürze - lässt sich die Verfasstheit unserer Bundesrepublik Deutschland begreifen, die historisch gewachsen ist, aber vom Bundesverfassungsgericht, sofern es entsprechend angerufen wird, regelmäßig in die Zeit gestellt wird, wie sich das bspw. im kommunalen Wahlrecht von EU-Bürgern zeigt.

Unabhängig von dieser verfassungsrechtlichen Gefasstheit hat der Volksbegriff historisch betrachtet eine lange Tradition - und darüber hinaus auch der Staatsbegriff, was mit einer der Gründe dafür ist, weshalb unsere Verfassungsmütter und -väter nicht vom "Staatsvolk" sprechen -, die insbesondere in der Moderne eng mit dem hier nun Aufkommen von Nationalstaaten verbunden ist. Aber spätestens hier nun wird das Feld so komplex, dass hier im Forum irgendeine Diskussion kaum weiterführen dürfte. Denn dazu müsste man nicht zuletzt auch den gänzlich unterschiedlichen Volksbegriff in der Zeit der deutschen Teilung und den spätestens ab den 1970er Jahren komplexen Unterschied im Nationalbegriff in den Blick nehmen, der - obgleich er seit 1989 formal überwunden ist - wiederkehrend kulturell ganz unterschiedliche Empfindungen in Ost und West auslösen oder spezifisch verändert verlängern kann. Auch deshalb dürften hier im Forum entsprechende Diskussionen kaum weiterführen, schätze ich.
THX damit wäre alles gesagt.


Ich schließe mich Tanortsch und SAS an und interpretiere Tanortsch Worte so: Der eine legt mehr Wert auf „de jure“ und der andere auf „de facto“. Und knüpfe damit auf das aktuelle Thema der Besoldung an: De jure steht uns Beamten eine viel bessere Alimentierung zu, de facto werden wir sie wohl leider nicht bekommen.

Robertbob

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #539 am: 17.10.2024 20:03 »
Da ich auch Beamter bin, politisch aber nicht festgelegt, habe ich im Laufe meines Lebens eigentlich schon so einiges gewählt, gut gut die AFD nicht und das wird auch wohl für den Rest meines Lebens so bleiben. Da ich aber mit der Ampel (habe eine Partei davon leider vor 3 Jahren gewählt) völlig  unzufrieden  bin, dennoch wählen werde, wird die Auswahl  äußerst gering.